Kunde wider Willen
Ärgerliche Folgen des "T-Online-Welcome-Pakets"
Bei der telefonischen Einwendung gegen diese Rechnungsposition war den Hotline-Mitarbeitern der Telekom die Problematik bereits bekannt, und sie versprachen Abhilfe. Auf der nächsten Telefonrechnung solle der Betrag wieder gutgeschrieben werden. Doch dies war offensichtlich nicht immer der Fall, im Gegenteil. Für den Folgemonat wurde der Grundbetrag erneut in Rechnung gestellt.
"Das ist ärgerlich, verursacht es doch weiteren Zeitaufwand und Kosten, um die unrechtmäßig kassierten Summen wieder zurück zu holen. Außerdem scheint es wettbewerbsrechtlich bedenklich", meint Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die VBS wird die Beschwerden zur Prüfung rechtlicher Schritte an den Verbraucherzentrale Bundesverband weiterleiten.
Wer sicher ist, nie einen Vertrag mit T-Online abgeschlossen zu haben, sollte dies T-Online mitteilen und die Telefonrechnung um die Gesamtsumme der einbehaltenen Grundgebühren für den T-Online-Tarif kürzen. In jedem Falle obliegt es T-Online, den angeblichen Vertragsschluss wie auch die daraus folgenden Zahlungsansprüche nachzuweisen.
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