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Inklusion in Braunschweig und Wolfenbüttel

Schwerbehinderte müssen von Studiengebühr befreit werden
Ein Student mit einem Schwerbehindertengrad über 50 Prozent ist generell von Studiengebühren zu befreien. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Dienstag (9. Dezember) veröffentlichten Urteil und gab damit der Klage eines Heidelberger Studenten statt. Dieser hatte bei der Universität Heidelberg beantragt, ihn für das Sommersemester 2007 von der Studiengebühr in Höhe von 500 Euro zu befreien.
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ist verfassungsgemäß
Unternehmer müssen weiterhin eine Ausgleichsabgabe zahlen, wenn sie keine ausreichende Anzahl von Schwerbehinderten beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht verwarf jetzt die Verfassungsbeschwerde eines badischen Transportunternehmers, der zur Zahlung der Abgabe für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze herangezogen worden war.