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"Recht auf Lohndumping"

Bsirske sieht soziale Grundrechte durch EuGH gefährdet


26. Mai 2008

[ngo/ddp] Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sieht die sozialen Grundrechte in Deutschland und der EU durch mehrere Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Gefahr. "Die jüngste Rechtsetzungspraxis des EuGH zeigt unmissverständlich, wie dringend notwendig es ist, die soziale Dimension des europäischen Integrationsprozesses zurückzugewinnen", zitierte die "Berliner Zeitung" aus einem Brief des ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). So hatten die EuGH-Richter Anfang April das Vergabegesetz des Landes Niedersachsen für unwirksam erklärt, das bei der Vergabe öffentlicher Aufträge von Unternehmen Tariftreue verlangte. Bsirske kritisierte: "Diese Spruchpraxis steht in direktem Widerspruch zur Rechtsprechung unseres Bundesverfassungsgerichts."

Der EuGH stelle die in Artikel 1 des Grundgesetzes garantierte Unantastbarkeit der Menschenwürde zur Disposition und grenze sie durch ein "Recht auf Lohndumping" ein. "Zu einer Europäischen Union, die einen solchen Kurs steuert, können wir nur Nein sagen", zitierte das Blatt Bsirske.

Angesichts der Entwicklung sei in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn auf dem Niveau der westeuropäischen Nachbarländer festzulegen, forderte Bsirske. Nach den Urteilen des EuGH werde es umso unverständlicher, dass die Bundeskanzlerin die Einführung eines solchen Mindestlohnes blockiere.

[Druckversion]                

 

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