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Gen-Food bald gekennzeichnet

EU-Vorschrift tritt in Kraft

Am 18. April tritt die EU-Vorschrift zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln in Kraft. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat daher die Verbraucher aufgerufen, auf die Kennzeichnung von Gen-Food zu achten. Die Hinweise auf gentechnische Veränderung werden laut BUND in Zutatenlisten und auf Speisekarten stehen. Allerdings seien noch nicht alle mit Gentechnik hergestellten Produkte als solche zu erkennen.

"Das Kleingedruckte könnte den Albtraum der Gentech-Industrie wahr machen und dafür sorgen, dass der Anbau von Gentech-Pflanzen deutlich zurückgeht." Hofft Doris Tropper, stellvertretende BUND-Vorsitzende. Hersteller würden verstärkt auf Lieferanten umsteigen, die gentechnikfreie Ware garantieren können. Das liege daran, dass Gen-Food in Deutschland von den Verbrauchern nicht akzeptiert sei.

Der BUND wies gleichzeitig darauf hin, dass bestimmte Gentech- Lebensmittel weiterhin nicht gekennzeichnet werden müssten. Das gelte vor allem für Produkte von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert worden sind, also Milch, Käse, Joghurt, Fleisch und Eier. Dabei würden zur Zeit 80 bis 90 Prozent aller weltweit angebauten Gentech-Pflanzen zu Tierfutter verarbeitet. Umso wichtiger sei die Rolle der Bauern, denn die könnten dank der neuen Vorschriften erkennen, ob ein Futtermittel gentechnisch verunreinigt sei.

"Die Bauern müssen ihre Marktmacht nutzen und den Saatgut- und uttermittelhändlern zeigen, dass sie weiterhin ohne Gentechnik produzieren wollen.", fordert Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin. Damit könnten sie sich einen deutlichen Wettbewerbsvorteil gegenüber Bauern in den USA, Kanada und Argentinien sichern. Dort führe der ungeregelte Anbau von Genmais, Gensoja und Genraps bereits zu großflächiger gentechnischer Kontamination von Landwirtschaft und Umwelt.