verfassungsbeschwerde
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Durchsuchung der Wohnung einer Richterin war verfassungswidrig
Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin, die sich gegen die Anordnung der Durchsuchung ihrer Wohnung wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen gewandt hatte, war erfolgreich. Im Rahmen der Durchsuchung war unter anderem auf die im Computer der Beschwerdeführerin gespeicherten Daten sowie auf die Einzelverbindungsnachweise ihres Mobilfunktelefons Zugriff genommen worden. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hob mit Urteil vom 2. März 2006 einstimmig die angegriffenen Beschlüsse des Landgerichts auf. Die Verfassungsrichter sahen durch die Hausdurchsuchung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Zudem sei wegen des "äußerst geringen" Tatverdachts seitens des Landgerichts dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht hinreichend Rechnung getragen worden.
Effektiver Rechtsschutz
Die Polizei darf Demonstranten ohne richterliche Anordnung nicht stundenlang in Gewahrsam nehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde einer Atomkraftgegnerin hin entschieden. "Eine Freiheitsentziehung erfordert grundsätzlich eine vorherige richterliche Anordnung", betonten die Karlsruher Richter in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Datenschützer fordert zu Protesten gegen Überwachung auf
Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat zu Protesten gegen die zunehmende staatliche Überwachung aller Bürger ermuntert. "Die Menschen müssen es sich nicht gefallen lassen, dass ihnen ihr Datenschutz und ihre Kommunikationsfreiheiten genommen werden, dass sie zu Nummern reduziert werden, die mit etwas Glück in der großen Lostrommel von Missbrauchsbekämpfung und Sicherheitswahn einen Bürgerrechts-Treffer ziehen", erklärte der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz. 2006 dürfe nicht das "Jahr der Vorratsdatenspeicherung" werden. Das zivilgesellschaftliche und bürgerrechtliche Aufbegehren gegen die verfassungswidrigen Bestrebungen zur Vorratsdatenspeicherung müsse gestärkt werden, "um über eine umfassende öffentliche Diskussion die aktuellen Weichenstellungen in eine Überwachungs-Informationsgesellschaft rückgängig zu machen", so Weichert. Die geplanten Vorratsspeicherungen stellten Menschen ohne einen konkreten Anlass unter Generalverdacht. Sie trügen dazu bei, dass die Menschen ihr Vertrauen in den Rechtsstaat und in die Sicherheit elektronischer Kommunikationsdienste verlören.
Klagen und verfassungsrechtlicher Diskurs über Köhlers Entscheidung
Die ersten gegen vorgezogene Neuwahlen gerichteten Klagen sind am Freitag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen. Es handele sich um Verfassungsbeschwerden der Partei "Pro Deutsche Mitte" sowie der "Anarchistischen Pogo Partei Deutschlands" (APPD), sagte Gerichtssprecherin Dietlind Weinland. Beide Splitterparteien wenden sich dagegen, dass ihnen nun nicht mehr genügend Zeit bleibe, um das erforderliche Unterschriftenquorum für die Teilnahme an der Bundestagstagswahl am 18. September zu erreichen. Verfassungsexperten diskutieren derweil darüber, ob die Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Horst Köhler verfassungsrechtlich zulässig war.
Verwaltungsgericht Köln hält Wehrpflicht weiter für verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Köln hält die Wehrpflicht auch nach den jüngsten Gesetzesänderungen für verfassungswidrig. Es setzte am Freitag drei Verfahren aus, in denen Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zur Bundeswehr klagen und stellte sich damit ausdrücklich gegen die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts. Die neuen Einberufungsgrundsätze, die seit Oktober 2004 im Wehrpflichtgesetz geregelt sind, verstießen gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Wehrgerechtigkeit, befanden die Kölner Richter. Sie mussten damit die Verfahren aussetzen und die Frage der Verfassungsgemäßheit der zu Grunde liegenden Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Wege einer ?Richtervorlage? zur Entscheidung vorlegen.
Regierung hat keinen Überblick über EU-Haftbedingungen
Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben keinen umfassenden Überblick über die Haftbedingungen in den Gefängnissen der EU-Mitgliedsstaaten. "Wir haben keine systematischen Erkenntnisse über die Haftanstalten, sondern nur Informationen im konkreten Einzelfall", räumte der Leiter der Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt, Thomas Läufer, am Donnerstag in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Anlass war die mündliche Verhandlung des Gerichts über den Europäischen Haftbefehl. Seit Sommer 2004 dürfen deutsche Staatsbürger an EU-Mitgliedsstaaten ausgeliefert werden.
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ist verfassungsgemäß
Unternehmer müssen weiterhin eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie keine ausreichende Anzahl von Schwerbehinderten beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf jetzt die Verfassungsbeschwerde eines badischen Transportunternehmers, der zur Zahlung der Abgabe für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze herangezogen worden war.