Geflügelpest
Bund und Länder treffen Vorsichtsmaßnahmen gegen Ausbreitung der Geflügelpest
Nach wie vor liegen keine Hinweise vor, dass die in den Niederlanden am 4. März 2003 amt-lich festgestellte Krankheit nach Deutschland eingeschleppt wurde. Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, haben die Niederlande bereits am Wochen-ende Transportverbote für lebendes Geflügel, Bruteier und Geflügelgülle verfügt. Aus dem Sperrbezirk von zehn Kilometern um die von der Krankheit betroffenen Betriebe wurde zusätzlich das Verbringen von Konsumeiern und Geflügelfleisch untersagt. Darüber hinaus gilt für ganz Holland ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel, Bruteier und Gülle bzw. Mist.
Am 3. März und 6. März hat die Europäische Kommission Entscheidungen erlassen, die entsprechende gemeinschaftsrechtliche Regelungen insbesondere für das generelle Transportverbot für lebendes Geflügel und Bruteier aus den Niederlanden bis zum 13. März vor-sehen. Festgelegt wurde auch, dass bis zum 10. März Gülle und Mist nicht aus den Niederlan-den verbracht werden dürfen, für den Transport von Konsumeiern Einwegkartons zu verwen-den sind und Beförderungsfahrzeuge für Geflügel, Eier und Futtermittel desinfiziert werden müssen.
Von dem festgestellten Erreger der aviären Influenza-A-Virus (Subtyp H7N7) geht nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Gefährdung für den Menschen aus. Das trifft sowohl für den Kontakt mit den Tieren als auch für den Genuss von Eiern und Geflügelfleisch zu. Die Geflügelpest ist insbesondere für Hühner und Puten eine hochansteckende, sehr schnell ver-laufende und meist tödliche Erkrankung. Sie wird durch direkten Kontakt der Tiere unterein-ander oder mit Überträgern wie Menschen, Wildvögel oder Gegenständen, einschließlich Transportmittel übertragen. Reisende sind aufgefordert, die Anweisungen der niederländi-schen Behörden zu beachten.
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Am 07. Mär. 2003 unter:
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