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Plünderungen in Deutschland wegen wertvollen Metallen im Elektroschrott

Kampf um Rohstoffe

Der Kampf um knappe Rohstoffe wird nicht nur mit militärischen Mitteln im Kongo, in Sudan sowie im Nahen und Mittleren Osten geführt, sondern inzwischen offenbar auch durch "Plünderungen" auf Deutschlands Straßen. Nach Darstellung des Bundesumweltministeriums weckt Elektroschrott neuerdings Begehrlichkeiten - zu Lasten der Entsorgungswirtschaft. Die in Waschmaschinen und Mobiltelefonen enthaltenen Metallteile seien angesichts der derzeit hohen Rohstoffpreise bares Geld zu sparen wert. Die Entsorgungswirtschaft sowie Kommunen hätten dem Ministerium mitgeteilt, dass bestimmte Elektroaltgeräte auf dem Weg zur Verwertung wegen der wertvollen Altmetalle zunehmend "geplündert oder ganz entwendet" würden. Zusätzlich mehrten sich Hinweise, dass Altmetallhändler nicht genehmigte gewerbliche Sammlungen von Elektro- und Elektronik-Altgeräten durchführten.

Darüber hinaus war "der ordnungsgemäße Umgang mit Bildschirmgeräten" Gegenstand eines Gesprächs des Bundesumweltministeriums mit der Industrie und den Kommunen. Die Beteiligten machten ihr Interesse am Ziel des Elektrogesetzes deutlich, wonach mit den Altgeräten so umzugehen sei, "dass die wertvollen Teile für die Verwertung erhalten bleiben". Dabei dürften keine mutwilligen Zerstörungen erfolgen und keine Verletzungsrisiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Entsorgungskette entstehen.

Die Entsorgungswirtschaft und die Kommunen wollen jetzt prüfen, welche Vorkehrungen zu treffen sind, "um die ordnungsgemäße Behandlung gerade von Bildschirmgeräten sicherzustellen". Das Bundesumweltministerium wird in Kürze auch mit den für den Vollzug zuständigen Bundesländern über geeignete Maßnahmen beraten.

Das Bundesumweltministerium möchte offenbar sicherstellen, dass die wertvollen Altmetalle zuverlässig in die Hand der Versorgungswirtschaft gelangen. Die Behörde stellte bezogen auf die Plünderungen klar: "Diese Praxis ist illegal. Alle an der Entsorgungskette Beteiligte sind aufgerufen, Verstöße den zuständigen Abfallbehörden vor Ort mitzuteilen." Altgeräte seien nach dem Elektrogesetz von Verbraucherinnen und Verbrauchern "vollständig in die getrennte Sammlung der Kommunen oder - bei freiwilliger Rücknahme - dem Handel zu überlassen". Und: "Sie sind unverändert den Herstellern zur Rücknahme zu überlassen."