Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

stasi Nachrichten & Informationen

Thierse hält der CDU die Aufnahme von zwei DDR-Blockparteien vor

"Unbequeme Vergangenheit" der Union

Zwischen SPD und CSU eskaliert der Streit um die historische Bewertung der Linken und der Stasi. Die Sozialdemokraten reagierten mit Empörung auf Attacken von CSU-Generalsekretärin Christine Haderthauer gegen SPD-Chef Kurt Beck. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) bezeichnete die Angriffe als "unanständig". Er erinnerte an die Geschichte der Union. Die CSU-Schwesterpartei CDU habe nach der Wende "zwei SED-hörige, lammfromme Blockparteien übernommen, die Mitverantwortung für das DDR-Unrecht tragen", sagte er in Berlin. Eine Partei mit dieser Vergangenheit habe "jedes moralische Recht verloren", anderen Parteien Vorhaltungen zu machen. Die Union versuche seit Jahren "mit öffentlichem Lärm" gegen andere, die eigene "unbequeme Vergangenheit" zu verdrängen.

Stasi-IM darf vorläufig in Ausstellung genannt werden

Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht

Der Name eines Inoffiziellen Mitarbeiters (IM) der DDR-Staatssicherheit darf in der Ausstellung "Christliches Handeln in der DDR" vorerst weiter genannt werden. Das Landgericht im sächsischen Zwickau hob am 22. April eine dagegen gerichtete einstweilige Verfügung auf. Weder die Stadt Reichenbach noch der beklagte Heimatverein seien rechtlich für die Namensnennung des Mannes verantwortlich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Ausstellung sei eigenverantwortlich vom ehemaligen Zwickauer Dompfarrer Edmund Käbisch organisiert worden. Ob aber generell die Meinungsfreiheit höher zu bewerten sei als der Schutz des Persönlichkeitsrechts, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Darüber könne nur in einem Hauptsache-Verfahren entschieden werden. Bisher sei es lediglich um vorläufigen Rechtschutz gegangen. Gegen das Urteil bestehe Berufungsmöglichkeit beim Oberlandesgericht Dresden.

Unterlagen zu "etwa 5000" Stasi-IM im Westen unter Verschluss

Stasi in Westdeutschland

Forscher der Bundesbehörde für die Stasiunterlagen (BStU) haben die Informationspolitik ihrer Behörde kritisiert. Wegen extrem hoher Hürden für die Herausgabe von Unterlagen erteile die Behörde zu "etwa 5000" inoffiziellen Mitarbeitern (IM) der DDR-Staatssicherheit in Westdeutschland "keine Auskunft", heißt es im Manuskript einer Forschungsstudie, wie die Wochenzeitung "Die Zeit" am 4. Juli berichtete. Eine Aufarbeitung von Stasi-Verstrickungen im Westen sei "damit ausgeschlossen", zitiert die Zeitung aus dem Ursprungsmanuskript.

Stasivorwürfe nach Briefkontrollen des Staatsschutzes

"Starker Tobak"

Die Hamburger Polizei gerät nach der systematischen Kontrolle von Briefsendungen von G8-Gegnern ins Kreuzfeuer der Kritik. Hamburgs Polizeipräsident Werner Jantosch bestätigte am 25. Mai, dass der Staatsschutz des Landeskriminalamtes in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit der Fahndung nach Gegnern des Gipfels in Heiligendamm auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses Postsendungen beschlagnahmt hatte. Die für den Postdienst zuständigen Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di verglich das Vorgehen mit den Methoden der früheren DDR-Staatssicherheit. Jantosch bezeichnete dies als "starken Tobak". Ein Sprecher der Deutschen Post AG sagte, Staatschutzbeamte hätten in dieser Woche drei Tage lang im Briefzentrum Mitte im Stadtteil Altona Postsendungen durchsucht.

Birthler will freiwillige Überprüfung aller Bundestagsabgeordneten

Stasi-Mitarbeit

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, fordert eine freiwillige Überprüfung aller Bundestagsabgeordneten auf eine mögliche Mitarbeit beim Staatssicherheitsdienst der DDR. "Diese Forderung ist keineswegs überholt", sagte Birthler der "Passauer Neuen Presse". Alle Abgeordneten sollten sich als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber der Öffentlichkeit überprüfen lassen. "Auch künftig muss sichergestellt sein, dass Menschen in wichtigen politischen Funktionen nicht früher bei der Staatssicherheit gearbeitet haben", sagte Birthler.

"Bespitzelungsaffäre kommt im Osten verheerend an"

"Stasi-Methoden"

Die Bespitzelungsaffäre von Journalisten durch den Bundesnachrichtendienst (BND) wird nach Ansicht von FDP-Präsidiumsmitglied Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vor allem in Ostdeutschland zu einer tiefen Enttäuschung über die Demokratie führen. Was der BND mit seiner Schnüffelei gegenüber Journalisten praktiziert habe, sei nichts anderes als "Stasi-Methoden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der Chemnitzer "Freien Presse". Das komme gerade in den neuen Ländern "verheerend" an. Dem BND sei es wie dem früheren Ministerium für Staatssicherheit um ein möglichst umfangreiches Netz von Kontrolle und Überwachung von unliebsamen Personen und Kritikern gegangen. Dass solche Methoden, die bislang einer Diktatur zugerechnet worden seien, auch in einem demokratischen Rechtsstaat möglich seien und jegliche Kontrollen versagten, "muss besonders die Menschen im Osten zutiefst verunsichern".

Kompromiss zwischen Informationsinteresse und Persönlichkeitsrecht

Das neue Stasi-Unterlagengesetz

Stasi-Akten von Prominenten können auch künftig an Journalisten und Wissenschaftler zum Zwecke der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit herausgegeben werden. Die Novelle war notwendig geworden, weil durch die erfolgreiche Klage von Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) gegen die Herausgabe seiner Akten die bisherige Herausgabepraxis der Birthler-Behörde in Frage gestellt worden war. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März diesen Jahres die Grundsatzentscheidung getroffen, dass - laut altem Gesetzestext - die Einwilligung des Betroffenen für die Herausgabe seiner Daten zwingend notwendig ist. Damit wären die Akten etwa von bereits verstorbener DDR-Dissidenten für die Forschung dauerhaft versperrt gewesen.

Novelle soll am Donnerstag verabschiedet werden

Stasi-Unterlagengesetz

Mit einem verbesserten Opferschutz im novellierten Stasi-Unterlagengesetz soll die wissenschaftliche und publizistische Aufarbeitung des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit fortgeführt werden. Dem Bundestag in Berlin lag am Donnerstag ein entsprechender Gesetzentwurf zur Entscheidung vor, der von den Fraktionen der SPD, Grünen und FDP getragen wird. Union und PDS lehnen das Gesetz aus unterschiedlichen Gründen ab. Auch Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hält den Opferschutz noch nicht für ausreichend. Im Wesentlichen geht es um die Stasi-Akten über Prominente, die auch künftig unter strengeren Auflagen als bisher für Forscher und Journalisten zugänglich sein sollen. Die Abstimmung über das umstrittene Gesetz wird am späten Abend des Donnerstages erwartet.

Hintergründe der Debatte über die Novellierung

Bundestag verschiebt Abstimmung über Stasi-Unterlagen

Das Tauziehen um die umstrittene Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes geht weiter. Der Bundestag verschob am Freitag seine für den Nachmittag geplante Schlussabstimmung über die von der rot-grünen Koalition vorgelegte Gesetzesänderung. Ohne Aussprache behandelte das Parlament in zweiter Lesung einen gemeinsamen Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter von SPD, Grünen und FDP. Mit dem geänderten Gesetzentwurf soll verfassungsrechtlichen Bedenken von Experten Rechnung getragen werden. Die Schlussabstimmung soll nun erst in der nächsten Woche erfolgen, um den Fraktionen nochmals Beratungen zu ermöglichen.

Novelle des Gesetzes soll Aufarbeitung fortführen

SPD und Grüne: Kein Schlussstrich unter Stasi-Akten

Die SPD-Innenexpertin Ute Vogt warnt die CDU vor einem Nein zur von Rot-Grün geplanten Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes. Ohne die Novelle könnten "praktisch kaum noch Akten herausgegeben werden", sagte die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses am Montag im ZDF-"Morgenmagazin". Es dürfe aber kein "Schlussstrich" unter dieses nach der Wiedervereinigung beschlossene "einzigartige Projekt der Aufarbeitung" gezogen werden, forderte Vogt.

Presserat fordert zügige Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes

"Aufarbeitung und Opferschutz widersprechen sich nicht"

In der aktuellen Auseinandersetzung um die Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) appellieren die Mitglieder des Deutschen Presserats an alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, sowohl die Belange von Betroffenen als auch die politisch-historische Aufarbeitung der Stasitätigkeiten im Auge zu halten. "Stasi-Akten dürfen keine Verschlusssache werden", sagte Presseratssprecher Kay E. Sattelmair. Der Presserat hatte Marianne Birthler zu seiner Plenumstagung Mittwoch nach Bonn eingeladen, um sich aus erster Hand über die Praxis bei der Herausgabe von Unterlagen an die Medien zu informieren. Birthler betonte, dass der vorliegende Novellierungsentwurf dem Schutz von Stasi-Opfern einen hohen Wert beimesse und zugleich die Verwendung wichtiger Unterlagen wieder ermögliche.

"Stasi-Akten dürfen keine Verschlusssache werden"

Deutscher Presserat zur geplanten Gesetzesänderung

Bei der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) warnt der Deutsche Presserat vor einer Verschärfung des Gesetzes zu Lasten der Pressefreiheit. "Die Stasi-Akten", so Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats, "dürfen keine Verschlusssache werden." Nach Auffassung des Deutschen Presserates, der von den Verlegerverbänden und Journalisten-Organisationen getragen wird, soll der Konflikt um das StUG im Wege einer Interessenabwägung im Einzelfall gelöst werden.

Thierse will Regelanfrage abschaffen

Stasi-Akten

Der Streit über den Umgang mit den Stasi-Akten geht in eine neue Runde. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) forderte am Wochenende ein Ende der Regelanfragen bei der Stasi-Unterlagenbehörde. Die Stasi-Landesbeauftragten von Sachsen-Anhalt und Sachsen legten einen ersten Vorschlag zur Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vor. Bürgerrechtler hatten Änderungen des Gesetzes gefordert, nachdem das Bundesverwaltungsgericht der Gauck-Behörde verboten hatte, die Stasi-Unterlagen von Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl herauszugeben.

Kohls Stasi-Unterlagen bleiben der Öffentlichkeit verschlossen

Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen Birthler

Die Stasi-Akten von Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) bleiben der Öffentlichkeit verschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Berlin wies am Freitag eine Revision der Stasi-Akten-Behörde gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 4. Juli vergangenen Jahres zurück. Damit bleiben die Stasi-Akten Kohls wie von ihm beabsichtigt unter Verschluss. Das Gericht schuf damit einen Präzedenzfall für den künftigen Umgang mit Stasi-Akten Prominenter (BVerwG 3 C 46.01). Die Chefin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler, sieht in diesem Urteil einen "empfindlichen Rückschlag für die Aufarbeitung der SED-Diktatur".

Zehn Jahre Stasi-Aufarbeitung

Vorbild für Osteuropa?

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, fordert eine europäische Einrichtung zur Aufarbeitung des Kommunismus. Das deutsche Stasi-Unterlagengesetz (StUG) habe sich bewährt und die Debatte über die Arbeit des DDR-Geheimdienstes versachlicht, sagte sie am Wochenende in Leipzig während einer Tagung über die zehnjährigen Erfahrungen mit dem Unterlagengesetz. Ihr Vorgänger im Amt, Joachim Gauck, sagte, das Unterlagengesetz sei ein Vorbild auch für Deutschlands östliche Nachbarn.