"Totalüberwachung"
Schaar warnt vor Gesichtserkennungssystemen des Bundeskriminalamts
Auch wenn die technischen Mängel künftig beseitigt werden könnten und eine "sichere" Identifizierung möglich sein sollte, käme der Einsatz dieser Technik nach Auffassung von Schaar "allenfalls in Fällen in Frage, in denen die Voraussetzungen einer polizeilichen Fahndungsausschreibung gegeben sind". Ihr Einsatz dürfe keinesfalls zu einer Totalüberwachung führen. So müsse sichergestellt werden, "dass Überwachungskameras nicht mit digitalisierten Passfotos verknüpft werden, die im Pass- und Personalausweisregister gespeichert werden".
Das Bundeskriminalamt hat im Zeitraum Oktober 2006 bis Januar 2007 die Möglichkeiten der modernen biometrischen Gesichtserkennung als Fahndungshilfsmittel im Mainzer Hauptbahnhof getestet. Dabei sollte untersucht werden, ob Personen automatisch und zuverlässig mit den auf den Markt erhältlichen Gesichtserkennungssystemen in einer Menschenmenge erkannt werden können.
Hierzu wurden Gesichtsbilder von freiwilligen Teilnehmern aufgenommen und zum späteren Abgleich in einer Datenbank gespeichert. Die eingesetzten biometrischen Gesichtserkennungssysteme verglichen die Gesichter aus der Menge der vorbeigehenden Passanten im Hauptbahnhof mit diesen gespeicherten Bilddaten.
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Am 11. Jul. 2007 unter:
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