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BKA speichert IP-Adressen seit 2001 27. November 2007[ngo/ddp] Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert bereits seit Juli 2001 "anlassbezogen" die Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) von Besuchern seiner Homepage. Dies geschehe im Rahmen einzelner Ermittlungsverfahren, teilte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Links-Fraktion mit. Die Datensätze würden nach Abschluss des Strafverfahrens "datenschutzkonform" gelöscht, behauptet die Bundesbehörde. Daher sei auch eine Aussage zur Gesamtmenge der überprüften IP-Adressen nicht möglich. Die Regierung erklärte, sie habe gegen diese Vorgehensweise des BKA keine Bedenken. Die Speicherung der IP-Adressen könne wertvolle Ermittlungsansätze liefern und sei eine sinnvolle und effiziente Ermittlungsmaßnahme.
Erst Anfang des Monats hatte die Bundesregierung zugegeben, dass Besuche auf Internetseiten von Bundesbehörden gespeichert werden. Dies sei "insbesondere aus Sicherheitsgründen notwendig". Die Bundesverwaltung sei kontinuierlich Angriffen aus dem Internet ausgesetzt und speichere zur Abwehr die IP-Adressen.
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