"Rechtsstaatliche Garantien gefährdet"
Gerichtspräsidenten gegen Abschaffung der zweiten Instanz
Die Justizminister hatten sich im vergangenen Jahr im Grundsatz darauf verständigt, die zweite Instanz und damit die Berufungsmöglichkeiten für die Tatsachenentscheidung im Ursprungsverfahren deutlich zu beschneiden. Eine Überprüfung wäre dann in der Regel nur noch in einer Rechtsmittelinstanz möglich, die das formelle Verfahren überprüft. Dagegen betonte Dury, die gerichtliche Entscheidung in einer zweiten Tatsacheninstanz sei gerade bei Fällen mit komplexen inhaltlichen Fragen unerlässlich, um einen effektiven Rechtsschutz zu gewähren.
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Am 26. Mai. 2006 unter:
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