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Alle Artikel zu diesem Thema
Arbeitsrecht: Einseitige Änderungen von Arbeitsbedingungen
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen sich grundsätzlich an die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen halten. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass der Arbeitgeber gezwungen ist, von einer der vereinbarten Arbeitsbedingungen abzurücken. Im Rahmen des Direktionsrechtes ist der Arbeitgeber befugt, die im Arbeitsvertrag beschriebenen Leistungspflichten nach Art, Ort und Zeit zu konkretisieren. Dieses Recht ist jedoch nicht grenzenlos. Die Reichweite des Direktionsrechtes bestimmt sich dabei u.a. nach den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Hat sich der Arbeitgeber z.B. wirksam die einseitige Änderung von Arbeitsbedingungen vorbehalten, ist eine Änderungskündigung nicht erforderlich, wenn die gewünschte Änderung hiervon noch gedeckt ist. Eine Änderungskündigung wird immer dann erforderlich, wenn das Direktionsrecht oder auch Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht ausreicht, einseitig die gewünschte Änderung herbei zu führen.
Arbeitsrecht in Bangladeschs Textilfabriken
Bereits mehr als eine Million Menschen haben die Petition unterzeichnet, die Handelsfirmen auffordert das verbindliche bangladeschische Brand- und Gebäudeschutzabkommen zu unterzeichnen. „Menschen weltweit haben eine klare Nachricht an Markenfirmen wie C&A, KIK, H&M, Mango, Primark, GAP, Benetton, JC Penney und Wal-Mart geschickt, die ihre Kleidung in Bangladesch fertigen lassen“, so Frauke Banse von der Kampagne für Saubere Kleidung. „Wir fordern unverzügliche und verbindliche Maßnahmen für eine nachhaltige Verbesserung der Sicherheitsstandards, um eine weitere Tragödie wie die von Rana Plaza zu verhindern.“
Arbeitsrecht: Überstunden im Arbeitsvertrag lt. Arbeitsgesetz
„Geleistete Überstunden und Mehrarbeit sind in der monatlichen Vergütung enthalten/mit dieser abgegolten“ ODER „Mehrarbeit und Überstunden werden nicht gesondert vergütet“ ODER „Für Über- und Mehrarbeit gibt es keine weitergehende Vergütung“. Solchen oder ähnlichen Klauseln zu Mehrarbeit und Überstunden finden sich regelmäßig in aktuellen Arbeitsverträgen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 22. Februar 2012, 5 AZR 765/10, diesen Klauseln wegen deren Intransparenz nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB eine deutliche Absage erteilt und in seiner Begründung ein für die Praxis endlich wieder sehr brauchbares Urteil gefällt. Wenn die Vergütung für Überstunden im Arbeitsvertrag nicht (für den Arbeitnehmer) hinreichend konkret geregelt ist, müssen Arbeitgeber nach § 612 BGB die Stunden vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (wofür die Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts maßgeblich) und zwar bis zu 3 Jahren für die Vergangenheit, also in 2012 zurück bis in das Jahr 2009.
Whistleblower: Schutz noch unzureichend
Whistleblower-Netzwerk e.V. hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme mit den aktuellen Vorschlägen der Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen zum gesetzlichen Whistleblowerschutz beschäftigt und fordert Nachbesserungen. Das Netzwerk macht seine Kritik vor allem daran fest, dass der Vorschlag zwar positive Ansätze enthalte, letztlich denjenigen, die Missstände am Arbeitsplatz vermuten, aber keine planbare und sichere Alternative zum „Melden statt Wegschauen“ bietet.
Chefarzt Mobbing: Oberarzt klagt am LAG Hamm auf Schadensersatz
Am 18.11.2011, 09:00 Uhr, wird vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm der Mobbing-Rechtsstreit (AZ: 11 Sa 722/10) zwischen zwei Medizinern fortgesetzt, der bereits deutschlandweit für Aufmerksamkeit gesorgt hat. Ein Oberarzt, der im St.-Marien-Hospital in Lünen angestellt ist, verklagt seinen ehemaligen Vorgesetzten, den Chefarzt, auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in einer Gesamthöhe von ca. einer halben Million Euro. Über den Sachverhalt dieses Falles habe ich in den ersten beiden Teilen meines Artikels zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25.10.2007 (AZ: 8 AZR 593/06) berichtet.
Arbeitsrecht: Bonus - Versprechen für die Zukunft
In Krisenzeiten müssen auch Investmentbanker um ihre Bonuszahlungen fürchten. Denn der Arbeitgeber kann bei einem miserablen Geschäftsergebnis die bis auf weiteres versprochenen Boni deutlich kürzen, entschied im das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 13.10.2011, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (AZ.: 10 AZR 756/10).
Mediation gescheitert | Opfer klagt auf halbe Million Euro Schadensersatz
Beim Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm ist unter dem Aktenzeichen 11 Sa 722/10 ein Mobbing-Rechtsstreit anhängig. Ein Oberarzt, der im St.-Marien-Hospital in Lünen angestellt ist, verklagt seinen ehemaligen Vorgesetzten, den Chefarzt, auf Schadenersatz in Höhe von rund einer halben Million Euro. Über den Sachverhalt dieses Falles habe ich im ersten Teil meines Artikels zum Urteil des BAG vom 25.10.2007 (AZ: 8 AZR 593/06) berichtet.
BAG Erfurt - 2 AZR 544/08
Gerichtliche "Vergleiche" werden allgemein positiv gesehen. Schließlich einigen sich bei einem Vergleich die beiden Parteien eines Rechtsstreits vor Gericht auf einen Kompromiss. Was soll daran schlecht sein? Was viele nicht wissen: Der eigene Rechtsanwalt verdient bei einem Vergleich vor Gericht unter Umständen mehr an dem Verfahren, als wenn er sich für seinen Mandanten einsetzt und das Verfahren gewinnt. Und: Auch für einen Richter bietet ein Vergleich Verteile gegenüber einem klaren Urteil zugunsten einer Partei. Bei einem Vergleich können die teilweise chronisch überlasteten Richter nämlich ein relativ kurzes Urteil schreiben, was Arbeitszeit spart. So arbeiten die eigenen Rechtsanwälte und Richter oftmals Hand in Hand und die Anwälte sogar zu Lasten ihrer eigenen Mandaten. Den gerichtlichen Vergleich verkaufen sie diesen dann auch noch als Erfolg, selbst wenn ein Obsiegen vor Gericht naheliegen würde. Recht haben und Recht bekommen sind vor deutschen Gerichten nunmal zwei paar Schuhe.
Kopftuch kein Kündigungsgrund für Verkäuferinnen
Muslimischen Verkäuferinnen darf in Deutschland nicht gekündigt werden, nur weil sie mit Kopftuch hinter der Ladentheke bedienen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt vom Oktober 2002. Die Karlsruher Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines Kaufhauses aus dem osthessischen Schlüchtern, das einer 32-jährigen Türkin gekündigt hatte, weil sie sich weigerte, ohne Kopftuch zu verkaufen.