Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Bundesanwaltschaft muss nicht gegen US-Verteidigungsminister Rumsfeld ermitteln

Oberlandesgericht Stuttgart

Die Bundesanwaltschaft muss nicht gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und andere US-Offizielle wegen der Gefangenenmisshandlungen im irakischen US-Gefängnis Abu Ghraib ermitteln. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart bestätigte jetzt eine entsprechende Entscheidung von Generalbundesanwalt Kay Nehm. Dieser habe "bei richtiger Rechtsanwendung und Ausübung des ihm möglichen Ermessens gesetzesgemäß entschieden", heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Antragsteller beriefen sich auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, das am 30. Juni 2002 in Kraft trat. Demnach können Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord selbst dann in Deutschland verfolgt werden, wenn keine Deutschen beteiligt sind und die Tat nicht in der Bundesrepublik begangen wurde. Laut Nehm legitimiert dieses Weltrechtsprinzip aber keine uneingeschränkte Strafverfolgung. Er verwies auch auf den Grundsatz der Nichteinmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten.

Damit befand erstmals ein Gericht über das Vorgehen Nehms in der Angelegenheit. Das von mehreren irakischen Klägern zunächst angerufene Oberlandesgericht Karlsruhe hatte sich Ende Juni für unzuständig erklärt.

Nehm hatte im Februar erklärt, dass in der Sache für Aktivitäten deutscher Ermittlungsbehörden rechtlich "kein Raum" sei. "Vorrangig zuständig" für die Strafverfolgung seien die USA.

Die bei der Bundesanwaltschaft erstattete Strafanzeige der US-Menschenrechtsorganisation "Center for Constitutional Rights" (CCR) und von vier nach eigenen Angaben misshandelten Irakern war damit verworfen worden. Sie richtete sich auch gegen den früheren US-Geheimdienstchef George Tenet und mindestens acht weitere Funktionäre von Militär und US-Regierung.

Den US-Offiziellen wird vorgeworfen, Kriegsverbrechen begangen sowie gegen das Völkerrecht und die UN-Folterkonvention verstoßen zu haben. Sie sollen Untergebenen Weisungen zur Behandlung von Gefangenen erteilt haben, die gegen international geltende Schutzvorschriften verstießen.

Trotz Kenntnis der Misshandlungen hätten sie keine Schritte zur Verhinderung weiterer Übergriffe eingeleitet. In der Strafanzeige sind 44 Fälle von Misshandlungen in Abu Ghraib zwischen September 2003 und Januar 2004 aufgelistet. (AZ: 5 Ws 109/05 - Beschluss vom 13. September 2005)