Neue Kronzeugenregelung im Entwurf
Entwurf für neue Kronzeugenregelung
Die Grünen, die sich bislang sträubten, signalisieren neuerdings Bereitschaft zum Einlenken. Das Bundesjustizministerium betont, bei dem vorliegenden Entwurf handele es sich nicht um eine Novelle der alten, sondern um eine grundsätzliche Neuregelung. Schon die rechtssystematische Herangehensweise sei eine andere: Die Kronzeugenregelung im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches geregelt werden.
Im Gegensatz zum alten Gesetz, das ausschließlich für Kronzeugen der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus unter Umständen eine Strafmilderung vorsah, will Däubler-Gmelin die Gültigkeit der Regelung auf alle Straftaten ausweiten. Dafür soll es grundsätzlich keine Straffreiheit für aussagebereite Täter mehr geben.
Über eine mögliche Strafmilderung soll künftig erst nach Beginn der Hauptverhandlung entschieden werden. Das bedeutet, allein der Richter kann die Kronzeugenregelung anwenden. Früher konnten Staatsanwaltschaft und Verteidigung eine Art Handel abschließen, der unter Umständen zur Einstellung des Verfahrens führte.
Ausdrücklich vorgesehen ist auch eine Erfolgsklausel: Strafmilderung gibt es nur, wenn durch die Aussage des Kronzeugen eine Straftat verhindert oder aufgeklärt oder ein Täter gefasst wird. Mörder, die als Kronzeugen auftreten, sollen künftig nicht unter fünf Jahren Haft davonkommen. Die alte Regelung sah eine Mindeststrafe von drei Jahren vor.
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Am 10. Okt. 2001 unter:
justizStichworte:
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