Sicherheitspaket II verabschiedet
Pro Asyl kritisiert Anti-Terror-Paket II
Klagen gegen Ausweisungen nach § 47 Abs. 1 und 2 sollen künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Dies sei eines Rechtstaates unwürdig. Trotz öffentlicher Kritik ist auch die schrankenlose Datenübermittlungspflicht des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge an die Geheimdienste unverändert in die Regierungsvorlage übernommen worden.
Der Flüchtlingsschutz würde durch diesen Datentransfer und die Weitergabe von sensiblen Informationen aus dem Asylverfahren gefährdet.
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Am 07. Nov. 2001 unter:
politikStichworte:
« Die von den USA angeforderten Bundeswehreinheiten:
Inhalte des Sicherheitspakets II »
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