Straftat
Greenpeace geht juristisch gegen Ölmulti TotalFinaElf vor
Greenpeace hatte im Februar 2002 bei der Staatsanwaltschaft in Berlin und bei der Schweizer Generalstaatsanwaltschaft in Genf Strafanzeige gegen TFE eingereicht. Nachdem die Berliner Behörde die Strafanzeige geprüft hatte teilte sie Greenpeace mit, dass für die Staatsanwaltschaft die dargestellten Umweltdelikte in Russland unstrittig seien und auch der Ankauf des Öls durch TFE als Grund für die Verschmutzungen in Westsibirien gewertet werde. Mit der Begründung, dass ihr bei weitergehenden Ermittlungen in Russland keine Rechtshilfe gewährt würde, stellte die Berliner Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen TFE jedoch ein. Die Berliner Staatsanwaltschaft habe nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die das deutsche Umweltstrafrecht bietet, kommentiert Greenpeace Rechtsanwalt Michael Günther das Vorgehen der Behörde. Straftaten wie sie in Westsibirien begangen werden, müssten verfolgt werden.
Für Greenpeace steht fest, dass sich TFE mit den Ölgeschäften in Westsibirien nach deutschem und russischem Recht strafbar macht: Wenn TFE mit russischen Firmen Verträge über Öllieferungen abschließt und diese Firmen bei der Förderung des Öls Umweltstraftaten begehen, ist TFE nach russischem Recht mitschuldig. Die deutsche Rechtssprechung ermöglicht es, ein deutsches Unternehmen auch für im Ausland begangene Straftaten zur Rechenschaft zu ziehen. Im russischen Westsibirien sind die Folgen der andauernden Ölunfälle und Pipelinelecks für die Umwelt und die Menschen katastrophal. Die Misstände sind weder genehmigt noch genehmigungsfähig. Tatort ist nicht nur das Katastrophengebiet in Russland, sondern auch die deutsche Konzernzentrale von TotalFinaElf in Berlin.
In der Strafanzeige wird den Verantwortlichen von TFE und ihren russischen Mittätern die Beteiligung an besonders schweren Fällen von Umweltstraftaten (§ 330 StGB) vorgeworfen, aber auch Körperverletzung (§ 223 StGB) und Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) - die beiden letzteren Straftatbestände zumindest verwirklicht in der Form des strafbaren Versuchs (§ 23 StGB), da solche Folgen offensichtlich billigend in Kauf genommen wurden.
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Am 11. Apr. 2002 unter:
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« Schröder soll Urwald-Initiative von Präsident Chirac folgen
Umweltrat gegen Privatisierung der Abfall- und Wasserwirtschaft »
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