"Weiterhin erforderlich"
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ist verfassungsgemäß
"Angesichts der Tatsache, dass überproportional viele schwerbehinderte Menschen arbeitslos sind, sind Regelungen über Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe nach wie vor erforderlich", betonten die Karlsruher Richter in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Arbeitgeber seien dadurch "nicht unverhältnismäßig belastet".
Der Transportunternehmer beschäftigte im Streitjahr 1999 monatlich durchschnittlich 130 Arbeitnehmer, aber nur zeitweise einen Schwerbehinderten. Er war mit seiner Klage gegen die Ausgleichsabgabe für jenes Jahr vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim erfolglos geblieben. Mit seiner Verfassungsbeschwerde machte er eine Verletzung seines Rechts auf Berufsfreiheit und auf Gleichbehandlung geltend.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist die Ausgleichszahlung eine verfassungsrechtlich zulässige Sonderabgabe, bei der nicht die Finanzierungsfunktion im Vordergrund stehe, sondern ihre "Antriebs- und Ausgleichsfunktion". Beschäftigungspflicht und Ausgleichsausgabe dienten der beruflichen Integration behinderter Menschen. Dies würde weiter geschwächt, wenn die Abgabe einen niedrigeren Satz hätte. Die Abgabe sei deshalb "nicht überhöht".
Die Karlsruher Richter sahen auch keine Benachteiligung des Beschwerdeführers im Verhältnis zu ausländischen Unternehmern. Eine Pflicht zur Beschäftigung Behinderter bestehe in mindestens neun weiteren EU-Mitgliedstaaten, darunter in Frankreich, Großbritannien und Italien. (AZ: 1 BvR 2221/03 - Beschluss vom 1. Oktober 2004)
Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!
Am 20. Okt. 2004 unter:
arbeitStichworte:
« Ausländerbehörden in NRW dürfen "illegale" Ausländer festsetzen
Bundesagentur für Arbeit - Kündigungsschutz und Arbeitsplätze »

Suchmachinenoptimierung
Wir optimieren Ihre Webseite. Mehr relevante Besucher = Mehr Umsatz. Lesen Sie mehr über unsere Stärken
Unterstützen Sie uns, damit wir ohne störende Werbung gelesen werden können. Ihre freie kostenlose Internetzeitung!
Setzen Sie Banner und Links auf Ihre Seite. Bookmarken Sie uns, und helfen Sie so mit der Verbreitung der wichtigen Inhalte.
Wir suchen Journalisten bzw. Autoren, die Lust haben, die Internet-Zeitung ngo-online gemeinsam zu einer starken Alternative zu den Mainstream-Medien aufzubauen. Machen Sie mit ..MITMACHEN
Platzieren Sie
Ihre Werbung hier
- Globalisierung: Occupy gegen den Kapitalismus
- Wellness: Nordic Walking wird Sie begeistern
- Gewerkschaften verhindern Arbeitskampf
- DIE LINKE: Warum Sahra Wagenknecht die Richtige ist
- ESSO: Milliarden mit schwarzen Gold | Profit um jeden Preis
- SPD und Piratenpartei zum Urheberrecht
- Wellness durch Yoga Übungen
- Depression: Symptome, Test und Hilfe bei Depressionen
- Birgit Corinna Lange: Über Liebestaumel, Amerika und New York
- Emanzipation der Frau: Kristina Schröder, Frauenqoute und Gleichberechtigung
