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verfassungsbeschwerde Nachrichten & Informationen

Verfassungsrichter billigen Rentennullrunde 2004

"Gewichtiges öffentliches Interesse"

Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland müssen Hoffnungen auf eine rückwirkende Erhöhung ihrer Altersbezüge endgültig begraben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied in einem am 31. August veröffentlichten Beschluss, dass die Rentennullrunde aus dem Jahr 2004 mit dem Grundgesetz vereinbar war. Ebenfalls verfassungsgemäß sei die Anpassung der Renten lediglich in Höhe der Inflationsrate im Jahr 2000 gewesen. In einer ungewöhnlich kurzen Pressemitteilung verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, dass bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts üblicherweise "die allgemeine Entwicklung der Löhne und Gehälter" zugrunde gelegt werde. "Abweichend hiervon" habe das rot-grüne Haushaltssanierungsgesetz vom 22. Dezember 1999 bestimmt, dass der aktuelle Rentenwert für die Jahre 2000 und 2001 jeweils nur in Höhe der Inflationsrate angepasst werden sollte. Die Begründung der Verfassungsrichter enthält nur wenige rechtliche Erwägungen. Beispielsweise ließen es die Verfassungsrichter auch offen, "ob die regelmäßige Anpassung von Renten unter den Schutz der Eigentumsgarantie fällt".

Karlsruhe billigt Kontenabfrage weitgehend

Nachbesserungen erforderlich

Die seit rund zwei Jahren geltende Regelung zur Abfrage von Kontendaten mutmaßlicher Steuersünder durch die Finanzbehörden ist größtenteils mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am 12. Juli in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Regelung diene "Gemeinwohlbelangen von erheblicher Bedeutung". Ziel sei die "wirksame Strafverfolgung" und "steuerliche Belastungsgleichheit". Die Vorschrift erlaubt den Finanzbehörden einen automatisierten Abruf von Kontostammdaten der Bankkunden wie Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Das Bundesverfassungsgericht unterstützte mit seinem Urteil auch die "Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen".

Zahlreiche Spitzenpolitiker sprechen von einem Weg in den Überwachungsstaat

"Wie die Zentrale Einwohnermeldekartei der DDR"

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) steht wegen seines Plans, der Polizei den Online-Zugriff auf Passbilder und später auf Fingerabdrücke zu ermöglichen, weiter in der Kritik. Die SPD lehnt die Vorschläge angeblich strikt ab. Die FDP sieht Schäuble sogar auf dem Weg in einen Überwachungsstaat. Unions-Politiker unterstützen hingegen den Innenminister. FDP-Chef Guido Westerwelle sagte, mit der FDP werde es eine "solche Maßlosigkeit an Überwachung" nicht geben. Schäuble stelle "alle Bürger unter kriminellen Pauschalverdacht". Dieses Vorgehen missachte das Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Der FDP-Politiker Burkhard Hirsch (FDP) kündigte eine Verfassungsbeschwerde an, sollten Schäubles Pläne realisiert werden. Auch CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer warnte vor einer totalen Überwachung der Bürger.

Rentennullrunde 2004 laut Bundessozialgericht verfassungsgemäß

"Hehre Ziele"

Das Bundessozialgericht hat die Rentennullrunde aus dem Jahr 2004 für rechtmäßig erklärt. Es verstoße nicht gegen die Verfassung, dass die Renten zum 1. Juli 2004 nicht erhöht wurden, befanden die Kasseler Richter am Dienstag. "Der Gesetzgeber hatte zur Aussetzung der Rentenanpassung gegriffen, um Beitragsstabilität und damit eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erreichen", erklärte der Senatsvorsitzende Ulrich Steinwedel. Diesen "hehren Zielen" hätten nur "geringfügige Nachteile" der Rentner gegenüber gestanden. Der Kläger kündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil an.

Ex-Verteidigungsstaatssekretär erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Tornados

Afghanistan-Krieg

Der ehemalige Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Willy Wimmer und der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler haben beim Bundesverfassungsgericht Organklage erhoben, "um den von der Mehrheit des Deutschen Bundestages und auf Antrag der Bundesregierung beabsichtigten Einsatz von Tornado-Flugzeugen der Bundeswehr in Afghanistan zu verhindern". Gauweiler und Wimmer verweisen auf "die Gefahr, dass Deutschland durch einen Einsatz von Tornado-Flugzeugen der Bundeswehr in die völkerrechtswidrige Kriegsführung der Vereinigten Staaten in Afghanistan verstrickt würde". Mit ihrer Klage gegen den Bundestag und die Bundesregierung machen die Abgeordneten geltend, der Tornado-Beschluss führe zu einer stillschweigenden Änderung des NATO-Vertrages, die mit dem Völkerrecht und dem Grundgesetz unvereinbar und durch das deutsche Zustimmungsgesetz zum NATO-Vertrag von 1956 nicht gedeckt sei.

Verfassungsrichterin fordert besseren Schutz von Häftlingen

Gewalt im Knast

Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff wirft dem Staat Versagen beim Schutz von Häftlingen vor Übergriffen vor. "Es ist eine perverse Situation, dass der Staat ausgerechnet da, wo er die dichteste Kontrolle ausübt, am wenigsten seine elementarste Aufgabe erfüllt: Menschen vor gegenseitiger Gewalt zu schützen", sagte Lübbe-Wolff dem Nachrichtenmagazin "Focus" laut Vorabbericht. Die Gefangenen dürften nicht brutalisiert statt resozialisiert aus der Haft herauskommen.

Karlsruhe kippt Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte

Erfolgsbasierte Vergütung

Das in Deutschland geltende absolute Verbot von Erfolgshonoraren für Anwälte ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Verbot sei mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung nicht vereinbar, weil das entsprechende Gesetz keine Ausnahmen vorsehe, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßten die Entscheidung. Die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwältin aus Sachsen war damit teilweise erfolgreich.

Staat muss Beamten keine Ballungsraumzulage gewähren

"Exorbitant hohe Lebenshaltungskosten"

Der Staat muss Beamten in Ballungsräumen trotz der höheren Lebenshaltungskosten keine Ortszulage gewähren. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde des Münchner Kriminalhauptkommissars Peter Steininger zurück, der eine "Ballungsraumzulage" verlangt hatte. Nach Auffassung der Karlsruher Richter verpflichtet "gegenwärtig" kein traditioneller Grundsatz des Berufsbeamtentums den Gesetzgeber dazu, "einen spezifischen Ausgleich für regional erhöhte Lebenshaltungskosten zu gewähren". Der Gesetzgeber müsse aber die tatsächliche Entwicklung der Lebenshaltungskosten "auf relevante Unterschiede zwischen Stadt und Land beobachten" und dann gegebenenfalls reagieren. Das Urteil erging mit sechs zu zwei Richterstimmen.

Karlsruhe verneint gerichtliche Verwertung von heimlichen DNA-Vaterschaftstests

Informationelle Selbstbestimmung

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 13. Februar entschieden, dass Gerichte die Verwertung heimlich eingeholte Vaterschaftstests als Beweismittel ablehnen dürfen. Derartige genetische Abstammungsgutachten ohne Zustimmung verletzen nach Auffassung des Ersten Senats des Gerichts das Recht des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung und verstoßen insofern gegen das Grundgesetz. Zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm habe jedoch der Gesetzgeber "ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft" bereitzustellen.

Motassadeq soll 15 Jahre ins Gefängnis

Revision angekündigt

Der von der Justiz als "Terrorhelfer" bezeichnete Mounir El Motassadeq muss für 15 Jahre ins Gefängnis. Ihm wurde eine Verstrickung in die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA vorgeworfen. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg setzte damit am Montag im bereits dritten Prozess gegen den 32-jährigen Marokkaner die Strafe neu fest. Motassadeq war zuvor im November vom Bundesgerichtshof (BGH) der Beihilfe zum Mord in 246 Fällen rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Richter Carsten Beckmann begründete die Entscheidung damit, dass "gewaltiges Unrecht geschehen" sei. "Davon können wir uns nicht distanzieren." Das Entscheidende sei die Haupttat, "schon das ist ein ganz ungewöhnliches Ausmaß von Leid". Wer wie der Angeklagte 246 Menschen ermorden helfe, "ist schon am oberen Ende der Messlatte, so dass es keiner weiteren Toten bedarf", begründete er die Höhe der Strafe. Die Verteidigung will Revision einlegen und das das Verfahren notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof bringen.

Anklage fordert 15 Jahre Haft für Motassadeq

Höchststrafe

Im Prozess gegen den angeblichen "Terrorhelfer" Mounir El Motassadeq hat die Staatsanwaltschaft am Montag die Höchststrafe von 15 Jahren Haft beantragt. Es könne nur eine Strafe geben angesichts der Schwere der Schuld, die der Angeklagte auf sich geladen habe, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg. Motassadeq muss sich wegen seiner angeblichen Verstrickung in die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA verantworten. Der Angeklagte hatte im Prozess seine Unschuld beteuert.

Empörung bei Rechtsexperten über Journalistenbespitzelung

"Bürgerrechte in Gefahr"

Der erneute Fall von Journalistenbespitzelung durch staatliche Behörden ist bei Rechtsexperten und Verbänden auf Empörung gestoßen. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" hörte die Staatsanwaltschaft München bei ihren Ermittlungen im Fall des 2004 vom US-Geheimdienst CIA nach Afghanistan verschleppten El Masri gezielt Telefonate von Journalisten ab, um - wie es heißt - die Entführer des Deutsch-Libanesen zu finden. Grüne und FPD sprachen am Mittwoch von einem Skandal. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) forderte einen besseren Schutz vor Lauschangriffen des Staates. FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, niemand habe sich vorstellen können, dass solche Abhöraktionen im deutschen Rechtsstaat möglich seien. Die Bürgerrechte seien in Gefahr.

Karlsruhe nahm Verfassungsbeschwerde von Horst Mahler nicht an

Ohne Begründung

Der ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm die Beschwerde Mahlers nicht zur Entscheidung an, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Der Beschluss der Karlsruher Richter sei "ohne Begründung ergangen".

Karlsruhe stärkt Rechte ausländischer Beschuldigter

Recht auf konsularische Unterstützung

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte ausländischer Beschuldigter gestärkt. In Deutschland festgenommene Ausländer müssten "unverzüglich" über ihr Recht auf konsularische Unterstützung ihres Heimatlandes belehrt werden, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter hoben zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) auf, in denen die entsprechende Vorschrift aus dem Wiener Konsularrechtsübereinkommen (WÜK) nicht genügend berücksichtigt worden sei. Die Verfassungsbeschwerden zweier Türken, die wegen unterschiedlicher Tötungsdelikte verurteilt worden waren, hatte Erfolg.

Wohnungsdurchsuchungen bei nur schwachem Tatverdacht sind verfassungswidrig

"Empfindlicher Eingriff"

Bei einem nur schwachen Verdacht einer Straftat darf eine Wohnung nicht durchsucht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Eine solche Durchsuchung dürfe "nicht vorschnell und auf unzureichender Verdachtsgrundlage" angeordnet werden. Ansonsten werde durch den "empfindlichen Eingriff" das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Karlsruhe stärkt Anspruch Gefangener auf raschen Rechtsschutz

Überlastung der Gerichte?

Das Bundesverfassungsgericht hat den Anspruch Strafgefangener auf raschen Rechtsschutz bei Disziplinarmaßnahmen betont. Die Karlsruher Richter gaben in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss der Verfassungsbeschwerde eines Gefangenen aus Nordrhein-Westfalen statt. Sein Eilantrag gegen eine Disziplinarmaßnahme sei vom Landgericht Bielefeld äußerst zögerlich behandelt worden. Die Maßnahme - Fernsehverbot und Freizeitsperre für je eine Woche - war bereits vollzogen, bevor über den Eilantrag entschieden wurde. Die neue Generalbundesanwältin Monika Harms hatte kürzlich auf "wegbrechende Ressourcen" beim Personal und auf eine Überlastung an den unteren Gerichten hingewiesen.

Verfassungsgericht billigt Verurteilung wegen Schulpflicht-Verstoßes

Staatlicher Erziehungsauftrag

Wer seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schickt, kann strafrechtlich verurteilt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Grundgesetz gewähre nicht das Recht, dass Kinder "vollständig von fremden Glaubensbekundungen oder Ansichten verschont bleiben", heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter verwarfen damit die Verfassungsbeschwerde eines christlich eingestellten Elternpaares aus Hessen, das drei seiner Töchter seit 2001 aus religiösen Gründen vom weiteren Besuch der örtlichen Gesamtschule abgehalten hatte.

Bibeltreue Eltern erneut wegen Schulpflicht-Verstoßes verurteilt

Gewissenskonflikt

Bereits zum zweiten Mal ist ein sehr christlich eingestelltes Elternpaar aus Mittelhessen verurteilt worden, weil es seine Kinder aus religiösen Gründen nicht zur Schule schicken will. Das Amtsgericht Alsfeld verhängte am Mittwoch eine Geldstrafe von 1000 Euro gegen das neun Kinder besitzende Paar, blieb damit jedoch deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte nach Angaben des Vorsitzenden Richters sogar eine Freiheitsstrafe verlangt.

Karlsruhe schützt Vermögen auch bei behaupteten Atomgeschäften

Eigentumsgrundrecht

Bei der Beschlagnahmung von Vermögen eines mutmaßlichen Straftäters müssen Gerichte strenge Maßstäbe anlegen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Karlsruher Richter gaben damit der Verfassungsbeschwerde eines 63-jährigen Unternehmers statt, der verdächtigt wird, Libyen bei der Entwicklung von Atombomben unterstützt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim wirft dem angeklagten Unternehmer vor, an der Entwicklung und Lieferung von Gasultrazentrifugen beteiligt gewesen zu sein, die in Libyen zur Urananreicherung verwendet werden sollten.

Verfassungsgericht verlangt Gesetz für Jugendstrafvollzug

"Besondere Anforderungen"

Für den Jugendstrafvollzug muss ein eigenes Gesetz geschaffen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Bislang fehlten gesetzliche Grundlagen, die auf "die besonderen Anforderungen des Strafvollzuges an Jugendlichen zugeschnitten" seien, heißt es in dem Urteil. Die Karlsruher Richter räumten dem Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis Ende 2007 ein, um das Defizit zu beheben.