Mit Inkrafttreten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes am 15. Dezember bekommen Umweltverbände mehr Klagerechte im Umweltschutz. Laut
Umweltbundesamt können damit Vereinigungen, die sich den Schutz der Umwelt zur Aufgabe gemacht haben, bestimmte behördliche Entscheidungen von den Gerichten prüfen lassen. Vorraussetzung sei, dass die Umweltvereinigungen satzungsgemäß dem
Umweltschutz dienten. Sie müssten aber nicht von der behördlichen Entscheidung betroffen sein. Sie können zum Beispiel gegen die Zulassung einer Industrieanlage oder einer Straße vorgehen, falls die Zulassung aus ihrer Sicht bestimmten Vorschriften des Umweltrechts widerspricht. Um klagen zu dürfen, brauchen die Verbände allerdings eine Anerkennung. Diese erteilt das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau.