"Bundesregierung schönt Statistik"
Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe um 19 Prozent zu niedrig
Der Paritätische Wohlfahrtsverband forderte eine Erhöhung der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes II um 19 Prozent. Sozialhilfe, Sozialgeld und Arbeitslosengeld II seien um fast ein Fünftel zu niedrig bemessen, um die 4,6 Millionen Betroffenen vor Armut zu schützen. Die Bundesregierung sei bei der Berechnung des Regelsatzes manipulativ und unseriös mit statistischen Grundlagen umgegangen, kritisierte Stolterfoht. Der von Januar 2005 an geltende Sozialhilferegelsatz müsse von 345 Euro auf 412 Euro angehoben werden. Der in den neuen Bundesländern geltende Regelsatz von 331 Euro solle zudem dem Westniveau angeglichen werden. Der Verband legte mit einer Expertise ausführliches Zahlenmaterial vor, mit dem er seine Vorwürfe gegenüber der Bundesregierung detailliert begründete.
"Wir brauchen Regelsätze, die ein Leben ohne Armut ermöglichen", betonte Stolterfoht. "Was wir haben, sind Regelsätze, die Armut festschreiben und verschärfen." Schulkinder bekämen nach den neuen Regelsätzen künftig monatlich für Schulmaterialien beispielsweise nur 1,33 Euro, für Spielzeug und Hobbyartikel stünden 1,56 Euro zur Verfügung, erklärte die Verbandsvorsitzende. "Wer glaubt, damit könne man auskommen, ist lebensfremd."
Eine Härte stellt die neue Grundsicherung vor allem für Familien dar. Die Hilfe für die 1,1 Millionen Kinder in Sozialhilfehaushalten und noch einmal 350.000 Kinder in Arbeitslosenhilfehaushalten wurde neu festgesetzt. Kinder unter sieben Jahren bekommen mehr, dafür aber gibt es für ältere Kinder jetzt weniger. "Dies, obwohl die Kosten für Kinder mit zunehmendem Alter steigen", kritisierte der Caritasverband. Mit den Neuregelungen werde jedes zehnte Kind in Deutschland in Armut leben, rechnete Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des DPWV, vor.
Anders als von der Bundesregierung behauptet, habe die große Mehrheit der künftigen Arbeitslosengeld II-Bezieher künftig nicht mehr Geld zur Verfügung, sagte die Wohlfahrtsverbandsvorsitzende Stolterfoht. Insbesondere Kinder im Alter von acht bis 14 Jahren und Jugendliche über 14 Jahren gehörten zu den Verlierern der neuen Regelsatzverordnung. Sie müssten Kürzungen von 10,5 und 12,5 Prozent in Kauf nehmen.
DPWV-Hauptgeschäftsführer Schneider forderte eine öffentliche Debatte über die Höhe des Sozialhilferegelsatzes. Angesichts seiner enormen Bedeutung müsse seine Festlegung in die Kompetenz des Gesetzgebers fallen und dürfe nicht weiterhin in Hinterzimmern von Ministerien bestimmt werden. "Der Sozialhilferegelsatz hat eine zentrale Bedeutung", sagte Schneider. "Über die Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II hinaus ist er unter anderem auch Bemessungsgrundlage für die Grundsicherung, Pfändungsfreigrenzen und die Höhe der Steuerfreibeträge."
Die Bundesregierung wies die Vorwürfe der Verbände zurück. In den meisten Fällen stellten die neue Sozialhilfe und das Arbeitslosengeld II die Betroffenen besser, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium, Franz Thönnes.
Ähnlich äußerte sich auch Rainer Brückers, geschäftsführendes Bundesvorstandsmitglied der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Gerade für Sozialhilfeempfänger gebe es Verbesserungen. Es dürfe nicht übersehen werden, dass zur Grundsicherung Zuschüsse für Miete und Heizung, ein Kinderzuschlag sowie Übergangsgelder hinzu zu rechnen sind. Die Einkommenshöhe reiche damit an die Niedriglohnsektoren heran.
"Der Vorschlag des DPWV nach einer 19-prozentigen Anhebung der Grundsicherung, die auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstatistik errechnet wurde, ist derzeit wegen der engen Spielräume in den öffentlichen Haushalten nicht zu finanzieren", sagte Brückers. Es bliebe nur der Weg zu Steuererhöhungen oder zu höherer Verschuldung. "Beides träfe in der Folgewirkung die betroffenen Personengruppen in unsozialer Weise", so Brückers.
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Am 20. Dez. 2004 unter:
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Bundesregierung nutzt Möglichkeiten gegen Fluglärm nicht »
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