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Der Streit um das Zuwanderungsgesetz

Chronologie

Bundespräsident Johannes Rau hat am 20. Juni 2002 mit seiner Unterschrift Grünes Licht für das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Koalition gegeben. Den Anstoß für ein solches Gesetz hatte Bundeskanzler Gerhard Schröder am 23. Februar 2000 gegeben, als er auf der Computermesse CeBIT eine Green Card für ausländische Computerspezialisten ankündigte.

  1. Juli 2000: Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) setzt eine überparteiliche Kommission ein, die Lösungsvorschläge für eine gesteuerte Zuwanderung erarbeiten soll. Das 21-köpfige Gremium unter Leitung der früheren Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) konstituiert sich am 12. September.
  1. Juli 2001: Süssmuth stellt die Empfehlungen der Zuwanderungskommission der Öffentlichkeit vor. Außer der Union begrüßen alle Parteien die Vorschläge.
  1. August 2001: Schily legt einen Gesetzesentwurf vor, der die Ergebnisse der Kommission teilweise umsetzt. Der Bedarf an Zuwanderern soll am Arbeitsmarkt ausgerichtet werden, die Integration von Migranten verbessert und das Ausländerrecht vereinfacht werden. Außer Rot-Grün, der FDP und der Wirtschaft signalisieren auch Teile der CDU Zufriedenheit. Die CSU bezweifelt die Möglichkeit einer Einigung.
  2. November 2001: Nach langen Verhandlungen einigen sich SPD und Grüne auf einen gemeinsamen Gesetzesentwurf. Als Zugeständnis an die Grünen wird unter anderem die Altersgrenze von nachziehenden Kindern heraufgesetzt sowie der Aufenthaltsstatus von Opfern nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung verbessert. Kritik der Union: Die Regelungen führten zu mehr Zuwanderung statt zu einer Begrenzung.
  1. November 2001: Das Kabinett verabschiedet den Gesetzesentwurf.
  1. Dezember 2001: Wenige Tage vor der ersten Lesung im Bundestag demonstriert die Union geschlossen die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) bekräftigt, die Union sei in Bundestag und Bundesrat "nur als Ganzes" zu haben. Zuvor hatte der Vorsitzende der CDU-Zuwanderungskommission, der saarländische Ministerpräsident Peter Müller, die Unions-Spitze immer wieder vor einem Blockadekurs gewarnt.
  2. Dezember 2001: Die Union legt über den Bundesrat erstmals schriftlich eine Liste mit knapp 80 Änderungsforderungen vor.
  1. Dezember 2001: Der Bundestag debattiert über das geplante Zuwanderungsgesetz. Die Union macht einen Konsens von "grundlegenden" Änderungen an der Vorlage abhängig.
  1. Dezember 2001: In seiner letzten Sitzung des Jahres befasst sich der Bundesrat erstmals mit dem Zuwanderungsgesetz. Der Länderkammer liegen fast 200 Änderungsanträge vor.
  1. Januar 2002: Vor dem Bundestags-Innenausschuss werden knapp 20 Experten von Wirtschafts- und Wohlfahrtsverbänden angehört. Fast alle unterstützen das geplante Gesetz.
  1. Januar 2002: Ein fraktionsübergreifendes Gespräch mit Vertretern der Union, SPD und FDP bei Innenminister Otto Schily (SPD) bringt keine Annäherung, ohne Ergebnis endet auch das am 29. Januar folgende Gespräch.
  1. Februar 2002: Wenige Tage vor der geplanten Abstimmung im Bundestag sagt die Union ihre Teilnahme an einem Konsensgespräch ab, weil die Regierung den Gesetzesentwurf nicht änderte. Die Bundestagsabstimmung wird auf den 1. März verschoben.
  1. Februar 2002: Rot-Grün legt der Union einen Kompromissvorschlag vor. Die Union reagiert ablehnend.
  1. März 2002: Der Bundestag verabschiedet das Zuwanderungsgesetz mit der rot-grünen Mehrheit sowie den Stimmen von drei Abgeordneten der CDU und einem der FDP.
  1. März 2002: Die Unions-Führung stellt eine Einigung mit der SPD im Zuwanderungsstreit im Vermittlungsausschuss in Aussicht. Sie fordert allerdings weiter "grundlegende" Änderungen.
  1. März 2002: Zahlreiche Länderkabinette sprechen sich für eine Lösung im Vermittlungsausschuss aus. Schlüsselrollen in der Bundesratsabstimmung am 21. März kommen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz zu. Letzteres kündigt an, den Ausschuss in zwei Punkten anrufen zu wollen. Die anderen drei Länder lassen ihr Abstimmungsverhalten weiter offen.
  1. März 2002: Bei der Abstimmung im Bundesrat stimmt Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) dem rot-grünen Entwurf zu, sein Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) dagegen. Bundesratspräsident Klaus Wowereit (Berlin/SPD) wertet das gespaltene Votum Brandenburgs als Zustimmung. Im Bundesrat kommt es zum Eklat. Der Ministerpräsident Peter Müller (Saarland/CDU) und Roland Koch (Hessen/CDU) protestieren lautstark gegen Wowereits Entscheidung. Die Union kündigt an, den Beschluss vor dem Verfassungsgericht anfechten, falls Bundespräsident Johannes Rau die Gesetzesvorlage unterschreibt.
  1. Juni 2002: Bundespräsident Johannes Rau unterschreibt die Vorlage. Damit kann das Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Die Union kündigt eine Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht an.