Eklat im Bundesrat
Über das Zuwanderungsgesetz entscheidet das Bundesverfassungsgericht
Das umstrittene Gesetz sei in großen Teilen restriktiv gefasst. Auch weiterhin dominiere in zentralen Bereichen die Doktrin eines Ausländerrechtes als Gefahren- und Fremdenabwehrrecht. Von einer zukunftsträchtigen Reformidee von weitreichender gesellschaftlicher Bedeutung sei es zu einem halbherzigen Projekt hin degeneriert. Das politische Gezerre zeige, dass Parteiinteressen und Wahltaktik Vorrang vor Sachfragen hätten.
Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) sprach nach der Abstimmung von einer "Verfassungskrise". Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) betonte dagegen, Wowereit habe sich "absolut korrekt verhalten". Die Frage, wie im Fall einer gesplitteten Stimmenabgabe im Bundesrat zu verfahren ist, ist auch in der Rechtswissenschaft umstritten. Letztlich entscheiden wird wohl das Bundesverfassungsgericht. Die Abstimmungssituation weist Parallelen zu einem Vorgang von 1949 auf. Damals hatten zwei nordrhein-westfälische Landesminister bei einer Bundesratsabstimmung gegensätzlich votiert. Der damalige Bundesratspräsident Karl Arnold (CDU), der auch NRW-Regierungschef war, ergriff daraufhin die Initiative und stimmte der Novelle zu.
Im Bundesrat zog die umstrittene Entscheidung einen massiven Eklat nach sich. Die Vertreter der unionsgeführten Länder verließen aus Protest die Sitzung, nachdem ihre Forderung nach einer Vertagung der Beratungen gescheitert war. Zuvor bekräftigte Wowereit, dass es bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses keinen Fehler gegeben habe.
Nach der Abstimmung über das vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz hatte die Länderkammer ihre Sitzung zunächst für eine dreiviertel Stunde unterbrochen. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) beantragte anschließend namens der unionsgeführten Länder, die Feststellung des Abstimmungsverhaltens zum Zuwanderungsgesetz zu korrigieren. Dieses sei "offensichtlich verfassungswidrig", sagte Koch. Das unterschiedliche Abstimmungsverhalten Brandenburgs sei "nicht korrekt aufgenommen" worden.
Koch äußerte die Erwartung, dass Bundespräsident Johannes Rau das "nicht ordnungsgemäß zu Stande" gekommene Gesetz nicht unterzeichnen werde. Die Prüfung des Zuwanderungsgesetzes durch Bundespräsident Johannes Rau kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Während bei vielen Gesetzen die Prüfung binnen einer Woche abgeschlossen sei, habe es beim ebenfalls umstrittenen Lebenspartnerschaftsgesetz rund sechs Wochen gedauert, nannte ein Sprecher Raus als Vergleichsbeispiel. Der Bundespräsident könne dabei neben den hauseigenen Juristen auch externe Gutachter zu Rate ziehen. Falls Rau feststelle, dass das Gesetz nicht verfassungsgemäß beschlossen worden sei, werde es Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat zurücküberwiesen, sagte der Sprecher.
Brandenburgs Ministerpräsident Stolpe räumte den Bruch des Koalitionsvertrages mit der CDU ein. Er kündigte seine Bereitschaft an, im Potsdamer Parlament die Vertrauensfrage zu stellen, "um einen Neuanfang zu ermöglichen". Zugleich betonte Stolpe, er sei "fest entschlossen", für die Fortsetzung der rot-schwarzen Koalition zu werben.
Die Arbeitsgemeinschaft Pro Asyl warnte vor einer Stimmungsmache im Wahlkampf. Fremdenfeindlichkeit und Rassismus erhielten dadurch neue Nahrung. Wer polarisiere, sei mitverantwortlich für die rassistischen Angriffe gegen Flüchtlinge und Fremde in Deutschland.
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Am 22. Mär. 2002 unter:
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