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wehrpflicht Nachrichten & Informationen

Landgericht erkennt Zivildienst als Kriegsdienst an

"Wehrpflicht darf Gewissensfreiheit einschränken"

Die 21. Strafkammer des Berliner Landgerichts hat am Montag die Berufung des totalen Kriegsdienstverweigerers Dirk Schwieger gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zu 40 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung verworfen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn im Januar 2001, da er den Straftatbestand der Dienstflucht erfüllt habe. Fünf Monate nach Dienstbeginn hatte er im April 1999 aus Gewissensgründen seinen Zivildienst in Hamburg abgebrochen, da er erkannt hatte, dass der Zivildienst im Rahmen der zivil-militärischen Verteidigungsplanung ebenfalls ein Kriegsdienst sei.

Katholischer Jugendverband gegen Wehrpflicht

BDKJ-Hauptversammlung

Auf der diesjährigen Hauptversammlung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) vom 25. bis 28. April in Altenberg wird die aktuelle Debatte um die Wehrpflicht thematisiert. Dabei wird die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht Grundtenor der Diskussion sein. Nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation sei Deutschland weder unmittelbar noch existenzgefährdend in seiner Sicherheit bedroht. Der Fall der bündnisbezogenen Landesverteidigung, lange die Begründung für größere Streitkräfte, könne als unwahrscheinlich gelten. Einsätze außerhalb der bündnisbezogenen Landesverteidigung, wie der aktuelle Einsatz in Afghanistan, würden immer erforderlicher, seien aber mit der allgemeinen Wehrpflicht unvereinbar.

Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer ist verfassungskonform

Gleichberechtigung

Die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte in einem Beschluss, das Grundgesetz eröffne dem Gesetzgeber nur die Befugnis, Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an der allgemeinen Wehrpflicht zu unterwerfen. Auch nach der Neufassung des Grundgesetzartikels 12a vom 19. Dezember 2000 dürften Frauen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden, heißt es in dem Beschluss einer Kammer des Zweiten Senats. (Beschluss vom 27. März 2002 - Az. 2 BvL 2/02)

Entscheidung über Wehrpflicht wird am Mittwoch bekannt gegeben

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht will am Mittwoch seine mit Spannung erwartete Entscheidung über die Zukunft der Wehrpflicht bekannt geben. Der Zweite Senat befindet über einen Vorlagebeschluss des Landgerichts Potsdam, das die Wehrpflicht wegen der "fundamental veränderten sicherheitspolitischen Situation" Deutschlands als verfassungswidrig eingestuft hatte. Da das Gebiet der Bundesrepublik nicht mehr so akut bedroht sei wie zu Zeiten des Kalten Krieges, sei es unverhältnismäßig, junge Männer zwangsweise zur Verteidigung des Staates heranzuziehen, heißt es in der Richtervorlage.

Der Weg des Totalverweigerers Volker Wiedersberg nach Karlsruhe

Wehrpflicht

Als erstes deutsches Gericht stufte das Landgericht Potsdam im März 1999 die Wehrpflicht als verfassungswidrig ein. In ihrer Begründung verwiesen die Brandenburger Richter auf die "fundamental veränderte sicherheitspolitische Situation" Deutschlands. Da das Gebiet der Bundesrepublik nicht mehr so "akut" bedroht sei wie zu Zeiten des Kalten Krieges, sei es unverhältnismäßig, junge Männer zwangsweise zur Verteidigung des Staates heranzuziehen. Die allgemeine Wehrpflicht sei "nicht mehr erforderlich", heißt es in dem Vorlagebeschluss, über den das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entscheidet.

Wehrpflicht könnte bald kippen

Geldsorgen und Verfassungsgericht

Die Wehrpflicht könnte demnächst auch in Deutschland ihr Ende finden. Nach Medienberichten vom Wochenende steht der Kriegsdienst derzeit von zwei Seiten unter starkem Beschuss: Bereits innerhalb der nächsten zwei Wochen solle das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsgemäßheit des Dienstes entscheiden, berichtet der "Focus". Bereits im letzten Jahr hatte das Gericht mündlich zu entsprechenden Richter-Vorlagen verhandelt. Zudem solle der Zwangsdienst auch aus finanziellen Gründen gekippt werden, so die "Welt am Sonntag". Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) wolle vor allem im Sozialbereich sparen, rechne mit einer Akzeptanz seiner Pläne nur, wenn auch das Militär Federn lassen muss.

Wehrpflicht bleibt - vorerst

Bundestag

Die Liberalen sind am Donnerstag im Bundestag mit ihrem Vorstoß gescheitert, die allgemeine Wehrpflicht abzuschaffen. SPD, CDU und Grüne stimmten gegen eine entsprechenden Antrag der Liberalen. Zuvor hatte FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhard vehement für eine Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland geworben, da das Wehrpflichtprinzip sicherheitspolitisch nicht mehr begründet werden könne. Bald würden nur noch 20 Prozent eines Jahrganges eingezogen, 40 Prozent würden dem gegenüber Zivildienst leisten. Derzeit befassen sich sowohl das Bundesverfassungsgericht, als auch der Europäische Gerichtshof mit der Rechtmäßigkeit der deutschen Wehrpflicht.

Ohne Wehrpflicht zur Interventionsarmee

Bundeswehr

Die offizielle Politik und viele Parlamentarier quer durch die Parteien halten noch eisern an der Wehrpflicht fest. Doch im Offizierkorps mehren sich angesichts der prekären Lage der Streitkräfte die Stimmen, die die Bundeswehr auf dem Marsch in die Freiwilligenarmee sehen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat noch für dieses Jahr eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Wehrpflicht angekündigt. Nicht nur die Grünen, sondern auch große Teile der SPD und die FDP erwarten einen Spruch gegen den Zwangsdienst, zumindest aber eine Aussetzung.