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Organspende Aspekte - auch der Organspender

Organspende II

organspende - die aspekte vom hirntod über moral, Belastung der menschenDie KAO ist eine Initiative von Eltern, die im Schock ein Kind zur Organspende freigegeben haben. "Im Nachhinein haben wir begriffen, dass unsere Kinder zwar als hirntot definiert wurden, dass sie aber keine Toten, sondern Sterbende waren." Sie fordern mehr Aufklärung über Organspende und Hirntoddiagnostik und weniger Manipulation durch Krankenkassen, Pharmakonzerne und Regierung. Sie gilt als ein Akt der Nächstenliebe – die Organspende. Und zweifellos kann eine Organspende Menschenleben retten. Vor diesem Hintergrund, der uns tagtäglich in den Medien dargestellt wird, bekommen viele Menschen fast ein schlechtes Gewissen, wenn sie noch immer Zweifel haben.

Denn es ist nicht die Organspende selbst, die sie zweifeln lassen, sondern die Bestimmung, wann man tot ist. Der Hirntod ist lediglich eine Übereinkunft, um straffrei Organe entnehmen zu können. In der internationalen Diskussion wird er aber schon länger nicht mehr als der Tod des Menschen angesehen, sondern als eine Phase im Sterbeprozess.

Tote unter Vollnarkose?

In der öffentlichen Debatte scheinen diese Erkenntnisse jedoch nicht erwünscht zu sein, so Renate Focke, 1. Vorsitzende von KAO (Kritische Aufklärung über Organtransplantation e. V.). Man verschweige den Menschen, dass diese Untersuchung einem Menschen starke Schmerzen zufügt und dieser auf ein geschütztes Sterben und auf eine Sterbebegleitung durch seine Familie verzichten muss. Stattdessen würde er durch Medikamente ruhiggestellt, nach dem Aufschneiden des Körpers weiterhin beatmet und würde dann erst bei der Entnahme der Organe sterben. Man verschweige zudem auch, dass in der Schweiz diese „Toten“ bei der Organentnahme eine Vollnarkose erhielten, so Focke.

Zitat einer Pflegekraft:

„Was mich am meisten stört, ist wirklich, wenn die Patienten sich bewegen... weil, wenn die Ärzte den Schnitt ansetzen und dann bewegen sich die Patienten, dann sage ich mir halt, auch wenn das nur Reflexe sind, da ist noch irgendwas.” (Dr. med Mabuse, Nr. 119, 24. Jhrg.)

Und ein Krankenpfleger:

„Wenn Sie als Krankenschwester/ Krankenpfleger bei der Prozedur der Organentnahme mitmachen, einen Intensivpatienten entgegennehmen, die Klemme für das Durchlaufen der Perfusionslösung öffnen, die Sprüche der Ärzte kennen, am Schluss alleine mit einer entstellten Leiche im Saal sind und dann Eltern miterleben dürfen, die ihren zehnjährigen Sohn gerne noch einmal sehen würden, da es vor der Entnahme anscheinend nicht mehr möglich war, dann wollen Sie vielleicht nur mehr eines - in die Arme genommen werden.” (Robert Dorner. In: Die Schwester/Der Pfleger, Bibliomed, 34. Jhrg.)

Es geht auch um Schwestern und Pfleger

Es geht also nicht nur um Organspender und -empfänger, nicht nur um Angehörige, sondern auch um Menschen, die in der Organtransplantation tätig sind. Auch hier müssen ethische, moralische und versorgende Ansprüche geltend gemacht werden.

Solange bestimmt wird, wann ein Mensch tot ist und nicht zwischen Sterben und Tod differenziert wird, ist die Organspende ein Handel mit der Ware Leben. Organempfänger bleiben Kunden und Organspender bezahlen mit ihrer Sterbesituation. Angehörigen wird der Abschied erschwert und sie benötigen Strategien, ihre Angehörigen nicht als Ware zu sehen. Eine Strategie ist, sich damit zu trösten, der geliebte Mensch hat in seinen letzten Minuten das Leben eines anderen Menschen gerettet. Es darf keine Reue geben, denn sonst werden Organempfänger gegen Angehörige von Organspendern gegeneinander ausgespielt.

Woher Vertrauen nehmen?

"Selbstverständlich", so Frau Focke von KAO, "geht es in der Transplantationsmedizin auch um Interessen der Pharmaindustrie, die mit Medikamenten gegen Organabstoßung viel Geld verdient."

In der Werbung für Organspende werden gezielt auch Kinder und Jugendliche angesprochen. Aber darf jemand, der noch nicht wahlberechtigt ist, eine so weitreichende Entscheidung treffen, wie die zur Organspende? Sicherlich sind hier auch Eltern und Lehrer in der Verantwortung. „Aber“, so fragt die KAO-Vorsitzende, „wie können wir Bürgerinnen und Bürger den Politikern und Medizinern noch vertrauen, wenn wir in einer so elementaren Frage von Leben, Sterben und Tod irregeführt werden?“

Organspende in der Schule

Organspende soll nach dem Willen der Techniker Krankenkasse, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Bundesgesundheitsministeriums Schule machen. Deshalb hat sich das Trio entschieden, Schüler mit Informationen zum Thema Organspende zu versorgen, denn Organspende, so wird Bundesgesundheitsminister Bahr nicht müde zu behaupten, ist ein “Akt der Nächstenliebe”.

Bundesgesundheitsminister Bahr zu diesem Projekt: ‘Organspende kann Leben retten. Sie ist ein Akt der Nächstenliebe. Jeder von uns würde bei einer schweren Organerkrankung hoffen, ein neues zu bekommen. Das kann aber nur gelingen, wenn es auch Spender gibt”.

Diese altruistischen Vorsätze stehen unmittelbar vor dem bundesgesundheitsministeriellen “Möchten”. Wie viel Wahlfreiheit würden sich die meisten Deutschen noch selbst zugestehen, wenn ihnen auf diese suggestive Art zu verstehen gegeben wurde, was die richtige Wahl ist – oder willst Du etwa durch Organverweigerung dokumentieren, dass Du nicht zur Nächstenliebe fähig bist? Wie viel Wahlfreiheit nehmen sich wohl Schüler, die auf der Suche nach einer Selbstdefinition sind? Werden diese Broschüren im Unterricht begleitet?

Die "Nächstenliebe-Ecke"

Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: “Wir wissen aus unseren Untersuchungen, dass vor allem junge Menschen dem Thema sehr aufgeschlossen gegenüberstehen, wenn sie darauf angesprochen werden. Doch weniger als die Hälfte der 14- bis 25-jährigen ist gut oder sehr gut über Organspende informiert.” Von daher müssten Jugendliche beizeiten informiert werden, damit sie auch die richtige Wahl in ihrem Organspendeausweis dokumentieren. Welche Form der Information man unter der Überschrift “Organspende macht Schule” zu erwarten hat und wie sehr sich Jugendliche in die Nächstenliebe-Ecke gedrängt fühlen, kann man sich angesichts der unverblümten Art, in der die Manipulation bereits in Pressemeldungen betrieben wird, gut vorstellen – sicherlich werden keine Zweifel am Hirntod geweckt.

Elementare Rechte werden abgewogen

Wer hat eigentlich das Recht über Leben und Tod? Natürlich nicht der Souverän, der das Leben in der selben Weise anordnen lassen kann wie das Sterben. Eine Entscheidungshoheit über Leben ist auch immer eine über das Töten. Das ist die politische Dimension. Hat der Staat die Definitionshoheit darüber, was Tod ist und was Leben? Darf der Staat dahingehend lenken, nicht nur mehr Geburten zu fordern und Strategien zu entwickeln, seine Bürger zu manipulieren, mehr Kinder zu zeugen und gleichzeitig eine moralische Definitionshoheit über den Tod und das Sterben erlangen zu wollen? Stehen diese Definitionen erst einmal fest und werden sie akzeptiert, könnte auch eine Verpflichtung zur Organspende durchgesetzt werden. Das Volk möchte es dann so und hat die Pflicht zur Organspende demokratisch legitimiert.

Zwei elementare Rechte des Menschen liegen hier in der einen Waagschale. Das Recht auf Zeugung und Geburt und das Recht auf das eigene Sterben und Abschiednehmen. In der anderen Waagschale liegt ein Utilitarismus, der den Menschen zum Wohle des Staates und der Ökonomie instrumentalisiert. Nun wäre es leicht zu sagen, man mache da nicht mit, man ließe sich nicht instrumentalisieren, wären da nicht die Patienten, die auf Organspenden angewiesen sind. Auch das oft junge Menschen, Menschen mit Lebenswillen und -zielen, geliebte Mütter, Väter, Töchter und Söhne.

Gemeinschaftliche Entscheidung

Fast alle Eltern würden für ihre Kinder Organe spenden wollen. Auch in kleinen Gemeinschaften wäre die Bereitwilligkeit, sich als Spender zur Verfügung zu stellen, bestimmt höher, als in einem utilitaristischen Staat, indem man es mit Symbiosen von Mensch und Funktion zu tun hat. So könnte man dem Staat nur empfehlen, die Funktion abzuschaffen und den Menschen in den Vordergrund zu stellen. Dies kann aber nicht die Aufgabe eines Staates sein, da er sich dadurch auflösen würde.

Die Verantwortung liegt tatsächlich bei uns Bürgern. Und es müssen freie Entscheidungen sein, ohne Manipulation und moralische Zeigefinger. Die jetzt eingeführten Organspendeausweise sind da ein Schritt in die falsche Richtung – nämlich einer zur Unfreiheit und zur Unmündigkeit.

Uwe Koch