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Rechtsanwaltskosten

Mittellose Schuldner sollen Verfahrenskosten der Verbraucherinsolvenz mittragen

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am Dienstag Eckpunkte einer Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens vorgestellt. Ein laut Zypries "vereinfachtes Entschuldungsverfahren" soll offenbar den Bundesländern helfen, von den Verfahrenskosten für die Verbraucherinsolvenzverfahren herunter zu kommen, wenn die Schuldner mittellos sind und die Kosten nicht tragen können. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums haben 80 Prozent der Schuldner der Verbraucherinsolvenzverfahren "keine relevanten Einkünfte". Die Bundesländer bleiben folglich auf den Verfahrenskosten sitzen. Diese fallen vor allem für die Treuhänder - in der Regel Rechtsanwälte - an. Zypries will nun die seit 1999 mögliche so genannte "Restschuldbefreiung" vereinfachen. Die mittellosen Schuldner sollen monatlich rund 13 Euro für das Verfahren und den Treuhänder bezahlen. In sechs Jahren kämen so fast 1000 Euro zusammen.

Insolvenzen

Fast 50 000 Pleiten 2001 in Deutschland

Die Zahl der Insolvenzen ist in Deutschland im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom Mittwoch erreichte sie rund 49 300, darunter 32 300 Insolvenzen von Unternehmen und 13 300 von Verbrauchern. Die übrigen 3800 Fälle seien so genannte Regelinsolvenzen natürlicher Personen wie Gesellschafter eines Unternehmens sowie Nachlassangelegenheiten.