"Europaführung"

Anklage gegen mutmaßlichen PKK-Rädelsführer erhoben

Generalbundesanwalt Kay Nehm hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Spitzenfunktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erhoben. Dem türkischen Staatsangehörigen wird "Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung" vorgeworfen, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Anklage wurde beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main eingereicht. Der 48 Jahre alte Hasan A. befindet sich bereits seit dem 4. Februar in Untersuchungshaft.

Hasan A. war den Angaben zufolge von 1999 bis 2001 in der Europaführung der "Nationalen Befreiungsfront" (ERNK) und - nach deren Umbenennung im Mai 2000 - in der "Kurdischen Demokratischen Volksunion" (YDK) tätig. Die ERNK/YDK habe als Unterorganisation die strukturelle und personelle Basis für die europäischen Aktivitäten der PKK gebildet.

Aus Sicht des Generalbundesanwalts beteiligte sich der Mann aufgrund seiner Führungsfunktion als "Rädelsführer an der in Deutschland bestehenden kriminellen Vereinigung im führenden Funktionärskörper der PKK". Dass sich die PKK im April 2002 zunächst zum "Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK)" und im November 2003 zum "Volkskongress Kurdistans (KONGRA-GEL)" umbenannte, habe am Bestand dieser kriminellen Vereinigung nichts geändert.

Die PKK war 1993 in Deutschland vom damaligen Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) verboten worden.

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