Flugverkehr
Gutachten hält Kerosinsteuer auf innerstaatlichen Flügen für rechtlich machbar
Prof. Monika Ganseforth, stellvertretende Bundesvorsitzende des VCD, zeigt sich erfreut über die Ergebnisse der Studie: "Endlich wurde der Nachweis erbracht, dass die Einführung einer Kerosinbesteuerung von Flügen innerhalb Deutschlands sowie innerhalb der Europäischen Union machbar ist. Wir fordern die Bundesregierung darum auf, zusammen mit anderen Vorreiterstaaten wie Frankreich, England, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz eine Kerosinsteuer für Inlandsflüge und für die Flüge zwischen diesen Staaten einzuführen.
Die anderen EU-Staaten werden dann bald diesem Beispiel folgen." Eine EU-weite Kerosinsteuer, wie zuletzt von mehreren europäischen Finanzministern gefordert, sei zwar der bessere Weg. Das Einstimmigkeitsprinzip im EU-Finanzministerrat gebe unwilligen Staaten jedoch ein Vetorecht und verschleppe eine Umsetzung auf den St. Nimmerleinstag.
Die Einführung einer Kerosinsteuer ist aus Sicht des VCD ein wichtiger Beitrag zur Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung zwischen den Verkehrsträgern. Dem Bund entgehen laut Bundesfinanzministerium aus der bestehenden Mineralölsteuerbefreiung für den innerdeutschen Flugverkehr jährlich 370 Mio. Euro. Bezogen auf alle Flugverbindungen in Deutschland macht der Fehlbetrag sogar rund fünf Milliarden Euro aus. Helmar Pless, Luftverkehrsexperte des VCD: "Eine Kerosinsteuer ist auch aus Gründen des Klimaschutzes dringend geboten.
Ausgerechnet das Verkehrsmittel mit der schlechtesten Klimabilanz ist bislang von jeglichen internationalen Verpflichtungen zum Klimaschutz ausgenommen. Wenn nicht gegengesteuert wird, macht der rasant wachsende Flugverkehr alle Erfolge im Klimaschutz durch das Kyoto-Protokoll in wenigen Jahren wieder zunichte."
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