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Internationales Inkasso

Bearbeitung durch Auslandspartner

Forderungen sind für jeden Unternehmer ein großes Übel. Häufig geht es bei Schuldner im Ausland nur über ein Internationales Inkassounternehmen.Onlinebestellungen weiteten sich in den letzten Jahren sehr aus. Somit ist es heutzutage ein Kinderspiel, Waren über das Internet zu bestellen und ins Ausland liefern zu lassen. Leider gibt es immer mehr Schuldner, die diese Situation ausnutzen, und sich denken, ach der Gläubiger kann ja eh nichts machen, um die Forderung einbringlich zu machen. Im folgenden Beispiel möchten wir Ihnen aufzeigen, dass man doch etwas gegen diese Art Schuldner machen kann:

Internationales Inkasso – Bearbeitung durch Inkassopartner

Onlinebestellungen weiteten sich in den letzten Jahren sehr aus. Somit ist es heutzutage ein Kinderspiel, Waren über das Internet zu bestellen und ins Ausland liefern zu lassen. Leider gibt es immer mehr Schuldner, die diese Situation ausnutzen, und sich denken, ach der Gläubiger kann ja eh nichts machen, um die Forderung einbringlich zu machen. Im folgenden Beispiel möchten wir Ihnen aufzeigen, dass man doch etwas gegen diese Art Schuldner machen kann.

Ein Auslandsfall, als Beispiel für das Verständnis.

Sachverhalt: Herr Müller, Wohnsitz in Polen, hat über das Internet Waren von Deutschland bestellt. Der Onlineshop hat gemäss Bestellung die Ware nach Polen versendet, welche auch in Empfang genommen wurde. Zahlungskonditionen 30 Tage netto.

Das normale interne Mahnverfahren:

Nach 30 Tagen kann der Onlineshop keinen Zahlungseingang von Herrn Müller feststellen. Sie senden ihm eine Zahlungserinnerung. Weitere 10 Tage später erfolgt die 1. Mahnung. Herr Müller zeigt auch darauf keine Reaktion.

Nun stellt sich die Frage, was für Möglichkeiten hat der Onlineshop?

Weitere Mahnschreiben versenden?

Weitere Mahnschreiben versenden, wird in den meisten Fällen zu keinem Erfolg führen. Der Schuldner hat auf die Rechnung, Zahlungserinnerung und das Mahnschreiben keine Reaktion gezeigt. Warum sollte er nach weiteren Mahnschreiben doch plötzlich reagieren?

Forderung abschreiben?

Die Forderung könnte abgeschrieben werden. Doch dies spricht sich schnell herum, dass dieser Gläubiger keine weiteren Schritte unternimmt. Zudem steigt der jährliche Verlust drastisch, wenn jede Auslandsforderung, welche nicht bezahlt wird, abgeschrieben wird.

Den Fall ins internationale Inkasso geben?

Die 3. Option, den Fall zur weiteren Bearbeitung an einen Inkassopartner in Polen übergeben. Klingt sehr verlockend, doch da kommen so manche Fragen auf.

  • Welches Inkassounternehmen ist das Beste?
  • Zu welchen Konditionen arbeitet das Inkassobüro im Ausland?
  • Wie ist die Kommunikation (Sprache, Informationen)
  • Ist der Vorgang seriös?
  • Wird das Geld auch ausbezahlt?

Diese Fragen klären sich meist erst, wenn der Fall bereits an dieses Unternehmen abgegeben wurde. Gerade für Unternehmen, welche international tätig sind, ist es wichtig, im Voraus sich bereits Gedanken zu machen, was passiert, wenn ein Kunde aus dem Ausland nicht zahlt. Für diese Unternehmen stellt es sich oft heraus, dass die einfachste Lösung ein internationales Inkassounternehmen ist, welches bereits weiss, für welches Land, welches Büro zuständig ist und welchen man vertrauen kann.

Kommen wir zurück zu obigem Beispiel:

Der Onlineshop entscheidet sich dafür, den Fall an ein internationales Inkassounternehmen zu geben. Sie senden alle Kontaktdaten und Unterlagen weiter. Das Unternehmen prüft die Unterlagen bezüglich Verjährungsfrist, Zinsen, Mahngebühren. Sofern dies geregelt ist, wir der Fall dann an den Auslandspartner vor Ort, in diesem Fall nach Polen, übergeben. Dieser Partner prüft die Unterlagen nochmals. Danach geht es an die Bearbeitung. Der Fall wird im System aufgenommen. Es wird versucht, weitere Kontaktdaten ausfindig zu machen (Telefonnummer, Email Adresse, usw.). Das erste Mahnschreiben mit einer Zahlungsfrist von ca. 14 Tagen wird per Post an Herrn Müller versendet. Mit diesem Schreiben wird Herr Müller informiert, dass der Fall nun direkt vor Ort bearbeitet wird, was wieder mehr Druck für ihn bedeutet. Der erste Schritt ist praktisch in allen Fällen gleich.

Weitere Schritte können von Fall zu Fall variieren.

Es kann sein, dass das Mahnschreiben per Post retour kommt, mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“. Somit wäre nun eine Adressrecherche notwendig. Unsere Auslandspartner haben dafür die Möglichkeit, sofern ihnen alle Angaben, welche notwendig sind (z.B. Geburtsdatum, Passkopie), vorliegen. Die Gläubiger werden angefragt, ob eine Suche gewünscht wird und über die Kosten informiert. Im Falle von Herrn Müller ist der Onlineshop mit der Suche einverstanden. Die Suche durch unseren Partner ist positiv. Die Bearbeitung fängt wieder von vorne an.

Doch Herr Müller zeigt auch nun keine Reaktion auf die Mahnschreiben. Insgesamt werden 3 Stück versendet und in der Zwischenzeit, sofern eine Telefonnummer bekannt ist, wird auch versucht, ihn telefonisch zu kontaktieren. Herrn Müller nimmt das Telefon ab, zeigt sich aber nicht gewillt, die Forderung zu zahlen. Weitere Anrufe bleiben unbeantwortet.

Unser Auslandspartner schlägt vor, den Aussendienst beim Schuldner vorbei zu schicken. Der Aussendienst ist seriös und geschult und wird beim Schuldner einen Besuch abstatten, bei dem er ihn persönlich auf die offene Forderung anspricht. Es wird versucht, eine aussergerichtliche Einigung zu finden. Der Aussendienst kann oft schon von der Wohnlage erkennen, wie der Schuldner finanziell dasteht. Nach diesem Kriterium sind wir bereit, einen Zahlungsplan mit dem Schuldner zu erstellen, oder auch wenn es ersichtlich ist, dass finanzielle Nöte vorhanden sind, einen Vergleich auszuarbeiten.

Dies erfolgt aber alles in Absprache mit dem Gläubiger. Im Falle von Herrn Müller helfen auch die Bemühungen des Aussendienstes nicht weiter. Er bleibt dabei, dass er die Forderung nicht zahlen wird. Somit bleibt nur noch die Möglichkeit, mit gerichtlichen Schritten fortzufahren.

Die Kosten variieren sehr von Land zu Land und auch die Forderungshöhe spielt eine wesentliche Rolle. Wir empfehlen unseren Kunden, vorab eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dabei kann man oft schon erkennen, ob es überhaupt einen Sinn macht, diese Kosten für die gerichtlichen Schritte zu investieren oder nicht. Der Onlineshop bleibt dabei, dass sie die Forderung einbringlich machen wollen und entscheidet sich für die gerichtlichen Schritte. Das Einzige, was dabei der Onlineshop zu tun hat, ist eine Vollmacht zu unterschreiben. Der Rest wird durch den Auslandspartner erledigt.

Gerichtliche Schritte dauern in den meisten Ländern sehr lange. Es kann sich über Jahre hinweg ziehen. Somit teilen wir unseren Kunden immer mit, dass sie Geduld haben müssen. Wir werden von unseren Partnern informiert, sobald sich etwas Neues ergeben hat, und leiten diese Informationen weiter. Das Gericht wird den Fall prüfen. Den Widerspruch vom Schuldner anhören und dann ein Urteil fällen.

Fazit: Internationales Inkasso stellt sich als eine grosse Herausforderung dar. Das notwendige Know-How ist sehr wichtig. Zudem hat man von Deutschland aus nicht so einen grossen Einfluss auf den Schuldner, wie die Partner vor Ort. Die Schuldner werden unter Druck gesetzt und somit erhöht sich die Chance, dass der Schuldner die Forderung bezahlt. Die Inkassounternehmen arbeiten nicht gratis, aber man macht immer noch mehr Gewinn, als die komplette Forderung auszubuchen und kann sich auf die wesentlichen Projekte konzentrieren.