Verurteilung im Sitzblockade-Prozess

Deutsches Gericht empfiehlt angeblich Reflexionen über den "Gerechten Krieg"

Das Amtsgericht Frankfurt verurteilte am 31. August 2007 die Studentin Franziska Senze aus Münster zu einer Geldbuße von 100 Euro wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Senze hatte sich am 28. März 2003 an einer Sitzblockade der Friedensbewegung gegen den Irak-Krieg vor der US-Airbase Frankfurt beteiligt. Die Staatsanwaltschaft warf der Angeklagten Uneinsichtigkeit vor. Nach Darstellung des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des Netzwerks Friedenskooperative rügte der Vorsitzende Amtsrichter, dass die Angeklagte ihre Meinung zur Völkerrechtswidrigkeit des Krieges absolut setze. Sie sollte überlegen, ob es nicht auch "Gerechte Kriege" geben könne.

Senze war zunächst wegen des Straftatvorwurfs der Nötigung verurteilt worden und hatte dagegen Revision eingelegt. Zwischenzeitlich hatte das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Parallel-Verfahren entschieden, dass die Sitzblockaden gegen den Irak-Krieg nicht als gewaltsame und verwerfliche Nötigung gewertet werden dürften. Senzes Verfahren musste daher vor dem Amtsgericht Frankfurt neu aufgerollt werden.

Die Angeklagte nahm in ihrem Plädoyer für ihren gewaltfreien Widerstand gegen den völkerrechtswidrigen Irak-Krieg den rechtfertigenden Notstand in Anspruch. Als Zeugin eines Verbrechens habe sie tätig werden müssen. In bestimmten Situationen könnten formal rechtswidrige Handlungen dennoch rechtmäßig und geboten sein, so Szene. Sie habe mit ihrer Tat in der Logik von Verfassungs- und Völkerrecht gehandelt und würde sich auch künftig genauso entscheiden. In diesem Verfahren gelte es, die Verhältnismäßigkeit und die Gründe ihres Handelns und die Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges zu überprüfen und gegeneinander abzuwägen.

Zur Untermauerung dieser Rechtsposition stellte Rechtsanwalt Thomas Scherzberg Beweisanträge zur Einholung von verfassungs- und völkerrechtlichen Sachverständigengutachten. Der Anwalt wollte, dass unter anderem der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Dieter Deiseroth, sowie die Völkerrechtler Norman Paech und Daniel-Erasmus Khan befragt werden. Nach Auffassung des Anwalts hätte die Beweisaufnahme vermutlich zu dem Ergebnis geführt, dass das Verhalten der Angeklagten "gerechtfertigt und geboten war". Nach Darstellung des Grundrechtekomitees wurden die gestellten Beweisanträge jedoch allesamt vom Gericht "pauschal und ohne weitere Begründung" abgelehnt.

Der Anwalt habe dennoch ein "mutiges Urteil" gefordert, das "angesichts der Völkerrechtswidrigkeit dieses mit Lügen begonnenen Krieges möglich und nötig" sei. Wundern müsse man sich, dass die Staatsanwaltschaft nicht die Unterstützer des Krieges verfolge. Senze kritisierte in ihrem Schlusswort, sie sei durch die Ablehnung der Beweisanträge in ihren Prozessrechten verletzt worden.

Nach Darstellung des Grundrechtekomitees bedauerte es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer, dass aufgrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts eine Verurteilung wegen einer Straftat nicht mehr möglich sei. Da die Angeklagte keinerlei Einsicht zeige, drohe außerdem Wiederholungsgefahr.

Dem Amtsrichter soll - so das Grundrechtekomitee - das Oberlandesgericht Frankfurt als eine mit der Angeklagten und der Verteidigung verbündete Instanz bezeichnet haben. Sonst hätte er das Vergehen auch als Straftat verurteilen können. Juristisch sei klar, dass es keine Rechtfertigungsgründe geben könne. Der Richter habe der Angeklagten vorgehalten, sie solle ihre Meinung nicht absolut setzen und darüber nachdenken, ob es nicht doch "Gerechte Kriege" geben könne.

Die Angeklagte hat bereits angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Dies werde nun in Form einer Rechtsbeschwerde an das Oberlandesgericht geschehen.

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