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Alle Artikel zu diesem Thema

Polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen

Karlsruhe stoppt "anlasslose Datenbevorratung"

Das Bundesverfassungsgericht hat zentrale Regelungen des seit Oktober 2008 geltenden bayerischen Versammlungsgesetzes vorläufig außer Kraft gesetzt. Ein Eilantrag mehrerer Parteien, Gewerkschaften und nichtstaatlicher Organisationen hatte damit teilweise Erfolg, wie es in dem am Freitag (27. Februar) veröffentlichten Beschluss heißt. So wurden die Befugnisse für polizeiliche Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen bei Versammlungen bis zur Entscheidung über die anhängige Verfassungsbeschwerde deutlich eingeschränkt. Die Richter rügten, dass die im Gesetz vorgesehene "anlasslose Datenbevorratung" zu durchgreifenden Nachteilen für Demonstrationsteilnehmer führe.

Knappe Entscheidung

Karlsruhe verwirft Eilantrag gegen Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag des Betreibers eines großen Biogas-Anlagenparks gegen eine Regelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abgelehnt. Das teilte das Gericht am Donnerstag (19. Februar) in Karlsruhe mit. Der Bioenergiepark besteht aus 40 Biogasanlagen, die sukzessive von November 2006 bis Dezember 2007 in Betrieb genommen wurden. Der Betreiber wandte sich dagegen, dass aufgrund der gesetzlichen Regelung die 40 Anlagen erstmals als "eine Großanlage" gelten. Der Bioenergiepark könne angesichts der hiermit verbundenen Vergütungseinbußen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. Es drohe innerhalb kürzester Zeit die Insolvenz.

"Widerstand wird zur Bürgertugend"

Karlsruhe nahm Verfassungsbeschwerden zu Atommüll-Zwischenlagern nicht an

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die atomaren Zwischenlager neben deutschen Atomkraftwerken nicht zur Entscheidung angenommen. Wie das Gericht am Donnerstag (27. November) zur Begründung anführte, habe das Gericht "die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen" bereits entschieden. Das gelte insbesondere für den grundrechtlich gebotenen Schutz des Einzelnen vor den Gefahren der Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken wie auch die Berechtigung des Bundes, auf diesem Gebiet einschließlich der Beseitigung radioaktiver Stoffe selbständige Bundesbehörden zu errichten. "Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen und die zugrunde liegenden gesetzlichen Vorschriften über die dezentrale Zwischenlagerung verletzen die Beschwerdeführerin auch nicht in ihren Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG)", entschied die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts.

NRW-Gesetz ist verfassungswidrig und nichtig

Karlsruhe erlaubt heimliche Online-Durchsuchungen und schafft neues Grundrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer unter strengen Auflagen für zulässig erklärt. Diese verdeckte Fahndungsmethode dürfe aber nur dann angewandt werden, wenn es Anhaltspunkte einer "konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" gebe, entschieden die Karlsruher Richter am 27. Februar. Zugleich schuf das Verfassungsgericht erstmalig ein "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme", um den Schutz vor staatlichen Eingriffen zu erhöhen. Die Verfassungsrichter stützten das neue Grundrecht in dem 106-seitigen Urteil auf die bestehenden Grundrechte einer freien Entfaltung der Persönlichkeit sowie auf die Menschenwürde.

Verfassungsbeschwerden gegen Schleswig-Holstein und Hessen

Karlsruhe prüft automatische Kennzeichenerfassung

Das Bundesverfassungsgericht prüft am 20. November die Rechtmäßigkeit der automatischen Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei. Der Erste Senat verhandelt über Verfassungsbeschwerden von Autofahrern gegen entsprechende Polizeigesetze in Schleswig-Holstein und Hessen. Demnach können auf öffentlichen Straßen und Plätzen Autokennzeichen per Kamera für einen elektronischen Abgleich mit Fahndungsdateien automatisch gescannt werden. Die Erfassung kann - wie bei Radarfallen zur Tempomessung - stationär oder mobil erfolgen.

Nicht "extrem", nur "angespannt"

Karlsruhe zwingt Berlin zum Sparen

Berlin hat trotz seiner hohen Schulden keinen Anspruch auf Sanierungshilfen des Bundes. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag entschieden. Die Karlsruher Richter verwarfen damit eine Normenkontrollklage des Landes Berlin. Zugleich verschärften sie die Maßstäbe für die Gewährung der von Berlin verlangten Bundesergänzungszuweisungen. Die Entscheidung des Zweiten Senats erging einstimmig. Die mit mehr als 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt hatte auf die Anerkennung einer extremen Haushaltsnotlage und eine damit einhergehende erhebliche Entlastung gehofft. Der Bund und zahlreiche Länder hatten zusätzliche Hilfen abgelehnt. Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts befindet sich das Land Berlin "nicht in einer extremen Haushaltsnotlage". Zu erkennen sei "lediglich eine angespannte Haushaltslage", die Berlin "mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden" könne.

"Spitzenuniversitäten"

Eliteförderung in München und Karlsruhe

Die Bundesregierung will 873 Millionen Euro zusätzlich in die universitäre "Spitzenforschung" pumpen. Drei deutsche Universitäten haben sich als so genannte Spitzenuniversitäten durchgesetzt. Im Wettbewerb in der ersten Förderrunde der "Exzellenzinitiative" von Bund und Ländern wurden sie aus zehn Hochschulen ausgewählt. Für ihre Zukunftskonzepte werden die Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), die Technische Universität München (TUM) sowie die Universität Karlsruhe (TH) als Spitzenuniversitäten gefördert. Darüber hinaus erhalten 18 Graduiertenschulen und 17 Exzellenzcluster besondere Fördermittel.

Druck aus Karlsruhe und Brüssel

Bundesregierung beschloss Neuregelungen für Versicherungsverträge

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines neuen Versicherungsvertragsgesetzes verabschiedet. Ab 2008 sollen Versicherungen ihre Kunden dann vor Vertragsabschluss "umfassend beraten und die Gespräche dokumentieren". Das bisher geltende Gesetz stamme aus dem Jahr 1908. Die Neuerung soll auch für laufende Verträge, allerdings nur für die Zukunft und nicht rückwirkend gelten. "Grundsätzlich" soll mit den Neuregelungen nach Darstellung der Bundesregierung "der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber dem Versicherer verbessert werden". Die Bundesregierung verschweigt auf ihrer Website, dass die verbraucherfreundlichen Änderungen vom Bundesverfassungsgericht beziehungsweise von der EU-Kommission erzwungen werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2005 entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen für den Bereich der kapitalgebundenen Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung nicht den verfassungsrechtlichen Schutzanforderungen genügen. Die EU-Kommission droht Deutschland derzeit mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Billiger Atomstrom?

2,2 Milliarden Euro für Rückbau der atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe

Nach Angaben des Bundesforschungsministeriums hat der Rückbau der 1991 stillgelegten atomaren Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) bis 2005 bereits 1,1 Milliarden Euro an Steuergeldern verschlungen. Bis 2035 will Forschungsministerin Annette Schavan "zunächst" noch einmal 562 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dem am Mittwoch tagenden Haushaltsausschuss liegt ein entsprechender Antrag des Forschungsministeriums vor. Insgesamt werden weitere Kosten von erneut 1,1 Milliarden Euro erwartet.

"Diskriminierung der Ehe"

Karlsruhe kippt Zweitwohnungssteuer bei verheirateten Beruftstätigen

Kommunen dürfen von Verheirateten keine Steuern mehr auf eine berufsbedingte Nebenwohnung verlangen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in diesen Fällen diskriminiere die Ehe, heißt es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Der Erste Senat erklärte die entsprechenden Satzungen der Städte Hannover und Dortmund für verfassungswidrig und nichtig.

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe stoppt europäischen Haftbefehl

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Auslieferung Deutscher an EU-Mitgliedstaaten vorerst unmöglich gemacht. Die Karlsruher Richter erklärten am Montag das seit August 2004 geltende deutsche Gesetz zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls für nichtig. Es greife unverhältnismäßig in den Auslieferungsschutz des Grundgesetzes für deutsche Staatsbürger ein, urteilten die Richter.

Folter in Abu Ghraib

US-Menschenrechtler stellen in Karlsruhe Strafanzeige gegen Rumsfeld

Eine US-Menschenrechtsorganisation hat bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeige gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld wegen des Folterskandals im irakischen US-Gefängnis Abu Ghraib gestellt. Die Strafanzeige, die sich auch gegen den früheren US-Geheimdienstchef George Tenet und acht weitere Funktionäre von Militär und US-Regierung richtet, wurde am Dienstag eingereicht, wie die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke-Katrin Scheuten, sagte. Sie bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Rundschau".

Karlsruhe

Ende des Gen-Futters bei Müllermilch gefordert

Mitglieder der Greenpeace-Gruppe Karlsruhe protestierten am Sonnabend auf dem Marktplatz von Karlsruhe dagegen, dass der Molkereikonzern Theo Müller GmbH weiter zulässt, dass seine Vertragsbauern genmanipuliertes Futter an ihre Milchkühe verfüttern. Die Aktivisten stellen eine hölzerne Milchkuh mit Müller-Logo auf, die aus einem Trog "Gen-Futter" frisst. Verbraucher, die gegen Gentechnik im Futter protestieren wollten, konnten sich mit Sprechblasen "Muh gegen Gen-Futter" oder "Gen-Futter - nein Danke" neben der Kuh fotografieren lassen.

Der legale Weg zum grünen Glück - Legal kaufen & pflegen

Cannabissamen keimen lassen

Strategische Bildoptimierung für cannabissamen-keimen-lassenDu willst Cannabissamen keimen lassen, weißt aber nicht wie und wo du legale Sorten bekommst? In diesem Guide erfährst du alles über Keimung, Pflege, legale Sorten, Indoor-Anbau und Bezugsquellen – ganz ohne Risiko. Einfach loslegen – ganz legal und mit grünem Gewissen. Viele träumen davon, eine eigene Hanfpflanze auf der Fensterbank oder dem Balkon großzuziehen – sei es aus Nachhaltigkeitsgründen, wegen der einzigartigen Ästhetik oder dem Wunsch nach mehr Selbstversorgung. Doch die Unsicherheit ist groß: Welche Hanfsamen darf man legal keimen lassen? Wo bekommt man sie her – etwa bei Rossmann, DM oder online? Und wie funktioniert die Keimung überhaupt – in Wasser, Erde oder im Dunkeln? In diesem umfassenden Guide zeigen wir dir, wie du keimfähige Hanfsamen erkennst, welche Sorten in Deutschland erlaubt sind, welche Händler seriöse Produkte führen und wie du Schritt für Schritt eine Hanfpflanze heranziehst, die nicht nur schön aussieht, sondern auch rechtlich auf der sicheren Seite ist. Von der richtigen Temperatur und Lichtquelle für die Keimung, über die Unterschiede zwischen geschälten und ungeschälten Samen, bis zur Frage, ob dein lokaler Supermarkt oder Bio-Markt tatsächlich keimfähige Samen führt – wir klären alles. Auch der legale Rahmen kommt nicht zu kurz: Du erfährst, unter welchen Bedingungen Hanf als Zimmerpflanze erlaubt ist, welche Sorten in Deutschland anmelde- und genehmigungsfrei sind, und wo es rechtliche Fallstricke gibt. Ergänzend geben wir dir Pflegehinweise für Indoor-Anbau, zeigen dir, was du über Growboxen und Zierhanf wissen solltest und welche Tools dir den Start erleichtern. Am Ende des Artikels findest du außerdem eine FAQ-Sektion und einen Download-Tipp für ein gratis Growbuch – damit du nicht nur weißt, wie's geht, sondern auch selbst gleich loslegen kannst. Dieser Beitrag wurde auf Basis aktuellster rechtlicher Informationen, Marktbeobachtung und Community-Fragen erstellt – für alle, die beim Thema Hanfsamen endlich Klarheit wollen.

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe: Rechte leiblicher Väter per Gesetz stärken

Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber zur Stärkung der Rechte leiblicher Väter auf. Nach einem am Dienstag vom Ersten Senat in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss ist der Ausschluss leiblicher, aber eben nicht rechtlicher Väter vom Umgangsrecht und von der Anfechtung einer Vaterschaftsanerkennung teilweise verfassungswidrig. Demnach muss ein leiblicher Vater den Umgang mit einem von ihm gezeugten Kind erstreiten können, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung zeitweise bestanden hat. (Az: 1 BvR 1493/96 und 1 BvR 1724/01)

Gesuchter Vergewaltiger

Daniel Zier hält sich offenbar bei Karlsruhe auf

Der wegen mehrfacher Vergewaltigung gesuchte Sexualverbrecher Daniel Zier hält sich offenbar im nördlichen Landkreis Karlsruhe auf. Nach Angaben der Polizei in Karlsruhe sah ein Bürger den Mann am Mittwochmorgen in Mingolsheim in einem von ihm gestohlenen schwarzen Passat. Das Fahrzeug hat den Angaben zufolge das Kennzeichen OG-PW 63. Die Polizei verstärkte ihre Fahndungsmaßnahmen und bittet die Bevölkerung in dem Gebiet um besondere Aufmerksamkeit.

Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe

Haftbefehl wegen Plutonium-Diebstahls erlassen

Nach dem Plutonium-Diebstahl in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) hat das Amtsgericht Karlsruhe am Dienstag Haftbefehl gegen einen 47-jährigen Arbeiter erlassen. Er steht in dem dringenden Tatverdacht des unerlaubten Umgangs mit radiaktiven Stoffen, teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Abend mit. Außerdem bestehe Verdunklungsgefahr. Der Beschuldigte befinde sich nunmehr in Untersuchungshaft. Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) kritisierte das "Totalversagen aller Sicherheits- uns Messkontrollen".