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Verteidigung weist Vorwürfe im Prozess um Fleischskandal zurück
Im Prozess um den Deggendorfer Fleischskandal haben die Anwälte des angeklagten früheren Geschäftsführers der Frost GmbH am Dienstag vor dem Landgericht Memmingen die Vorwürfe gegen ihren Mandanten zurückgewiesen. Die beanstandete Ware sei nicht genussuntauglich, sondern vielmehr für die Produktion von Gelatine geeignet gewesen, hieß es in einer Erklärung der Verteidiger zum Prozessauftakt. Der frühere Geschäftsführer des Unternehmens muss sich für die Einfuhr von 1000 Tonnen genussuntauglicher Schlachtabfälle nach Deutschland verantworten, die später in die Lebensmittelkette eingeschleust worden sein sollen.
Bund und Länder beschlossen Maßnahmen für genießbares Fleisch
In Konsequenz auf den Skandal um verdorbenes und umetikettiertes Fleisch wurde in einer Bund-Länder Krisensitzung ein erstes Maßnahmenprogramm beschlossen. "Wirtschaftliche Prozesse dürfen sich nicht nur auf Gewinnmaximierung reduzieren. Um das zu vermeiden, sind wir Politiker in der Verantwortung. Wir werden deshalb alles tun, um solch gewissenlosen Machenschaften das Handwerk zu legen," kündigte der neue Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Horst Seehofer, am Mittwoch in Berlin an. Die beschlossenen Maßnahmen zielen insbesondere auf einen stärkeren Informationsfluss zwischen den Behörden, auf mehr Dokumentation und verstärkte Meldepflichten. Über die mögliche Aufstockung des Personals bei den Kontrollbehörden wird erst noch diskutiert.