Entschließung des Bundesrates

Ländermehrheit will Sterbehilfe-Organisationen beschränken

Der Bundesrat will professionellen Sterbehilfe-Organisationen gesetzliche Schranken setzen. Das "gewerbliche Anbieten und Vertreiben von Mitteln zum Zweck der Selbsttötung" müsse unter Strafe gestellt werden, heißt es in einem am Freitag (4. Juli) verabschiedeten Entschließungsantrag der Länderkammer, der von dreizehn Landesregierungen unterstützt wird. Ein von mehreren Ländern vorgelegter Gesetzentwurf wurde zur Beratung an die Bundesrats-Ausschüsse zurückverwiesen. Bei Experten und Vertretern der Opposition stieß das Vorgehen auf Kritik.

Das gesetzliche Verbot der gewerbsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung soll nach dem Willen der Länder noch 2008 verabschiedet werden. Es widerspreche dem Menschenbild des Grundgesetzes, "wenn mit dem Suizid und dem Leid von Menschen Geschäfte gemacht werden", heißt es in dem Antrag. Solche Angebote beinhalteten die Gefahr, dass aus einer "momentanen Verzweiflungssituation die unumkehrbare Entscheidung zum Suizid getroffen wird", die ohne eine erleichterte Verfügbarkeit der Mittel nicht erfolgt wäre. Befürwortet wird hingegen eine Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit.

Die mehrheitlich verabschiedete Entschließung wurde laut SPD-Chef Kurt Beck durch Gespräche zwischen Unions- und SPD-geführten Ländern möglich. Der am Freitag zunächst an die Ausschüsse verwiesene Gesetzentwurf war hauptsächlich von CDU und CSU unterstützt worden. Er sieht unter anderem die Ahndung von organisierter Suizidhilfe mit bis zu drei Jahren Haft vor. Beck sagte, man habe eine "scheinbar kontroverse Situation" vermeiden wollen. In "den entscheidenden Fragen des Schutzes von Leben" und "der Würde der Menschen" gebe es unter Demokraten keine grundsätzlichen Unterschiede.

Der Rechtsexperte der Grünen im Bundestag, Jerzy Montag, kritisierte die geplante Bestrafung der Suizidbeihilfe. Sie gehe "am Problem vorbei", da die Tötung eines Menschen auf Verlangen schon heute verboten sei. Zudem träfen die Bundesratsvorschläge nicht auf den aktuellen Fall des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch zu, denn "der handelte weder gewerblich noch mit anderen gemeinsam". Kusch hatte mit seiner Unterstützung des Suizids einer 79-jährigen Frau aus Würzburg den Ausgangspunkt der derzeitigen Debatte geliefert.

Auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Edzard Schmidt-Jortzig, äußerte Zweifel. Ihn beschleiche das Gefühl, "dass die Politik meint, wenn ich da eine Verbotsnorm in das Gesetzblatt schreibe, dann sei das Problem weg".

Die Deutsche Hospiz-Stiftung kritisierte hingegen die Aufschiebung des Suizidhilfe-Verbots. Eine "eindeutige Position" der Politik sei dringend nötig. Zudem bedürfe es weiterer Schritte wie der Umsetzung des Gesetzes zur ambulanten Palliativversorgung oder der weiter umstrittenen Patientenverfügung. Der Deutsche Hospiz- und Palliativverband (DHPV) begrüßte, dass sich eine Ländermehrheit für die geplante Änderung des Strafrechts gefunden habe.

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