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Deutschland soll Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention unterschreiben

Folter verhindern

Deutschland soll umgehend das Zusatzprotokoll zur Anti-Folter-Konvention unterschreiben. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, sagte am Dienstag, die Einhaltung des Verbots der Folter müsse weltweit besser kontrolliert werden. Vorbeugende Mechanismen zur Verhinderung von Folter müssten gestärkt werden. Auch vermeintlich hochrangige Ziele dürften nicht zur Rechtfertigung der Folter herangezogen werden, denn dadurch werde unweigerlich der Schutz der Menschenwürde ausgehöhlt. Obwohl sich Deutschland nachdrücklich für das Zustandekommen des Zusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention eingesetzt hatte, ist es bisher weder unterzeichnet noch ratifiziert.

Die Achtung der Menschenrechte sei der konkrete Ausdruck für die Unantastbarkeit der Würde jedes einzelnen Menschen, sagte Huber. Wer die Menschenrechte des anderen achte, könne und dürfe keine Foltermethoden anwenden. Gegenwärtig würden Menschen in über 130 Ländern gefoltert und misshandelt. "Für die internationale Rechtsgemeinschaft besteht deshalb dringender Handlungsbedarf," sagte Huber.

Ergänzend zur "UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) bereits im Dezember 2002 ein Fakultativprotokoll verabschiedet. Darin ist die Einrichtung eines UN-Gremiums vorgesehen, das aus internationalen Experten zusammengesetzt sein soll. Die Mitglieder dieses Gremiums sollen jederzeit unangekündigt Orte aufsuchen können, an denen Menschen in Gewahrsam gehalten werden. Außerdem sollen nationale Gremien mit entsprechenden Kompetenzen eingerichtet werden.

Dieses Protokoll tritt in Kraft, wenn es von 20 Staaten ratifiziert worden ist. Zwar haben 36 Staaten das Protokoll unterzeichnet, aber nur neun haben es ratifiziert - Deutschland ist in keinder der beiden Gruppen. Huber forderte Bundes- und Länderregierungen auf, für einen möglichst schnellen Beitritt zum Zusatzprotokoll zu sorgen. Die konkreten Haftbedingungen vor Ort liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Für einen Rechtsstaat gebe es keine Alternative zur ausnahmslosen Einhaltung des Folterverbots, sagte Huber. Wie wichtig Kontrollen seien, zeige sich seit dreieinhalb Jahren hinsichtlich des US-Gefangenenlagers Guantanamo auf Kuba. Zwar habe die amerikanische Regierung versichert, dass alle Vorwürfe von Misshandlungen untersucht würden. Trotzdem seien auch nach Besuchen durch Delegationen des Internationalen Roten Kreuzes Zweifel geblieben, wie die 540 Gefangenen aus 40 Ländern behandelt würden. Eine internationale Überwachung müsste nicht nur an diesem Ort die Praxis überprüfen und individuelle Beschwerden bearbeiten, forderte Huber. Modell könne der Anti-Folter-Ausschuss des Europarates sein, der Haftanstalten und andere Orte besucht, in denen Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden.

Gerade in der Frage des Folterverbots, so der Ratsvorsitzende der EKD, klafften nach wie vor Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Der Dank der EKD gelte ausdrücklich dem Einsatz von nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen, die wichtige Fortschritte im Kampf gegen die Folter erreicht hätten.