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Jugendärzte verlangen Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz

Kinderschutz

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert, dass das Grundrecht jedes Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert wird. „Damit wäre verbindlich festgelegt, dass der Staat für das Kindeswohl verantwortlich ist, wo Eltern und Erzieher versagen. Der Staat wäre verpflichtet, mehr als bisher vorbeugend Kindesmisshandlung und -vernachlässigung entgegenzuwirken,“ so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. am Mittwoch in Berlin anlässlich des 8. Forums für Gesundheit und Sozialpolitik.

Kindesvernachlässigung und –misshandlung gälten immer noch als „Privatsache“, als Folge elterlichen Versagens. Dr. med Wolfram Hartmann: „In Deutschland werden Tausende von Kindern schwer vernachlässigt und misshandelt. Behörden schreiten oft erst ein, wenn es bereits zu Vernachlässigung und Misshandlung gekommen ist. Dies zeigen die in den letzten Wochen und Monaten bekannt gewordenen tragischen Fälle von Kindesvernachlässigung deutlich. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert daher eine vorbeugende staatliche Fürsorgepflicht. Als Vorlage sollte dabei das von Kinder- und Jugendärzten entwickelte integrative Düsseldorfer Modell dienen.“

Das Düsseldorfer Modell umfasst folgende Möglichkeiten einer frühen Intervention:

  • Bildung eines frühen Netzwerks unter Einschaltung von Kliniken, Familienhebammen, Frauenärzten, Kinder- und Jugendärzten, Sozialarbeitern, Sozialpädagogen, Kinderschutzbund;
  • Casemanagement durch eine gemeinsame Clearingstelle (Jugendamt/Gesundheitsamt); frühzeitiges Angebot einer Entlastung der Eltern durch Betreuung in (kostenlosen) Kindertageseinrichtungen;
  • Schaffung von Anreizen mit positiver Verstärkung; Eltern annehmen und versuchen, eine tragfähige Beziehung Herzustellen;
  • Transparenz der Abläufe vermitteln;
  • Abstimmung von Prozessorientierung (Eltern) und Entwicklungsorientierung (Kind) sowie die Sicherstellung der Qualifikation der Helfer.

Dr. med. Wolfram Hartmann: „Wir müssen dafür sorgen, Risikofamilien frühzeitig zu erfassen, am besten bereits während Schwangerschaft und Geburt, so dass sie sofort an ein Betreuungsnetzwerk vermittelt werden können.

Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle Präventionsmaßnahmen wie Kinderfrüherkennungsuntersuchungen und Impfungen sowie eventuell verordnete Fördermaßnahmen, z. B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie, wahrgenommen werden. Wo die Unterstützung der Eltern nicht ausreicht, muss der Staat im Sinne des Kindeswohls Kontrollen einführen. Vernetzung, Kooperation und vollständige interdisziplinäre Kommunikation sind selbstverständliche Bestandteile des Gesamtkonzepts. Auch die Familiengerichte müssen ihre Entscheidungen mehr am Kindeswohl ausrichten.“