Menschenrechte
Die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte"
Bürgerliche und politische Menschenrechte
- Artikel 1: Menschen sind frei und gleich geboren
- Artikel 2: Verbot von Diskriminierung
- Artikel 3: Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
- Artikel 4: Verbot von Sklaverei und Sklavenhandel
- Artikel 5: Verbot von Folter
- Artikel 6: Anerkennung des Einzelnen als Rechtsperson
- Artikel 7: Gleichheit vor dem Gesetz
- Artikel 8: Anspruch auf Rechtsschutz
- Artikel 9: Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Ausweisung
- Artikel 10: Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren
- Artikel 11: Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung
- Artikel 12: Schutz der Freiheitssphäre des Einzelnen
- Artikel 13: Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit
- Artikel 14: Asylrecht
- Artikel 15: Recht auf Staatsangehörigkeit
- Artikel 16: Freiheit der Eheschließung und Schutz der Familie
- Artikel 17: Recht auf individuelles und gemeinschaftliches Eigentum
- Artikel 18: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Artikel 19: Meinungs- und Informationsfreiheit
- Artikel 20: Versammlungs- und Vereinsfreiheit
- Artikel 21: Allgemeines und gleiches Wahlrecht
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte
- Artikel 22: Recht auf soziale Sicherheit
- Artikel 23: Recht auf Arbeit und gleichen Lohn für gleiche Arbeit
- Artikel 24: Anspruch auf Erholung, Freizeit und Urlaub
- Artikel 25: Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung, Gesundheit und Wohlbefinden
- Artikel 26: Recht auf Bildung
- Artikel 27: Recht auf Teilnahme am Kulturleben
- Artikel 28: Recht auf eine soziale Ordnung, die die Menschenrechte verwirklicht
- Artikel 29: Pflichten gegenüber der Gemeinschaft und Beschränkungen mit Rücksicht auf Rechte Anderer
- Artikel 30: Absoluter Schutz der in diesen Menschenrechten angeführten Rechte und Freiheiten.
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Am 09. Dez. 2003 unter:
nachrichtenStichworte:
« Europäische Stromversorger stoßen mehr Kohlendioxid aus
Verbraucherschützer kritisieren Strompreiserhöhungen als Abzocke »
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