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Verwaltungsgericht Köln hält Wehrpflicht weiter für verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Köln hält die Wehrpflicht auch nach den jüngsten Gesetzesänderungen für verfassungswidrig. Es setzte am Freitag drei Verfahren aus, in denen Wehrpflichtige gegen ihre Einberufung zur Bundeswehr klagen und stellte sich damit ausdrücklich gegen die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts. Die neuen Einberufungsgrundsätze, die seit Oktober 2004 im Wehrpflichtgesetz geregelt sind, verstießen gegen den im Grundgesetz verankerten Grundsatz der Wehrgerechtigkeit, befanden die Kölner Richter. Sie mussten damit die Verfahren aussetzen und die Frage der Verfassungsgemäßheit der zu Grunde liegenden Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Wege einer ?Richtervorlage? zur Entscheidung vorlegen.
Neues Gesetz versucht Wehrpflicht zu retten
Am Freitag sind eine Reihe von Änderungen bei der Wehrpflicht in Kraft getreten. Die bisher nur als einfacher Erlass geregelten und von Verwaltungsgerichten als verfassungswidrig angesehenen weitgehenden Ausnahmen von der Wehrpflicht sind damit Gesetz geworden. Die regelmäßige Einberufungsgrenze beispielsweise liegt jetzt bei 23 Jahren - wer älter ist und nicht etwa wegen eines Studiums zurückgestellt war, ist raus. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte, damit solle nur die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen reduziert werden, um das Gerechtigkeitsloch zwischen dem geringen Bedarf der Bundeswehr an Dienstleistenden und den dafür zur Verfügung Stehenden zu verkleinern. Die "Allgemeine Wehrpflicht" hinsichtlich des Zwangs, in Friedenszeiten einen Dienst zu leisten, werde damit "beerdigt".
Struck will an Wehrpflicht festhalten
Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) will an der Wehrpflicht unbedingt festhalten. "Die Wehrpflicht entspricht unserem Demokratieverständnis und bleibt auf absehbare Zeit die bessere Wehrform", sagte Struck am Dienstag in Berlin auf einem Forum des Bundeswehrbeirates für Fragen der Inneren Führung. Mit der allgemeinen Wehrpflicht werde auch einer "Privatisierung militärischer Einsätze" vorgebeugt. Der Grünen-Fraktionsvize Winfried Nachtwei sagte dagegen, die Wehrpflicht habe keine Zukunft mehr. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär betonte im Hinblick auf Massenkriege, die erst durch die Wehrpflicht überhaupt möglich wurden, Strucks Argument, eine Wehrpflichtarmee würde militärisches Abenteurertum verhindern, sei historisch widerlegt.
Rechtmäßigkeit der Wehrpflicht ausdrücklich "offen"
Das Bundesverfassungsgericht hält die Frage der Rechtmäßigkeit der derzeitigen Einberufungspraxis der Bundeswehr für "offen". Die Karlsruher Richter wiesen am Mittwoch zwar den Eilantrag eines sächsischen Wehrpflichtigen gegen die Einberufung zum Wehrdienst aus formalen Gründen zurück. Zugleich machten sie aber deutlich, dass eine - noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache - die bisher "nicht geklärte Frage" aufwerfen würde, ob die derzeitige Einberufungspraxis mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Wehrpflicht vereinbar sei. Kriegsdienstgegner sehen sich durch die Gerichtsentscheidung indes in ihrem Nein zur Wehrpflicht bestätigt, da das Gericht ausdrücklich die Frage nach der Wehrgerechtigkeit gestellt habe.
Kölner Urteil heizt Debatte um Wehrpflicht an
Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts vom Mittwoch, dass die Wehrpflicht willkürlich und daher rechtswidrig ist, hat die Debatte um die zukünftige Struktur der Bundeswehr angeheizt. Während sich die Grünen ebenso wie die Jusos durch den Richterspruch in ihrer Forderung nach einer Freiwilligenarmee bestätigt fühlten, wollten führende Sozialdemokraten in dem Kölner Urteil am Donnerstag keine Vorentscheidung für ein Ende der Wehrpflicht sehen. Die Deutsche Friedensgesellschaft - Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) forderte alle jungen Männer auf, erst einmal abzuwarten, ob die Bundeswehr ihnen eine Einberufung zusendet und erst dann einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen. Außerdem sollten sich alle Einberufenen vor Gericht wehren.
Koblenzer Wehrpflichtige müssen dienen, Kölner nicht
Wehrpflichtige können nicht mit dem Argument gegen ihre Einberufung vorgehen, dass eine Großzahl anderer junger Männer keinen Zivil- oder Militärdienst leisten müssen. Das Verwaltungsgericht Koblenz stellte sich mit diesem Beschluss in einem Eilverfahren gegen die Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln, das im Dezember zu Gunsten eines Wehrpflichtigen entschieden hatte. Die Koblenzer Richter vertraten zwar die Ansicht, dass die Praxis der Bundeswehr, nur einen kleinen Teil der Wehrpflichtigen einzuberufen, "aller Voraussicht nach rechtswidrig" sei. Doch könnten Wehrpflichtausnahmen nur mit einem Parlamentsgesetz eingeführt werden, eine Vorschrift der Verwaltung genüge nicht. Der Antragsteller könne sich nicht darauf berufen, dass auch er in den Genuss einer rechtswidrigen Praxis komme, da es keine Gleichbehandlung im Unrecht gebe. Die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär kritisierte die Entscheidung scharf. Sie öffne "einmal mehr der Wehrungerechtigkeit Tür und Tor". "Von einer allgemeinen Wehrpflicht wollen die Richter in Koblenz nichts wissen", so die Kampagne. Stattdessen billigten sie den Wehrbehörden ein Auswahlermessen zu, das das Grundrecht auf Gleichbehandlung vor dem Gesetz aushöhle.
Wehrpflicht bleibt dank immer mehr Kriegsdienstverweigerern
Die Initiative gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär appelliert angesichts der Koalitionsverhandlungen an die Bundesregierung: „Das Festhalten der rot-grünen Bundesregierung an der Wehrpflicht ist skandalös und offenbart, wie gering sie die Grundrechte junger Staatsbürger schätzt. Ohne jede glaubwürdige sicherheitspolitische Begründung werden junge Männer dazu gezwungen, einen Dienst im Rahmen der Wehrpflicht zu leisten und erfahren massive Einschränkungen ihrer Freiheitsrechte. Sie unterbrechen die Berufsausbildung oder das Studium, dürfen nicht ohne Genehmigung der Wehrpflichtbehörden ins Ausland, werden an Existenzgründungen gehindert, in die Arbeitslosigkeit getrieben und müssen sich einer militärärztlichen Untersuchung unterziehen, um unter Aufhebung grundlegender Rechte neun Monate Wehr- oder zehn Monate Zivildienst zu leisten.“
Landgericht erkennt Zivildienst als Kriegsdienst an
Die 21. Strafkammer des Berliner Landgerichts hat am Montag die Berufung des totalen Kriegsdienstverweigerers Dirk Schwieger gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zu 40 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung verworfen. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verurteilte ihn im Januar 2001, da er den Straftatbestand der Dienstflucht erfüllt habe. Fünf Monate nach Dienstbeginn hatte er im April 1999 aus Gewissensgründen seinen Zivildienst in Hamburg abgebrochen, da er erkannt hatte, dass der Zivildienst im Rahmen der zivil-militärischen Verteidigungsplanung ebenfalls ein Kriegsdienst sei.
Ohne Wehrpflicht zur Interventionsarmee
Die offizielle Politik und viele Parlamentarier quer durch die Parteien halten noch eisern an der Wehrpflicht fest. Doch im Offizierkorps mehren sich angesichts der prekären Lage der Streitkräfte die Stimmen, die die Bundeswehr auf dem Marsch in die Freiwilligenarmee sehen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat noch für dieses Jahr eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Wehrpflicht angekündigt. Nicht nur die Grünen, sondern auch große Teile der SPD und die FDP erwarten einen Spruch gegen den Zwangsdienst, zumindest aber eine Aussetzung.