Riester-Rente

Riester-Rente: Die Berichtspflicht zwischen Theorie und Praxis

Eigentlich sind die Anbieter von Riester-Produkten verpflichtet, Verbraucher mindestens einmal jährlich darüber zu informieren, ob und wie sie bei der Anlage der von ihnen eingesammelten Gelder auch ethische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen. Doch in der Praxis sieht dies anders aus: Die Zertifizierungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) legt die gesetzlichen Vorgaben dahingehend aus, dass nur ausgewiesene Anbieter einer "grünen" Riester-Rente zu einer diesbezüglichen Berichterstattung verpflichtet sind.

Auch greift diese Berichtspflicht erst im Nachhinein. Dementsprechend sind nach der Interpretation des BAFin selbst ausgewiesene Anbieter ökologischer Riester-Produkte nicht verpflichtet, ihre Anlagekriterien schon vor Vertragsabschluss detailliert offen zu legen. Bei allen anderen Anbietern reicht der einmalige Hinweis im Prospekt, dass ökologische Aspekte keine Rolle spielen. Zusätzliche Informationen durch die Verbraucherorganisationen sind daher notwenig.

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