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Geldanlage: Viele Infoblätter zu Finanzanlagen sind mangelhaft

Stiftung Warentest urteilt

infoblaetter zur geldanlage lassen transparenz bei finanzanlagen zuDie niedrigen Zinsen bei sicheren Finanzanlagen gleichen zurzeit nicht einmal die Inflation aus. Wer zurzeit noch eine hohe Rendite erreichen will, muss immer risikoreicher investieren. Seit Mitte letzten Jahres können sich Anleger mit den sogenannten Vermögensanlagen-Informationsblättern über die Chancen und Risiken ihrer Geldanlage informieren. Stiftung Warentest hat nun festgestellt, dass diese Blätter für die Verbraucher jedoch wenig nützlich sind.

Stiftung Warentest: Infoblätter verfehlen ihr Ziel

Das Fazit des zur Verbraucherorganisation Stiftung Warentest zugehöriges Magazins Finanztest ist ernüchternd: Die seit 1. Juni 2012 für geschlossene Fonds und Kapitalanlagen vorgeschriebenen Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) verfehlen ihr Ziel. Die meisten der 67 überprüften Infoblätter helfen dem Anleger nicht dabei, Angebote zu vergleichen und auszuwählen. Sie sind unverständlich und unvollständig. Lediglich die VIB eines Anbieters zeigen gute Ansätze. Obwohl gesetzlich vorgeschrieben fehlten bei 17 Anbietern die Kurzinformationen im Internet.

Ungenaue und unvollständige Aussagen zur Vermögensanlage

In Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) untersuchte Stiftung Warentest 24 Infoblätter auf ihren Inhalt. Dabei fehlten oft detaillierte Angaben zur Vermögensanlage, es wurden ungenaue Aussagen gemacht oder es blieben konkrete Informationen über die Konditionen aus. In einem Beispiel beschreibt Finanztest, dass bei einem geschlossenen Immobilienfonds nicht einmal beschrieben wurde, wo das Objekt – ein Hotel – steht und wie stark es ausgelastet ist. Die Vermögensanlagen-Informationsblätter sollen jedoch Angaben zu den Kosten und Gebühren der Anlagen liefern sowie zur Rendite, erläutert finanzen.de. (1)

Kurzinformation zur Geldanlage auf drei Seiten

Die Versicherer müssen mit den VIB auf maximal drei DIN-A4-Seiten über Chancen, Risiken, Kosten und andere Faktoren der Anlage informieren. Die Idee hinter der gesetzlichen Pflicht zu den VIB war es, dass Verbraucher keine 100-Seiten starke Prospekte zur Vermögensanlage lesen. Zu solchen Anlagen zählen etwa Investitionen über geschlossene Fonds in Schiffe, Einkaufszentren, Wälder, Windräder und Bürotürme. Doch bisher leisten die meisten Infoblätter nicht, was gesetzlich vorgeschrieben ist. So ist der Inhalt oftmals zu allgemein gehalten, sodass ein Vergleich kaum möglich ist. Andere VIB enthalten kaum Details zu den Geschäftsrisiken.

Verbraucherzentrale fordert Ende von Vermögensanlagen

Die Experten von Finanztest (Ausgabe 06/2013) (2) kommen zu dem Schluss, dass „etliche der neuen Vermögensanlagen-Informationsblätter […] Mängel“ haben. „Es ist alarmierend, dass die gesetzlichen Vorgaben und damit der Verbraucherschutz so wenig ernst genommen werden. Wenn bereits die Kurzinformation mangelhaft ist, wird es um die Qualität der angebotenen Produkte kaum besser stehen“, sagt die vzbv-Finanzexpertin Dorothea Mohn. Der Verbraucherzentrale Bundesverband spricht sich daher in einer Pressemitteilung (3) dafür aus, den aktiven Vertrieb von entsprechenden Vermögensanlagen an Privatanleger zu verbieten. Wer nicht auf die risikoreiche Geldanlage verzichten will, sollte darauf achten, dass alle vorgeschriebenen Angaben in der Kurzinformation enthalten sind. Falls nicht, ist der Anbieter mit Vorsicht zu genießen.

Quellen:
 (1) http://www.finanzen.de/news/14232/stiftung-warentest-kritisiert-informationsblaetter-zur-geldanlage
 (2)  https://www.test.de/Vermoegensanlagen-Die-Anbieter-informieren-schlecht-4540121-0/
 (3) http://www.vzbv.de/11649.htm