Privatschulen-Förderung

Steuerhinterziehung soll künftig nach 10 Jahren verjähren

Steuerhinterzieher sollen künftig über einen längeren Zeitraum als bisher strafrechtlich verfolgt werden können. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch in Berlin das Jahressteuergesetz 2009, wonach Steuerstraftaten künftig erst nach zehn statt wie bisher nach fünf Jahren verjähren.

Ferner sollen Eltern laut Entwurf die Möglichkeit haben, Schulgeld auch für Privatschulen im europäischen Ausland steuerlich abzusetzen. Die Abzugsfähigkeit wird auf einen Höchstbetrag von 3000 Euro begrenzt. Bislang konnten 30 Prozent abgesetzt werden.

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