Beschluss

Westerwelle darf nicht an TV-Duell teilnehmen

FDP-Chef Guido Westerwelle hat keinen Anspruch auf eine Teilnahme am öffentlich-rechtlichen Fernsehduell zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber am 8. September. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster sieht nach einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss dadurch keine Verletzung des Gebots der Chancengleichheit politischer Parteien. (AZ: 8 B 1444/02)

Die Richter hegen dem Beschluss zufolge "keine Bedenken", dass in der Sendung nur die beiden Spitzenkandidaten von SPD und Union aufeinandertreffen. Es sei davon auszugehen, dass nach der Wahl "entsprechend dem bislang stets geübten demokratischen Brauch" der Kandidat der stärksten Partei Kanzler werde. Nach Lage der Dinge habe der FDP-Vorsitzende daher keine realistische Aussicht". Vor diesem Hintergrund sei das Konzept des TV-Duells, nur die beiden Spitzenkandidaten von SPD und Union einzuladen, "nachvollziehbar".

Der FDP bleibt nach Ansicht des Gerichts auch nach dem TV-Duell noch ausreichend Gelegenheit, sich zu den dort geäußerten Ansichten zu Wort zu melden. Auch die so genannte TV-Elefantenrunde am 17. September, an der traditionell alle Spitzenkandidaten der im Bundestag vertretenen Parteien teilnehmen, biete den Liberalen die Möglichkeit, ihre Positionen einem breiten Publikum vorzustellen, hieß es.

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