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Rechtsstaat

Harte Diskussionen über vorbeugende Sicherungshaft


08. August 2005

[ngo/ddp] Bundesinnenminister Otto Schily sprach sich am Montag erneut für eine vorbeugende Sicherungshaft aus. Dies sei erforderlich zur Abwehr terroristischer Gefahren. Die Frage sei, ob man Gefahren von Terrorverdächtigen, die nicht abgeschoben werden können, "sehenden Auges" hinnehmen wolle. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hat die Pläne scharf kritisiert. "So etwas darf es nicht geben", sagte Amnesty-Sprecher Dawid Bartelt. Es sei nicht mit einem Rechtsstaat vereinbar, wenn Menschen auf bloßen Verdacht hin über längere Zeit inhaftiert werden können. Der Sprecher warnte, man müsse aufpassen, "dass uns nicht die gesamte rechtsstaatliche Basis abhanden kommt".

Schily hatte argumentiert, auch bei bestimmten Personen, gegen die kein konkreter Verdacht vorliege, sei eine längere Sicherungshaft überlegenswert. Eine vorübergehende Freiheitsbeschränkung sei geboten, "wenn eine tödliche Gefahr für die Gesellschaft nicht auf andere Weise abgewendet werden kann".

Verstoß gegen Menschenrechtskonvention?

Für Amnesty wäre eine solche Praxis ein eindeutiger Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Inhaftierte Personen müssten so schnell wie möglich einem Richter vorgeführt werden und Kontakt zu einem Anwalt bekommen. "Sie haben das Recht, konkrete Vorwürfe zu hören und sich dagegen zu verteidigen. Gibt es keine überprüfbaren konkreten Vorwürfe, darf auch niemand in Haft gehalten bleiben", argumentierte Bartelt. Schnelle gerichtliche Prüfungen solcher Inhaftierungen seien auch der beste Schutz gegen Misshandlungen.

Der AI-Sprecher sieht in Schilys Plänen die Tendenz zu einer Abkehr von rechtsstaatlichen Grundsätzen. Bartelt sagte: "Dabei gibt es einen latenten Generalverdacht des Staates gegenüber seinen Bürgern, und die Regierung behält sich vor, Entscheidungen zu fällen, die die bisherigen Rechtsnormen missachten und die Rechtspraxis verändern."

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