Widerstand der CDU/SPD-Koalition

Landtag setzt Untersuchungsausschuss zur Korruptionsaffäre ein

Der sächsische Landtag hat am 19. Juli einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Korruptionsaffäre eingesetzt. Für den Antrag der Opposition stimmten 51 Abgeordnete, 67 enthielten sich, 3 votierten dagegen. Im ersten Anlauf am 4. Juli war die Einsetzung des Ausschusses noch am Widerstand der CDU/SPD-Koalition gescheitert, die sich diesmal der Stimme enthielt.

Wegen rechtlicher Bedenken hatte das Regierungslager vor zwei Wochen den damaligen Antrag der Opposition zur Prüfung an den Rechtsausschuss des Landtags überwiesen. Nachdem der Juristische Dienst des Landtags die Bedenken bestätigt hatte, veränderten Linke, FDP und Grüne ihren Antrag.

"Etwaige" schwerwiegende Mängel

Laut dem nun formulierten Untersuchungsauftrag soll das Gremium die Verantwortung von Regierungsmitgliedern nur noch für "etwaige" schwerwiegende Mängel bei der "Aufdeckung und Verfolgung krimineller und korruptiver Netzwerke unter Beteiligung von Vertretern aus Politik und Wirtschaft, von Richtern, Staatsanwälten und sonstigen Bediensteten der sächsischen Justiz, Polizei, von Landes- und kommunalen Behörden sowie für das Versagen rechtsstaatlicher Informations-, Kontroll- und Vorbeugungsmechanismen in Sachsen" untersuchen.

"Unter Wahrung der Unabhängigkeit der Gerichte" sei unter anderem zu prüfen, ob und wann Regierungsbehörden "auf welcher Verantwortungsebene Kenntnisse erlangten von den zur Rede stehenden kriminellen und korruptiven Netzwerken in Sachsen". Gegenstand der Untersuchung soll auch das Krisenmanagement der Staatsregierung bis zum 27. Juni sein - der Tag, an dem sich Linke, FDP und Grüne auf den Ursprungsantrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses geeinigt hatten.

Union erwägt Klage gegen Untersuchungsausschuss

Weil die Union weiterhin Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Antrags hat, stellte sie bereits eine Überprüfung vor dem Verfassungsgerichtshof in Aussicht. Ihr Fraktionschef Fritz Hähle sprach von "nicht vollständig ausgeräumten rechtlichen Bedenken". Eine "Tiefenprüfung" des Papiers sei jedoch in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen.

Aus dem Regierungslager stimmte der CDU-Abgeordnete Heinz Eggert gegen die Einsetzung des Ausschusses und begründete dies ebenfalls mit rechtlichen Bedenken. Zudem votierten die einstigen Mitglieder der rechtsextremen NPD und fraktionslosen Abgeordneten Klaus-Jürgen Menzel und Mirko Schmidt gegen das Gremium.

Berichte über eine umfangreiche Datensammlung des sächsischen Verfassungsschutzes hatten die Affäre vor Wochen ausgelöst. Die Vorwürfe reichen von Amtsmissbrauch bis Kinderprostitution, Bandenkriminalität und Mord.

Zeige Deinen Kontakten bei Google und Facebook, dass Dir dieser Beitrag gefällt!