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Überwachungsstaat?

2004 fast 30.000 Anordnungen für Telefonüberwachungen


01. April 2005

[ngo/ddp] Die Zahl der Telefonüberwachungen ist 2004 erneut stark gestiegen. Das teilte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Donnerstag in Bonn mit. Nach den neuesten Zahlen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hätten die Telekommunikationsunternehmen der Regulierungsbehörde für das vergangene Jahr 29.017 Anordnungen zur Telefonüberwachung gemeldet. Das waren rund 4500 Fälle mehr als 2003. 2003 waren es 24.501, 2002 21.874 und 2001 19.896 Anordnungen. Im Vergleich zum Jahr 1995 mit damals 4674 Anordnungen bedeute dies eine Zunahme von mehr als 500 Prozent in weniger als einem Jahrzehnt, kritisierte Schaar.

"Obwohl das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht sein Gutachten zur Frage, auf welche Faktoren die stetige Steigerung der Überwachungsanordnungen zurückzuführen ist, bereits im Mai 2003 vorgelegt hat, sind daraus bislang noch keine Konsequenzen gezogen worden", kritisierte der Bundesdatenschützer.

Für die "dringend notwendige Novellierung der Strafprozessordnung" forderte Schaar, die Überwachungen auf schwere Straftaten zu begrenzen. Der gesetzliche Richtervorbehalt dürfe nicht gelockert werden. Um die spezifische Sachkunde zu fördern, sollten zudem die Aufgaben der Ermittlungsrichter auf möglichst wenige Personen konzentriert werden.

In Hinblick auf Gerichtsvefahren forderte Schaar, dass Gespräche zwischen Beschuldigten und zeugnisverweigerungsberechtigten Personen grundsätzlich nicht verwertet werden dürfen. "Dabei kommt dem Schutz des unantastbaren Kernbereichs der Privatsphäre - wie ihn das Bundesverfassungsgericht bei seiner Lauschangriffsentscheidung hervorgehoben hat - besondere Bedeutung zu."

Schaar sieht offenkundig Defizite bei der Kontrolle und Bewertung der Überwachungen und bei der Information der Betroffenen. "Damit die Entwicklung bei Überwachungsmaßnahmen fundiert bewertet werden kann, sind detaillierte Berichtspflichten für die Strafverfolgungsbehörden notwendig", so Schaar. Er betonte weiterhin, dass die Benachrichtigung der Betroffenen sicherzustellen sei. Die Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht müssten deutlich beschränkt werden.

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