pflegedienst

Mindestarbeitsbedingungengesetz

Zweites Mindestlohngesetz tritt am Dienstag in Kraft

Mindestlöhne sind künftig auch in Branchen mit geringer Tarifbindung möglich. Das dazu novellierte Mindestarbeitsbedingungengesetz tritt am Dienstag (28. April) in Kraft, wie Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am Montag mitteilte. Ein noch zu bildender Hauptausschuss soll zunächst prüfen, ob in einem Zweig soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestlöhne "notwendig" sind. Die Bundesregierung, Landesregierungen sowie die Spitzenverbände von Arbeitgeber und Arbeitnehmern können dazu Vorschläge machen. Ein Fachausschuss aus Vertretern des Wirtschaftszweigs kann dann die Höhe des Mindestlohns festlegen. Neben diesem Gesetz gibt es für Mindestlöhne das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 Prozent.

Mindestlohnregelungen für vier Millionen

Gesetzliche Mindestlöhne für weitere sechs Branchen

Weitere sechs Branchen können ab Freitag allgemeinverbindliche Mindestlöhne einführen. Wie Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mitteilte, wurde das Arbeitnehmer-Entsendegesetz am Donnerstag im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit in Kraft. Gesetzliche Mindestlöhne sollen danach für die Pflegedienste, die industriellen Großwäschereien, das Wach- und Sicherheitsgewerbe, die Abfallwirtschaft, die Bergbauspezialdienste sowie für den Bereich Aus- und Weiterbildung gelten. Insgesamt gibt es dann Mindestlohnregelungen für etwa vier Millionen Arbeitnehmer in Deutschland.

Weitere Lohnuntergrenzen

Mindestlöhne für vier Millionen Arbeitnehmer

In Deutschland können angeblich bald vier Millionen Arbeitnehmer von gesetzlichen Mindestlohnregelungen profitieren. Mit den Stimmen der großen Koalition ebnete der Bundestag am Donnerstag (22. Januar) den Weg, in weiteren Branchen mit bis zu 1,2 Millionen Menschen Lohnuntergrenzen einzuziehen. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) betonte, zusammen mit den Leiharbeitern werden es dann fast vier Millionen Arbeitnehmer mit einem Mindestlohn sein. Während die Liberalen dadurch die Tarifautonomie in Gefahr sahen, forderten Linke und Grüne einen Mindestlohn für alle Branchen.

Zeitarbeit

Lohnuntergrenzen für Zeitarbeiter nicht über Entsendegesetz

Auch für Zeitarbeiter sollen künftig Mindestlöhne gelten. Die Koalitionsspitzen haben die Einführung von Lohnuntergrenzen in dem Bereich im Grundsatz vereinbart, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstag (13. Januar) in Berlin sagte. Allerdings werde die Branche nicht in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen, so Merkel. Vielmehr werde die sehr hohe Tarifbindung in der Branche und die Tarifautonomie respektiert und das sogenannte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz angewendet. Dieses Gesetz soll unter anderem die Gleichstellung von Leiharbeitern in Betrieben regeln.

Einzelzimmer

Schmidt lässt Pläne für höhere Pflegeversicherungs-Beiträge dementieren

Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Klaus Vater, weist Berichte zurück, wonach sich Ministerin Ulla Schmidt (SPD) für eine Beitragserhöhung der Pflegeversichung ausgesprochen haben soll. Der Sprecher wies darauf hin, dass Ulla Schmidt lediglich erklärt habe, dass darüber gesprochen werden müsse, was die Pflegeversicherung in der Zukunft leisten solle, was es kosten solle und wie es zu bezahlen sei. Ausgelöst wurde die Diskussion über eine Erhöhung der Beiträge durch Äußerungen von Schmidt am 15. März im ZDF. Dort sagte die Ministerin: "Das wird auch etwas kosten, das kann nicht mit 1,7 Prozent Pflegebeitrag bezahlt werden. Und diese Diskussion bin ich gern bereit zu führen". Nach Aussagen des Sprechers habe die Ministerin "lediglich" für Ehrlichkeit und Offenheit plädiert, sich aber nicht für eine Beitragserhöhung ausgesprochen.

"Preußisches Ordnungsrecht"

Gabriel sprach sich für begrenzten Steuerabzug für Dienstwagen aus

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) will offenbar sein Image als Freund der Automobilindustrie loswerden. Stand er vor zwei Jahren noch wegen einer möglichen Scheintätigkeit für den Autokonzern Volkswagen (VW) am Pranger und deswegen, weil die Lebensgefährtin des damaligen niedersächsischen Ministerpräsidenten bei VW einen Job bekam, so versucht der Umweltminister nun - zumindest verbal - eine "Führungsrolle" bei der Kritik an den Konzernen einzunehmen. Im Interview mit dem Magazin "Stern" hat sich Gabriel für eine begrenzte steuerliche Abzugsfähigkeit von dienstlich verfahrenem Benzin ausgesprochen. "Der Sprit für Dienstwagen sollte von den Unternehmen nicht länger in beliebiger Höhe steuerlich abgesetzt werden können", so Gabriel. "Beim Pflegedienst-Auto, das fünf Liter verbraucht, lassen wir das zu, aber nicht bei Wagen, die neun, zehn Liter oder mehr schlucken. Da schmeißen wir Milliarden zum Fenster raus."

"Schlichtweg falsch"

Betrugsvorwurf gegen hessische Pflegedienste

Das ARD-Magazin "Report Mainz" hatte am Montag unter Berufung auf die AOK Hessen berichtet, jeder zweite ambulante Pflegedienst in Hessen rechne falsch mit den Krankenkassen ab. Die AOK schätze den Schaden durch abgerechnete, aber nicht erbrachte Leistungen allein in Hessen auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Außerdem hatte die Kasse in dem Beitrag bemängelt, dass die Möglichkeiten der Krankenkassen, gegen kriminelle Pflegedienste vorzugehen, sehr begrenzt seien. Die privaten hessischen Pflegedienste wehren sich nun gegen den Betrugsvorwurf. Die Krankenkasse stelle "wider besseres Wissen die Hälfte aller hessischen Pflegedienste unter Generalverdacht", teilte der Landesbeauftragte des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Manfred Mauer, am Dienstag in Wiesbaden mit. Er kritisierte dieses Vorgehen als "unangemessen und reißerisch".

Gesundheitsreform

Patienten sollen für häusliche Krankenpflege zuzahlen

Die Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden um 36 Prozent gekappt. Insbesondere chronisch Kranke, die zu Hause von ambulanten Pflegediensten Leistungen wie Verbandwechsel, Injektionen und Medikamentengabe erhalten, werden die Leidtragenden sein. Vorausgesetzt der Allparteien-Kompromiss zur Gesundheitsreform wird entsprechend dem vorliegenden Arbeitsentwurf umgesetzt, sagt der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).