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Lebensgestaltung-Ethik-Religion (LER)

Hintergrund

Im Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) sollen die Schüler "bekenntnisfrei, religiös und weltanschaulich neutral" unterrichtet werden. So steht es in dem Gesetz, das im Land Brandenburg seit 1996 Gültigkeit hat. Neben Wissen um Religionen, Weltanschauungen und Kulturen soll auch das Nachdenken über Fragen der Lebensorientierung angeregt werden. Kirchen und Religionsgemeinschaften haben die Möglichkeit, sich an dem Unterricht zu beteiligen. In Brandenburg sind die Kirchen jedoch bereits aus dem Modellversuch ausgestiegen.

LER wird ab der siebten Klasse angeboten. Die Schüler können sich von dem Fach befreien lassen und statt dessen von den Kirchen in Eigenregie angebotene evangelische oder katholische Religionskurse besuchen. Derzeit wird an rund 70 Prozent der allgemein bildenden Schulen in Brandenburg LER unterrichtet. Für ein flächendeckendes Angebot fehlen Lehrer. Rund 65.400 Schüler (44 Prozent) der Klassen 7 bis 10 gehen in Brandenburg in LER-Kurse. 2.368 haben einen Antrag auf Unterrichtsbefreiung gestellt. Den freiwilligen Religionsunterricht besuchen knapp 16.000 Schüler.

Nach Artikel 7 des Grundgesetzes ist Religion bundesweit an öffentlichen Schulen ein ordentliches Unterrichtsfach. Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung (Artikel 141), auf die sich Länder berufen können, in denen 1949 bereits eine andere landesrechtliche Regelung bestand. Neben Brandenburg nutzen auch Bremen und Berlin diese Ausnahmeregelung.

Anders als in den alten Bundesländern findet der Religionsunterricht im Osten Deutschlands nur wenig Resonanz. In der DDR gab es Religion nicht als schulisches Lehrfach, drei Viertel der Bevölkerung in den ostdeutschen Ländern sind konfessionslos. Nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland ist die Quote der Schüler, die am Religionsunterricht teilnehmen, in Sachsen-Anhalt am geringsten. Dort besuchen 10,4 Prozent der Grundschüler das Fach. Am höchsten ist die Quote mit rund 94 Prozent in Niedersachsen.