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Online Filmpremiere
Filme online: Virus! Gefahr durch Catastroika
Die Gruppe von Debtocracy, einem Dokumentarfilm mit zwei Millionen Zuschauern, der online von Japan bis Lateinamerika übertragen wurde, analysiert in "Catastroika" die Verschiebung des Staatseigentums in private Hände.
Die Gruppe reist um die Welt um Informationen über die Privatisierung in Industrieländern und um Hinweise über die Zukunft Griechendlands nach dem massiven Privatisierungsprogramm zu sammeln.
Im Interesse der Gläubiger
Online-Versteigerung von gepfändeten Gegenständen künftig einfacher
Vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändete Gegenstände sollen künftig einfacher im Internet versteigert werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte das Bundeskabinett am Mittwoch (18. Februar) auf den Weg. Mit der Neuregelung fällt in Zukunft ein Antrag weg, der bislang eigens für die Online-Versteigerung von gepfändeten Gegenständen nötig ist. Mit diesem Vorgehen sollen im Interesse der Schuldner und der Gläubiger möglichst hohe Erlöse für die Sachen erzielt werden. Die Banken dürfen sich freuen.
Nachteile für Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte
Einigung auf heimliche Online-Durchsuchungen mit Richtervorbehalt
Union und SPD haben sich mit den Bundesländern auf eine entschärfte Fassung des umstrittenen BKA-Gesetzes geeinigt. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte am Mittwoch (3. Dezember) in Berlin, die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe sich auf drei Änderungen verständigt. Er sei optimistisch, dass das Gesetz noch vor Jahresende stehe und 2009 in Kraft treten könne. Das Kabinett rief am Mittwoch den Vermittlungsausschuss an. Dieser müsste den Gesetzentwurf mit den Änderungen wieder an den Bundestag überweisen. Laut Oppermann verständigte sich die Bund-Länder-Runde darauf, dass eine heimliche Online-Durchsuchung auch in Eilfällen durch einen Richter angeordnet werden muss.
Heimliche Online-Durchsuchungen
Bayern und Nordrhein-Westfalen sagen wohl Nein zu BKA-Gesetz
Die Landesregierungen von Bayern und Nordrhein-Westfalen werden dem BKA-Gesetz im Bundesrat vermutlich die Zustimmung zu verweigern. Das Gesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen heimliche Online-Durchsuchungen vor. "In der jetzigen Form stimmen wir nicht zu", sagte ein Regierungssprecher am Donnerstag (13. November) in Düsseldorf. Es stünden aber noch Gespräche zwischen Bund und Ländern an. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich Ende November mit der Vorlage befassen.
Online-Durchsuchungen möglich
Koalition einigt sich auf BKA-Gesetz
Die große Koalition hat bei den neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt zur Terrorabwehr letzte Streitpunkte ausgeräumt. Nach langem Streit einigten sich Union und SPD auf einen gemeinsamen Entwurf für das BKA-Gesetz, wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" und das ARD-Hauptstadtstudio übereinstimmend am Mittwoch berichteten. Die heimliche Online-Durchsuchung privater Computer werde danach bis Ende 2020 befristet.
Erkenntnisse zur Effektivität wurde verschwiegen
Ex-Verfassungsrichter kritisiert Regierung wegen Online-Durchsuchung
Die Bundesregierung muss nach Ansicht des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Wolfgang Hoffmann-Riem ihre Erkenntnisse zur Effektivität neuer Überwachungsmaßnahmen stärker offen legen. "Es fällt auf, wie wenig belastbare Aussagen es über die Erfolge des Einsatzes neuer Überwachungsmittel gibt", sagte Hoffmann-Riem am Freitag (18. Juli) in Karlsruhe. Bei neuen Überwachungsinstrumenten wäre es hilfreich, wenn die Verantwortlichen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Erforderlichkeit und Angemessenheit der Maßnahmen "belastbare Befunde zugänglich machten und nicht 'mauerten'", sagte er.
Mögliches Kartellverfahren gegen Ärztekammern
Pharmakonzerne konnten sich offenbar bei Online-Fortbildungskursen empfehlen
Das Bundeskartellamt prüft einem Medienbericht zufolge ein Verfahren gegen die Standesorganisation der Ärzte. Die Wettbewerbshüter haben den Verdacht, dass die Landesärztekammern Online-Fortbildungskurse für Mediziner erlaubt haben, bei denen Pharmakonzerne mehr oder minder direkt eigene Arzneien empfehlen, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Viele Kurse seien "Werbemaßnahmen, die als Fortbildung getarnt werden", wirft das Kartellamt dem Blatt zufolge der Bundesärztekammer in einem Schreiben vor. Viele Pharmaunternehmen bieten dem Bericht zufolge kostenlose Fortbildungskurse im Internet an, für deren Genehmigung die Kammern zuständig sind. Das Amt erwäge nun, den Kammern per Unterlassungsverfügung zu verbieten, solche Kurse zu zertifizieren.
Akustische und optische Überwachung von Wohnungen
Schäuble und Zypries wollen heimliche Online-Durchsuchungen privater Computer
Das Bundesverfassungsgericht hat Online-Durchsuchungen weitestgehend verboten und in nur eng begrenztem Rahmen zugelassen. Jetzt haben sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf vorläufige Modalitäten zur Einführung von heimlichen Online-Durchsuchungen privater Computer geeinigt. Über den Inhalt der Einigung ist bislang nicht viel zu erfahren. Nur so viel: Zur Installation von Spähprogrammen solle die entsprechende Wohnung vorher nicht betreten werden. Und: Das Vorhaben stehe in Einklang mit dem Verfassungsgerichtsurteil. Der frühere Bundesinnenminister Baum bleibt skeptisch: Er werde "am Ende des Gesetzgebungsprozesses" entscheiden, ob er noch einmal vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen müsse, kündigte er an. Baum hatte dort zu Jahresbeginn mit anderen Klägern gegen die nordrhein-westfälische Regelung zu Online-Durchsuchungen geklagt und Recht bekommen. Die Richter hatten die Ausspähung auf Baums Klage hin für grundgesetzwidrig erklärt und hohe Hürden für dieses Ermittlungsinstrument errichtet. Die SPD-Bundestagsfraktion meldete möglichen Widerstand an. Die Union warnte die SPD vor einer Bremserrolle. Die Opposition wandte sich gegen eine zu starken Überwachung der Bürger. Grund: Der Entwurf des BKA-Gesetzes sieht offenbar unter anderem auch eine akustische und optische Überwachung von Wohnungen vor.
Zypries & Schäuble
Bosbach rechnet mit rascher Einigung über Online-Durchsuchungen
Während der Chaos Computer Club das Urteil des Bundesverfassungsgerichts so interpretiert, dass Online-Durchsuchungen in der Praxis fast ausgeschlossen sind, meint die Bundesregierung, sie könne das geplante BKA-Gesetz mit nur "marginalen" Änderungen zügig durchsetzen zu können. Unions-Bundestagsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) rechnet mit einer raschen Einigung der großen Koalition. "Die ersten Gespräche mit der SPD nach der Entscheidung des Gerichts waren sehr konstruktiv und sachlich", sagte Bosbach der Düsseldorfer "Rheinischen Post". "Ich bin optimistisch, dass es uns gelingen kann, das BKA-Gesetz im Bundestag bis zur Sommerpause zu verabschieden." Der bisherige Referentenentwurf müsse nur marginal geändert werden, sagte Bosbach. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wolle ebenso wie Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) jetzt ein rasches Ergebnis.
Intimleben
Papier kündigt strenge Prüfung bei Online-Durchsuchungen an
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat mit Blick auf das bevorstehende Verfahren zu Online-Durchsuchungen eine strenge Prüfung angekündigt. Es spiele auch die Frage eine Rolle, ob und inwieweit der "Kernbereich privater Lebensgestaltung" durch solche heimlichen Durchsuchungen von Computern tangiert werde, sagte Papier der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Das Gericht verhandelt am 10. Oktober über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen. Nach der Neuregelung vom 30. Dezember 2006 darf der Landes-Verfassungsschutz im "Kampf gegen den Terrorismus" über das Internet heimlich auf private Computer zugreifen.
Computer kein rechtsfreier Raum
CDU-Präsidium stellt sich vor Schäubles Pläne für Online-Durchsuchung
Im Streit um Online-Durchsuchungen privater PC stellt sich die CDU-Führung uneingeschränkt vor Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). "Schäuble hat unsere volle Unterstützung", sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla am Montag nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei in Berlin. Er betonte: "Der Computer darf kein rechtsfreier Raum in Deutschland sein", wenn es um die Terror-Bekämpfung gehe. Für die von der SPD scharf kritisierte Online-Durchsuchungen werde es allerdings "ganz strenge rechtsstaatliche Voraussetzungen" geben.
Vertrauen in Mails staatlicher Stellen
Schäuble plant angeblich Online-Durchsuchungen mit gefälschten Behörden-Mails
Das Bundesinnenministerium will es der Polizei offenbar ermöglichen, mit Hilfe gefälschter Behörden-E-Mails Späh-Software auf den Computern von Terror-Verdächtigen zu installieren. Das berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf ein internes Papier des Bundesinnenministeriums. Das "Versenden von E-Mails unter dem Namen einer anderen Behörde" könne "in begründeten Ausnahmefällen" zum Einsatz kommen, zitiert die Zeitung aus dem 22-seitigen Vermerk.
"Wir müssen uns beeilen"
Generalbundesanwältin macht sich für Online-Durchsuchung stark
Generalbundesanwältin Monika Harms begrüßt die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vehement geforderte Regelung zu Online-Durchsuchungen privater Computer. "Wir müssen bei schwersten Straftaten eine solche Möglichkeit - selbstverständlich unter Richtervorbehalt - haben", sagte Harms der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Straftäter kommunizierten heute so verschlüsselt über das Internet, dass anders an die Informationen nicht heranzukommen sei. "Wir müssen uns beeilen, um in der technischen Entwicklung auf Augenhöhe mit den Straftätern zu kommen."
Rechtsanwalt Schilys Dienstvorschrift
Bundesregierung gibt heimliche Online-Durchsuchungen zu
Bundesverfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst praktizieren offenbar bereits seit zwei Jahren geheime Online-Durchsuchungen. Das gab das Kanzleramt am Mittwoch nach Aussagen von Teilnehmern im Innenausschuss des Bundestags zu. Vertreter der Opposition reagierten mit Empörung und warfen der Bundesregierung Rechtsbruch vor. Unions-Politiker sprachen dagegen von der Notwendigkeit der Ermittlungsmaßnahmen. Nach dem Bericht des Kanzleramts spähen die Geheimdienste seit Juni 2005 verdächtige Computer aus. Sie stützen sich dabei auf eine Dienstvorschrift des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD). Der Bundesgerichtshof hatte heimliche Online-Durchsuchungen durch Ermittlungsbehörden im Februar für unzulässig erklärt, weil es an einer Rechtsgrundlage fehle. Der CSU-Politiker Hans-Peter Uhl forderte, gegebenenfalls das Grundgesetz zu ändern.
Schäuble will rechtliche Grundlage
BGH untersagt heimliche Online-Durchsuchungen
Ermittlungsbehörden dürfen Computer von Verdächtigen nicht mittels einer Online-Durchsuchung heimlich ausspionieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ein solcher Eingriff sei unzulässig, weil es an der erforderlichen Ermächtigungsgrundlage fehle. Eine Online-Durchsuchung greife "erheblich" in Grundrechte ein. Nach der Strafprozessordnung müsse eine Durchsuchung "offen" ausgeführt werden, heißt es in dem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) forderte die rasche Schaffung einer entsprechenden rechtlichen Grundlage.
Softwarepatente
Online-Protest an die Europaparlamentarier
Das Online-Bürgernetzwerk Campact und Attac haben in Berlin die Tour "Courage to the Parliament" gegen die EU-Richtlinie zu Softwarepatenten gestartet. Sie bringt eine Online-Demonstration als großes Transparent zum Europäischen Parlament nach Straßburg, das am kommenden Mittwoch über die Richtlinie entscheidet. Mit einer Aktion vor dem Bundesjustizministerium demonstrierten sie gegen dessen Einflussnahme auf die Entscheidung in Straßburg. Ministerin Brigitte Zypries hatte in einem Brief alle deutschen Europaabgeordneten aufgefordert, für die EU-Richtlinie zu stimmen.
Online-Proteste verhindern
"Online Demonstration" gegen Abschiebungen führt zu Gerichtsprozess
Die Menschenrechtskampagne "Libertad!" sieht wegen einer "Online-Demonstration" gegen die Praxis der Abschiebung durch die Lufthansa Anfang 2001 einem Strafprozess entgegen. Bei der Aktion waren die Internet-Seiten der Lufthansa durch massenhaftes Aufrufen zeitweise nur schlecht erreichbar gewesen. Absicht sei es gewesen, die "Zufahrtswege" der Internet-Filliale des Unternehmens analog zu einer Demonstration zu blockieren. Ein Mitglied ist wegen der Aktion wegen Nötigung und Aufruf zur Nötigung angeklagt.
Verbraucherschutz
Warnung vor "Phishen" beim Online-Banking
"Mit falschen Links und raffinierten Homepage-Nachbildungen von Banken hoffen die Täter, dass ihnen arglose Verbraucher ins Netz gehen und ihre Passwörter, PINs und TANs fürs Online-Banking preisgeben", warnt die Verbraucherzentrale NRW. "Wir haben Ihren Überweisungsauftrag von Ihrem Konto erhalten und sind dabei, ihn zu bearbeiten. Wollen Sie noch Änderungen vornehmen, klicken Sie bitte auf den unten angegebenen Link" - heißt es in der scheinbar harmlosen E-Mail von der Bank. Folgen Kunden dieser Aufforderung, zap-peln sie ahnungslos im Netz von so genannten "Internet-Phishern".
Kunde wider Willen
Ärgerliche Folgen des "T-Online-Welcome-Pakets"
Bei der VZS häufen sich Beschwerden zu Telefon- rechnungen, auf denen unerklärliche Grundgebühren für den Tarif eco der Firma T-Online auftauchen. Regelmäßig waren die Verbraucher von der Telekom angerufen worden um die Erlaubnis zu bekommen, ihnen Informationen über T-Online zusenden zu dürfen. Diese entpuppten sich als das bereits im Juni 2004 von der Verbraucherzentrale Sachsen kritisierte unwillkommene T-Online-Welcome-Paket. Das hatten die Rat suchenden Verbraucher zum Teil gar nicht geöffnet, in keinem Falle aber nach eigenem Bekunden die darin enthaltenen Zugangsdaten für den T-Online-Internetanschluss benutzt. Trotzdem tauchten in der nächsten Telefonrechnung die Grundgebühren für den Tarif eco auf.
Internet
Online-Banking soll sicherer werden
Das deutsch-amerikanische Unternehmen SCM Microsystems hat auf der Pariser Fachmesse CARTES 2003 ein neues Kartenlesegerät präsentiert, das Online-Bankgeschäfte sicherer und bequemer machen soll. Der Sm@rtTAN-Kartenleser ersetze beim PIN/TAN-Verfahren die bisher üblichen Papierzettel mit Transaktions-Nummern, berichtet das Unternehmen. Werde eine Karte in den Leser gesteckt erzeuge der Karten-Chip automatisch einen einmaligen TAN, der auf einem Display angezeigt werde. Zusätzlich könne der aktuelle Ladebetrag einer Geld-Karte geprüft werden.
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