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Alle Artikel zu diesem Thema

Neun Monate Haft auf Bewährung für BGS-Beamte

Heftige Kritik an "verantwortungslos strukturiertem" BGS wegen Asylbewerber-Tod

Im Prozess um den Tod eines Asylbewerbers während dessen Abschiebung sind drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) zu je neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht in Frankfurt am Main befand die Grenzschützer am Montag für schuldig, den Sudanesen Aamir A. während seiner Abschiebung im Mai 1999 im Flugzeug erstickt zu haben, blieb aber unter der gesetzlichen Mindeststrafe. In seiner Urteilsbegründung machte der Vorsitzende Richter Heinrich Gehrke die Führungsebenen des BGS mitverantwortlich für den Tod des Sudanesen. Diese hätten den Tod durch "Ignoranz und Inkompetenz" mit zu verantworten. Die Schulung der Beamten bezeichnete es als "Realsatire". Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisierte das Strafmaß. Es hinterlasse "einen bitteren Beigeschmack", weil der Eindruck entstehe, Amtsträger könnten auch zukünftig "glimpflich davonkommen". Zudem würden jetzt lediglich die bestraft, "die in einer verantwortungslos strukturierten Organisation zu Tätern wurden". Die Verantwortlichen in der BGS-Spitze und im Bundesinnenministerium seien nicht zur Verantwortung gezogen worden und müssten auch nicht mehr damit rechnen.

UN-Kinderrechtskonvention

Kinderrechte auch nach 12 Jahren nicht durchgesetzt

Anlässlich des 12. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) in Deutschland fordert die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die Bundesregierung und die im Bundestag vertretenen Parteien auf, ihren Anspruch auf eine menschenrechts- und völkerrechtsfreundliche Politik endlich unter Beweis zu stellen und die Vorbehalte zur KRK zurückzunehmen, welche die Rechte von Flüchtlingskindern seit 12 Jahren massiv einschränken.

Bundesverfassungsgericht

Großer Lauschangriff verletzt Menschenwürde

Der 1998 eingeführte "Große Lauschangriff" ist in weiten Teilen verfassungswidrig. Eine "erhebliche" Anzahl der Vorschriften über das elektronische Abhören von Privatwohnungen zum Zwecke der Strafverfolgung verletze die Menschenwürde, heißt es in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. In der Übergangsfrist gelten den Angaben zufolge bereits die jetzt aufgestellten strengeren Maßstäbe. Danach dürfen private Wohnräume nur noch dann akustisch überwacht werden, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass darin "Gespräche über begangene Straftaten" geführt werden.

EU-Ministerrat für Justiz und Inneres in Dublin

Kritik von UN-Flüchtlingshochkommissar Ruud Lubbers an Europa

PRO ASYL begrüßt Lubbers kritische Diagnose zum Zustand des Asylsystems in Europa, nicht jedoch einen Großteil seiner Vorschläge für ein verändertes Asylsystem. UN-Flüchtlingshochkommissar Ruud Lubbers hat in seiner Rede am Donnerstag vor dem EU-Ministerrat für Justiz und Inneres dringend vor einem Zusammenbruch des Asylsystems insbesondere in den zehn Beitrittsstaaten der EU gewarnt. Wenn Tausende zusätzlicher Asylbewerber von den EU-Staaten im Binnenraum zurückgeschickt würden, überfordere dies die kaum vorhandenen Asylsysteme in den Beitrittsstaaten.

SPD und Grüne: Kein Schlussstrich unter Stasi-Akten

Novelle des Gesetzes soll Aufarbeitung fortführen

Die SPD-Innenexpertin Ute Vogt warnt die CDU vor einem Nein zur von Rot-Grün geplanten Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes. Ohne die Novelle könnten "praktisch kaum noch Akten herausgegeben werden", sagte die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses am Montag im ZDF-"Morgenmagazin". Es dürfe aber kein "Schlussstrich" unter dieses nach der Wiedervereinigung beschlossene "einzigartige Projekt der Aufarbeitung" gezogen werden, forderte Vogt.

Chronologie

Der Streit um das Zuwanderungsgesetz

Bundespräsident Johannes Rau hat am 20. Juni 2002 mit seiner Unterschrift Grünes Licht für das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Koalition gegeben. Den Anstoß für ein solches Gesetz hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder am 23. Februar 2000 gegeben, als er auf der Computermesse CeBIT eine Green Card für ausländische Computerspezialisten ankündigte.

Vorbild für Osteuropa?

Zehn Jahre Stasi-Aufarbeitung

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, fordert eine europäische Einrichtung zur Aufarbeitung des Kommunismus. Das deutsche Stasi-Unterlagengesetz (StUG) habe sich bewährt und die Debatte über die Arbeit des DDR-Geheimdienstes versachlicht, sagte sie am Wochenende in Leipzig während einer Tagung über die zehnjährigen Erfahrungen mit dem Unterlagengesetz. Ihr Vorgänger im Amt, Joachim Gauck, sagte, das Unterlagengesetz sei ein Vorbild auch für Deutschlands östliche Nachbarn.

Nach Genua

Fortsetzung der neoliberalen Wirtschaftspolitik geplant

Nach dem von Gewalt überschatteten G8-Treffen in Genua ist eine Debatte über die Zukunft derartiger Gipfel entbrannt. Regierungssprecher Bela Anda sagte am Montag, die Bundesregierung dringe weiter darauf, beim nächsten G8-Gipfel in Kanada die Zahl der Teilnehmer zu reduzieren und sich auf die "Wirtschaftskernthemen" zu konzentrieren, womit deutlich wird, worum es bei diesen Treffen im Kern geht. Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) beklagte bei der Globalisierung ein erhebliches Demokratiedefizit. Die globalisierungskritische Organisation "Attac" sieht im Abschlußcommuniqué des G8-Gipfels "nicht das geringste Zeichen eines Abrückens von einer neoliberalen, anti-sozialen, und international ausbeuterischen Politik."

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