Der Bundestag hat am Freitag in der ersten Lesung über das Antidiskriminierungsgesetz (ADG) beraten. Während die EU nur ein zivilrechtliches Diskriminierungsverbot aufgrund "der Rasse" und der ethnischen Herkunft verlangte, weitete die Bundesregierung in ihrem Entwurf die Verbote auf Diskriminierung wegen Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht aus. Während der
Sozialverband Deutschland und Pro Asyl den Gesetzentwurf begrüßten, kritisierte der Präsident des Bundesverbandes des deutschen Groß- und Außenhandels (BGA) Anton Börner, die Bundesregierung schieße mit der Umsetzung der EU Richtlinie erheblich über das Ziel hinaus. Pro Asyl forderte die Bundesregierung allerdings auf, auch gegen diskriminierende Gesetzes vorzugehen. Zudem sei der Begriff der "Rasse" im Gesetz nicht akzeptabel.