Guantanamo
US-Bezirksgericht hält Inhaftierungen für illegal
In dem Interview berichtet Docke, dass Kurnaz alle Arten von Gemeinheiten erfahren habe: dass ihm ein Gewehr an den Kopf gehalten wurde, mit der Ankündigung, er werde erschossen; dass er an den Händen aufgehängt wurde, mit Gewichten an den Füßen; dass sein Kopf in Wasser getaucht und eine Ertränkung simuliert wurde; dass er Schläge bekommen habe und sexuell gedemütigt worden sei.
Bei seinem aktuellen Besuch habe Baher Azmy keine neuen Folterspuren festgestellt. Auf die Frage der Redakteurin Sabine Klein, wie Kurnaz die inzwischen fast vierjährige Inhaftierung aufnehme und ob er einen Hass auf den Westen entwickelt habe, antwortete Docke: "Mein Kollege teilt mir mit, dass Kurnaz in keiner Weise verbittert oder hasserfüllt ist, sondern dass er das Ganze mit einem gewissen Galgenhumor trägt. Er ist natürlich zunehmend frustriert, dass sich so wenig tut, aber es ist nicht so, dass er die Amerikaner oder die westliche Welt verteufelt."
Die Aussagen, die Baher Azmy von Kurnaz erhalten hat, unterliegen im übrigen der Geheimhaltung. Diese müsse er - so Docke im Internview - in schriftlicher Form einem Ausschuss des Pentagons vorlegen. Innerhalb einer Frist von ca. vier Wochen entscheide das Pentagon, ob die Unterlagen freigegeben werden dürften oder nicht. "Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Angeklagtem, wie wir es hier kennen, ist dort also nicht gewährleistet."
Das US-Bezirksgericht, das sich mit den Fällen von Guantanamo befasst hat, hat entschieden, dass die Inhaftierungen dort illegal seien. Auch gegen Kurnaz selbst lägen keine Haftgründe vor. Die US-Regierung hat Berufung eingelegt. Der Prozess geht nun in die nächste Instanz - und die Gefangenen bleiben ohne ordentliche Gerichtsverhandlung in Guantanamo.
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Am 26. Jul. 2005 unter:
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