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Volksbegehren in Sachsen-Anhalt

Gegen Einsparungen

Am kommenden Montag startet ein Bündnis von Eltern, Kirchen, Gewerkschaften und Sozialverbänden in Sachsen-Anhalt ein Volksbegehren gegen die vom Landtag beschlossenen Einsparungen bei der Kinderbetreuung. Nach einer Erhebung des Fachverbandes Mehr Demokratie ist es der 150. Anlauf für einen Volksentscheid in den Bundesländern. Alle 16 Landesverfassungen räumen den Bürgern direktdemokratische Mitbestimmungsrechte ein.

Als Gründe für die seltenen Volksentscheide - statistisch gesehen komme pro Bundesland nur alle 44 Jahre ein Volksbegehren zur Abstimmung - nannte die Organisation die hohen Hürden. So seien in vielen Ländern Initiativen mit finanziellen Auswirkungen untersagt. Außerdem müssten zu viele Unterschriften gesammelt werden.

Damit es beispielsweise in Sachsen-Anhalt zum Volksentscheid komme, müssten innerhalb von zwei Monaten 250.000 Bürger unterschreiben das sei jeder zehnte Stimmberechtigte. In Brandenburg liege die Hürde mit vier, in Hamburg und Schleswig-Holstein mit fünf Prozent deutlich niedriger. Mehr Demokratie hält dagegen ein Quorum von 3 bis 5 Prozent bei einer Sammelfrist von mindestens sechs Monaten für angemessen.

"Für die Bürger ist es ungleich schwerer als für Politiker, ein Gesetz zu verabschieden. Die direkte Demokratie gleicht in den meisten Bundesländern eher einem Hindernislauf als einem fairen demokratischen Verfahren", erklärte Claudine Nierth, Vorstandssprecherin von Mehr Demokratie. Dabei nehme die Zahl der Initiativen zu. "Die Bürger wollen Politik gestalten. Deshalb müssen die Spielregeln für Volksbegehren dringend verbessert werden."

Bisher kam es nur in 10 Fällen zum angestrebten Volksentscheid. Lediglich in vier der 16 Bundesländer sei es den Bürgern gelungen: in Bayern (5 Volksentscheide), Hamburg (2), Schleswig-Holstein (2) und Sachsen (1).

Im einzigen ostdeutschen Bürgervotum stimmten die sächsischen Wähler im Oktober 2001 für den Erhalt der regionalen Sparkassen. Bekanntestes Beispiel sei der Volksentscheid "Schlanker Staat ohne Senat", mit dem die bayrischen Stimmbürger 1998 die zweite Parlamentskammer abschafften.