Übersicht
- Wie hoch ist die Witwenrente 2026?
- Witwenrente Rechner 2026
- So wird die Witwenrente berechnet
- Große Witwenrente: 55 oder 60 Prozent?
- Kleine Witwenrente: grundsätzlich 25 Prozent
- Witwenrente und eigene Rente: Was wird angerechnet?
- Witwenrente und Arbeitseinkommen
- Freibetrag bei der Witwenrente 2026
- Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?
- Wann kann die Witwenrente vollständig entfallen?
- Sterbevierteljahr: Drei Monate ohne Einkommensanrechnung
- Welches Einkommen zählt bei der Witwenrente?
- Welches Einkommen zählt 2026 zeitlich?
- Witwenrente berechnen: Die Formel
- Häufige Fragen zur Berechnung der Witwenrente
- Witwenrente 2026: Berechnen statt nur Prozentsätze vergleichen
- Quellen
- Hinweis
Wie hoch ist die Witwenrente 2026?
Die Höhe der Witwenrente hängt vor allem von der Rente des verstorbenen Ehe- oder Lebenspartners, der Art der Hinterbliebenenrente und dem eigenen Einkommen ab. Bei der großen Witwenrente werden grundsätzlich 55 Prozent der maßgeblichen Rente des Verstorbenen gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen des alten Rechts sind es 60 Prozent. Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent. [1]
Eigenes Einkommen wird nicht vollständig abgezogen. Zunächst ermittelt die Deutsche Rentenversicherung ein pauschaliertes Nettoeinkommen. Danach gilt seit dem 1. Juli 2026 ein Freibetrag von 1.122,53 Euro monatlich. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich dieser Freibetrag um 238,11 Euro. Nur der Teil des maßgeblichen Einkommens oberhalb dieses Freibetrags wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. [2]
Damit lässt sich die voraussichtliche Witwenrente in vielen typischen Fällen bereits recht gut überschlagen.
Note
Der Rechner auf dieser Seite liefert eine Orientierung für typische Standardfälle. Verbindlich ist ausschließlich die individuelle Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung.
Witwenrente Rechner 2026
Mit diesem Rechner lässt sich eine unverbindliche Orientierung für häufige Standardfälle ermitteln. Er ersetzt keine individuelle Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung. Sonderregeln, Kinderzuschläge zur Rente, Rentenabschläge, mehrere Einkommensarten oder Besonderheiten des alten Rechts können das tatsächliche Ergebnis verändern.
Important
Besonders relevant sind das Sterbevierteljahr, mögliche Altfall-Regelungen mit 60 Prozent sowie mehrere gleichzeitige Einkommensarten. In diesen Fällen sollte das Ergebnis des Rechners immer nur als Näherung verstanden werden.
Der Rechner dient der Orientierung. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt je nach Fall weitere gesetzliche Besonderheiten.
So wird die Witwenrente berechnet
Die Berechnung besteht vereinfacht aus zwei Schritten:
- Zunächst wird die Ausgangshöhe der Witwenrente bestimmt.
- Anschließend wird geprüft, ob eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags teilweise angerechnet werden muss.
Für die große Witwenrente nach neuem Recht gilt als einfache Grundformel:
Rente des Verstorbenen × 55 Prozent = Ausgangsbetrag der großen Witwenrente
Beispiel:
- Rente des verstorbenen Partners: 1.800 Euro
- 55 Prozent davon: 990 Euro
- keine anrechenbaren eigenen Einkünfte
Die Witwenrente beträgt in diesem vereinfachten Beispiel 990 Euro monatlich.
Beim alten Recht können es 60 Prozent sein. Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent der maßgeblichen Rente. [1]
Große Witwenrente: 55 oder 60 Prozent?
Nach dem heute grundsätzlich geltenden Recht beträgt die große Witwen- oder Witwerrente 55 Prozent der Versichertenrente des verstorbenen Partners.
60 Prozent gelten weiterhin in bestimmten Altfällen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung greift das alte Recht insbesondere, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. [1]
Für Todesfälle im Jahr 2026 liegt die reguläre Altersgrenze für die große Witwenrente bei 46 Jahren und 6 Monaten. Sie kann unabhängig davon bereits beansprucht werden, wenn die hinterbliebene Person erwerbsgemindert ist oder ein eigenes beziehungsweise ein Kind des Verstorbenen unter 18 Jahren erzieht. [1]
Kleine Witwenrente: grundsätzlich 25 Prozent
Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent der maßgeblichen Versichertenrente des verstorbenen Partners.
Nach neuem Recht wird sie in der Regel höchstens 24 Kalendermonate gezahlt. Für bestimmte Altfälle kann sie dagegen ohne diese zeitliche Begrenzung weiterlaufen. [1]
Witwenrente und eigene Rente: Was wird angerechnet?
Eine eigene Altersrente kann auf die Witwenrente angerechnet werden. Entscheidend ist jedoch nicht einfach der Betrag, der auf dem Konto eingeht.
Die Deutsche Rentenversicherung geht vom Bruttobetrag aus und ermittelt daraus mit gesetzlich vorgegebenen Pauschalabzügen ein pauschaliertes Nettoeinkommen.
Bei gesetzlichen Altersrenten gelten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung beispielsweise folgende Pauschalabzüge: [3]
- Rentenbeginn vor 2011: 13 Prozent
- Rentenbeginn nach 2010: 14 Prozent
Erst dieses pauschal ermittelte Nettoeinkommen wird mit dem Freibetrag verglichen.
Beispiel: Witwenrente mit eigener Rente
Angenommen:
- Rente des verstorbenen Partners: 1.800 Euro
- große Witwenrente nach neuem Recht: 55 Prozent
- eigene gesetzliche Altersrente: 1.600 Euro brutto
- Rentenbeginn der eigenen Rente nach 2010
- keine waisenrentenberechtigten Kinder
Zunächst ergibt sich:
1.800 Euro × 55 Prozent = 990 Euro Ausgangsbetrag
Die eigene Altersrente wird für die Einkommensanrechnung pauschal um 14 Prozent gemindert:
1.600 Euro × 86 Prozent = 1.376 Euro maßgebliches Nettoeinkommen
Davon wird der Freibetrag von 1.122,53 Euro abgezogen:
1.376,00 Euro − 1.122,53 Euro = 253,47 Euro
Davon werden 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet:
253,47 Euro × 40 Prozent = 101,39 Euro
Damit ergibt sich als vereinfachter Orientierungswert:
990,00 Euro − 101,39 Euro = 888,61 Euro Witwenrente monatlich
Witwenrente und Arbeitseinkommen
Auch Arbeitsentgelt kann die Witwenrente mindern. Die Deutsche Rentenversicherung zieht bei Arbeitsentgelt für die Ermittlung des pauschalierten Nettoeinkommens grundsätzlich 40 Prozent vom Brutto ab. [3]
Ein Bruttoarbeitsentgelt von 2.500 Euro wird damit für diese Berechnung zunächst mit 1.500 Euro angesetzt.
Das ist wichtig: Dieses pauschalierte Nettoeinkommen ist nicht zwingend identisch mit dem tatsächlichen Netto auf der Gehaltsabrechnung.
Freibetrag bei der Witwenrente 2026
Seit dem 1. Juli 2026 gelten bundesweit folgende Werte: [2]
| Wert | Betrag |
|---|---|
| Monatlicher Freibetrag | 1.122,53 Euro |
| Erhöhung je berechtigtem Kind | 238,11 Euro |
| Anrechnung oberhalb des Freibetrags | 40 Prozent |
Die Werte gelten für den Zeitraum vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027. Der Freibetrag ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und wird deshalb regelmäßig angepasst. [2]
Note
Der Freibetrag wird regelmäßig angepasst. Für SEO und Aktualität sollte dieser Abschnitt deshalb bei jeder Rentenanpassung geprüft und fortgeschrieben werden.
Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?
Die Witwenrente wird nicht bereits deshalb gekürzt, weil überhaupt eigenes Einkommen vorhanden ist.
Eine Kürzung beginnt erst, wenn das für die Rentenversicherung maßgebliche Nettoeinkommen den persönlichen Freibetrag übersteigt.
Die vereinfachte Formel lautet:
maßgebliches Nettoeinkommen − Freibetrag = übersteigendes Einkommen
Von diesem übersteigenden Einkommen werden anschließend 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. [2]
Beispiel: Arbeitsentgelt und ein Kind
Angenommen:
- Rente des verstorbenen Partners: 1.800 Euro
- große Witwenrente: 55 Prozent = 990 Euro
- Arbeitsentgelt: 2.500 Euro brutto
- ein waisenrentenberechtigtes Kind
Die Rentenversicherung zieht beim Arbeitsentgelt pauschal 40 Prozent ab:
2.500 Euro − 40 Prozent = 1.500 Euro maßgebliches Nettoeinkommen
Der persönliche Freibetrag beträgt:
1.122,53 Euro + 238,11 Euro = 1.360,64 Euro
Damit liegen:
1.500,00 Euro − 1.360,64 Euro = 139,36 Euro
oberhalb des Freibetrags.
Davon werden 40 Prozent angerechnet:
139,36 Euro × 40 Prozent = 55,74 Euro
Vereinfachter Orientierungswert:
990,00 Euro − 55,74 Euro = 934,26 Euro Witwenrente
Wann kann die Witwenrente vollständig entfallen?
Ist das anrechenbare Einkommen hoch genug, kann der errechnete Kürzungsbetrag die Witwenrente vollständig aufzehren.
Das bedeutet nicht automatisch, dass der grundsätzliche Anspruch auf Hinterbliebenenrente erlischt. Die tatsächliche Auszahlung kann jedoch auf 0 Euro sinken, solange entsprechend hohes anrechenbares Einkommen vorliegt.
Gerade bei mehreren Einkommensarten sollte die Berechnung deshalb nicht nur mit einem einzelnen Monatsbetrag durchgeführt werden.
Sterbevierteljahr: Drei Monate ohne Einkommensanrechnung
Für die ersten drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat gilt eine wichtige Sonderregel.
Während dieses sogenannten Sterbevierteljahres wird eigenes Einkommen nicht auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet. Außerdem wird die Hinterbliebenenrente in dieser Zeit grundsätzlich in Höhe der Versichertenrente des Verstorbenen gezahlt. [4]
Hat der verstorbene Partner bereits eine Rente bezogen, kann innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten-Service der Deutschen Post ein Vorschuss beantragt werden. Dieser entspricht grundsätzlich dem Dreifachen des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrags. Der eigentliche Antrag auf Hinterbliebenenrente muss trotzdem gestellt werden. [4]
Welches Einkommen zählt bei der Witwenrente?
Neben Arbeitsentgelt und eigener gesetzlicher Rente können nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung unter anderem weitere Einkünfte berücksichtigt werden: [5]
- Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
- Arbeitslosengeld und Krankengeld
- Betriebsrenten
- bestimmte private Renten
- Kapitalerträge
- Miet- und Pachteinnahmen
- Elterngeld
- vergleichbare ausländische Einkommen
Bei älteren Hinterbliebenenfällen gelten teilweise günstigere Regeln. Deshalb sollten vor allem Fälle nach altem Recht individuell geprüft werden.
Welches Einkommen zählt 2026 zeitlich?
Bei der regulären jährlichen Einkommensanrechnung verwendet die Deutsche Rentenversicherung grundsätzlich das Einkommen des Kalenderjahres vor der jeweiligen Rentenanpassung.
Für die Anpassung zum 1. Juli 2026 ist damit grundsätzlich das Einkommen aus dem Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2025 relevant. [6]
Änderungen des Einkommens können je nach Fall und Zeitpunkt gesondert zu berücksichtigen sein. Deshalb ist der Rechner auf dieser Seite eine Orientierungshilfe und kein Rentenbescheid.
Witwenrente berechnen: Die Formel
Für einen einfachen Standardfall kann man sich folgende Rechenkette merken:
- Ausgangsbetrag der Hinterbliebenenrente bestimmen.
- Eigenes Bruttoeinkommen in das rentenrechtliche pauschalierte Nettoeinkommen umrechnen.
- Persönlichen Freibetrag abziehen.
- Nur einen positiven Restbetrag berücksichtigen.
- Davon 40 Prozent berechnen.
- Den Kürzungsbetrag von der Witwenrente abziehen.
Vereinfacht:
Witwenrente = Ausgangsbetrag − 40 % × (Nettoeinkommen − Freibetrag)
Der Klammerwert wird dabei mindestens mit null angesetzt.
Häufige Fragen zur Berechnung der Witwenrente
Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selbst Rente bekomme?
Eine eigene Altersrente wird grundsätzlich als Einkommen berücksichtigt. Sie wird aber nicht Euro für Euro von der Witwenrente abgezogen. Zunächst ermittelt die Deutsche Rentenversicherung aus der Bruttorente mit einem Pauschalabzug das maßgebliche Nettoeinkommen. Erst der Betrag oberhalb des Freibetrags wird zu 40 Prozent angerechnet. [2] [3]
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der monatliche Freibetrag 1.122,53 Euro. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht er sich um 238,11 Euro. Diese Werte gelten bis zum 30. Juni 2027. [2]
Wie viel Prozent beträgt die große Witwenrente?
Nach neuem Recht grundsätzlich 55 Prozent der maßgeblichen Versichertenrente des verstorbenen Partners. In bestimmten Altfällen beträgt die große Witwenrente 60 Prozent. [1]
Wie viel Prozent beträgt die kleine Witwenrente?
Die kleine Witwenrente beträgt grundsätzlich 25 Prozent der maßgeblichen Versichertenrente des Verstorbenen. [1]
Wird meine eigene Rente vollständig von der Witwenrente abgezogen?
Nein. Zunächst wird ein pauschaliertes Nettoeinkommen ermittelt. Danach wird der Freibetrag abgezogen. Lediglich 40 Prozent des darüberliegenden Betrags mindern die Witwenrente. [2]
Wird im Sterbevierteljahr Einkommen angerechnet?
Nein. Während der ersten drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat wird eigenes Einkommen bei der Witwen- oder Witwerrente nicht angerechnet. [4]
Warum weicht der Rechner vom Rentenbescheid ab?
Die tatsächliche Berechnung kann zusätzliche Faktoren enthalten, darunter Abschläge in der Rente des Verstorbenen, Kinderzuschläge, mehrere Einkommensarten, besondere Altfälle, Veränderungen des Einkommens oder individuelle Versicherungszeiten. Verbindlich ist deshalb ausschließlich die Berechnung des zuständigen Rentenversicherungsträgers.
Witwenrente 2026: Berechnen statt nur Prozentsätze vergleichen
Die häufig genannte Zahl von 55 oder 60 Prozent allein sagt noch nicht, wie viel Witwenrente tatsächlich ausgezahlt wird. Entscheidend ist vor allem, ob eigenes Einkommen vorhanden ist und welcher Teil davon nach den Regeln der Rentenversicherung überhaupt angerechnet werden darf.
Für viele Fälle reichen drei Werte für eine erste Orientierung:
- die maßgebliche Rente des verstorbenen Partners,
- das eigene Einkommen,
- der persönliche Freibetrag.
Seit Juli 2026 liegt dieser Freibetrag bei 1.122,53 Euro monatlich. Erst darüber beginnt die 40-prozentige Einkommensanrechnung. [2]
Wer wissen möchte, ob und warum die Witwenrente politisch verändert oder gekürzt werden könnte, findet dazu den NGO-Online-Hintergrund Witwenrente kürzen und Hinterbliebenenversorgung verändern.
Quellen
| [1] | (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7) Deutsche Rentenversicherung Bund: „Renten für Hinterbliebene“, Stand 2026. |
| [2] | (1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8) Deutsche Rentenversicherung Bund / Deutsche Rentenversicherung Rheinland: „Hinterbliebenenrente: Höherer Freibetrag seit Juli“, 23. Juli 2026, sowie „Ab Juli können Hinterbliebene mehr hinzuverdienen“, 13. Juli 2026. |
| [3] | (1, 2, 3) Deutsche Rentenversicherung Bund: „Hinzuverdienst & Einkommensanrechnung“, Stand September 2026. |
| [4] | (1, 2, 3) Deutsche Rentenversicherung Bund: „Vorschuss für Hinterbliebene“, 30. Januar 2026, sowie Informationen zum Sterbevierteljahr. |
| [5] | Deutsche Rentenversicherung Bund: „Hinterbliebenenrente – Welches Einkommen wird angerechnet?“, Stand 2026. |
| [6] | Deutsche Rentenversicherung Bund: „Ab Juli können Hinterbliebene mehr hinzuverdienen“, 13. Juli 2026. |
Hinweis
Der Beitrag und der Rechner dienen der allgemeinen Information und einer unverbindlichen Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle Rentenberechnung, Rechtsberatung oder einen Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.
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